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Seitentext:

behindertenfreundlich

 

Vorsicht Plagiat!
"behindertenfreundlich" - statt barrierefrei oder rollstuhlgerecht



Man wird in letzter Zeit des öfteren im Bauwesen mit dem Begriff "behindertenfreundlich" konfrontiert. Nachforschungen unsererseits konnten keine Klarheit darüber schaffen, wer diesen Begriff geprägt hat bzw. wie oder wo dieser Begriff definiert ist.

Vor kurzem wurden wir mit der Begutachtung eines Neubauvorhabens für eine Feriensiedlung beauftragt, dies erwies sich als prägnantes Beispiel für die Anwendung des Begriffes "behindertenfreundlich". Ergebnis für den zuständigen Architekten und den Bauherren war eine umfangreiche Kriterien- bzw. Änderungsliste, um die geplante Feriensiedlung mit 48 Ferienwohnungen barrierefrei vom Parkplatz bis in die Sanitärräume zu gestalten.

Die (allgemeine) Forderung Einzelstufen durch Niveauangleichung zu ersetzen, wurde von der Architekten-/Bauherrenseite nicht angenommen. Der Hinweis, dass die Stufen zum Haupteingang (bzw. eine fehlende Rampe) und die Stufe am Parkplatz und die zu schmalen Türen (76 cm) einem Rollstuhlfahrer die Nutzung unmöglich machte, wurde mit dem Hinweis abgetan, dass man das Objekt dann nur "behindertenfreundlich" ausführen werde.


Kommentar:

Die Baupläne waren mit dem Vermerk "rollstuhlgerecht" eingereicht und genehmigt und entsprechende Vergünstigungen erteilt worden.

Die Kriterien für "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht" sind eindeutig definiert. Ist eine Anlage wirklich barrierefrei ausgeführt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auch von einem Rollstuhlfahrer mit Handrollstuhl und ausreichender eigener Mobilität genutzt werden.

Weniger als "barrierefrei" kann wohl schlecht als "behindertenfreundlich" bezeichnet werden. Es drängt sich die Vermutung auf, dass Bauherren und Architekten, die sich den Vorzügen einer barrierefreien Bauweise für alle Menschen aus welchen Gründen auch immer (die Kosten können es nachweislich nicht sein) verschließen, sich hier einer irreführenden Ausdrucksweise bedienen, die ihren Leistungen eine Qualifikation geben soll, die ihnen nicht gebühren.

Der Begriff "behindertenfreundlich" ist irreführend und daher nicht zu verwenden bzw. bei einer Verwendung dieses Begriffes ist Vorsicht seitens der Zielgruppe geboten.


[ Quelle: KBT-Verlag ]


Autorinfo

 din 18040 beindertenfreundlich barrierefrei rollstuhlgerecht bauen 18024 18025 18030 sachverständiger Logo

Herr Hon.-Doz. Dr. Ing.
Ferdinand Huber

öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Bau und Ausstattung barrierefreier und rollstuhlgerechter Gebäude übernimmt gutachterliche Aufgaben, Zertifizierungen, Weiterbildungen und mehr.

Zusatzinfo


Verlagshaus KBT Huber & Partner

Barrierefrei und Rollstuhlgerecht,DIN-Normen und Vorschriften DIN 18022, 18024, 18025, 18030-Entwurf, etc.

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