Energieeinsparverordnung EnEV und AVV -Energiebedarfsausweis
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EnEV und AVV -Energiebedarfsausweis

 

EnEV und AVV Energiebedarfsausweis

EU Gebäuderichtlinie 2010 - energieeffizientere Gebäude

Datum: 18.05.2010

Die neugefasste Europäische Gebäuderichtlinie fordert noch energieeffizientere Gebäude und verstärkt die Rolle des Energieausweises.

EU Gebäuderichtlinie 2010

Neue Energieeinsparungsverordnung verabschiedet

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

Datum: 18.03.2009

"Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland gesetzt," sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar G. Wöhrl. "Die Energieeinsparungen im Gebäudebereich, die wir mit dieser Verordnung angestoßen haben, leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung unserer Energieversorgung und zum Klimaschutz. Für die Verbraucher werden sich die Maßnahmen durch geringere Energiekosten bemerkbar machen."

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

  • die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,
  • die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011,
  • die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
  • die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,
  • Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Der Anteil des Gebäudesektors am gesamten Energieverbrauch, der derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt, kann mit den Neuregelungen deutlich gesenkt werden. Diese Neuregelungen berücksichtigen dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und werden rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit zu ermöglichen.

Energieeinsparverordnung


Energieeinsparverordnung 2009

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 definiert die Bundesregierung die Beiträge, die Wohngebäude zum Klimaschutz leisten müssen. Die energetischen Anforderungen an Neubauten steigen um durchschnittlich 30 Prozent. Gleiches gilt für wesentliche Änderungen an Häusern und Wohnungen im Gebäudebestand. Hinzu kommen verschiedene Nachrüstpflichten für Anlagen und Gebäude, unabhängig von Umbauten.

Langfristige und stufenweise sollen die verbrauchintensiven Nachtstromspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden. Wie schnell, ist abhängig von der Größe des Gebäudes, seiner Dämmqualität und der Zahl der Wohneinheiten.

Nachweispflichten, Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister und Bußgeldvorschriften bei erheblichen Verstößen sichern den Vollzug.


Einigung über zukünftige Energieausweise

Datum: 26.10.2006

Die Koalition hat sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt:

Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit dieser Lösung wird ein angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und damit verstärkt auf die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.


Entwurf vom 16.11.2006

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden


Energieeinsparverordnung - EnEV



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