EnEV und AVV Energiebedarfsausweis
EU Gebäuderichtlinie 2010 - energieeffizientere Gebäude
Datum: 18.05.2010
Die neugefasste Europäische Gebäuderichtlinie fordert noch energieeffizientere Gebäude und verstärkt die Rolle des Energieausweises.
EU Gebäuderichtlinie 2010
Neue Energieeinsparungsverordnung verabschiedet
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
Datum: 18.03.2009
"Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung
verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der
Energieeffizienz in Deutschland gesetzt," sagte die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar G.
Wöhrl. "Die Energieeinsparungen im Gebäudebereich, die wir mit dieser Verordnung
angestoßen haben, leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung unserer
Energieversorgung und zum Klimaschutz. Für die Verbraucher werden sich die
Maßnahmen durch geringere Energiekosten bemerkbar machen."
Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:
- die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche
Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,
- die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,
- die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von
Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden
(abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der
Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
- die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,
- Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der
Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung
für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und
Klimaprogramm in die Tat um. Der Anteil des Gebäudesektors am gesamten
Energieverbrauch, der derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt, kann mit den
Neuregelungen deutlich gesenkt werden. Diese Neuregelungen berücksichtigen dabei
den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und werden rund sechs Monate
nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene
Anpassungszeit zu ermöglichen.
Energieeinsparverordnung
Energieeinsparverordnung 2009
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
Mit der Energieeinsparverordnung 2009 definiert die Bundesregierung die Beiträge, die Wohngebäude zum Klimaschutz leisten müssen.
Die energetischen Anforderungen an Neubauten steigen um durchschnittlich 30 Prozent. Gleiches gilt für wesentliche Änderungen an Häusern und Wohnungen im Gebäudebestand. Hinzu kommen verschiedene Nachrüstpflichten für Anlagen und Gebäude, unabhängig von Umbauten.
Langfristige und stufenweise sollen die verbrauchintensiven Nachtstromspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden. Wie schnell, ist abhängig von der Größe des Gebäudes, seiner Dämmqualität und der Zahl der Wohneinheiten.
Nachweispflichten, Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister und Bußgeldvorschriften bei erheblichen Verstößen sichern den Vollzug.
Einigung über zukünftige Energieausweise
Datum: 26.10.2006
Die Koalition hat sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu
novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt:
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-
und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise,
die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und
dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn
Jahre Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu
vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten
Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden
Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den
energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese
besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden
Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen,
dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen
Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit dieser Lösung wird ein
angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und damit verstärkt auf
die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.
Entwurf vom 16.11.2006
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung - EnEV
|