Handbuch "Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung" mit Übungsheft
 Das Handbuch informiert auf 173 Seiten umfassend über die Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Straßen- und Verkehrsraumgestaltung in Bezug auf Barrierefreiheit. Es legt anschaulich dar, welche Planungsvorgaben die verschiedenen technischen Regelwerke der FGSV und des DIN für die barrierefreie Straßen und Verkehrsraumgestaltung enthalten. Ferner werden auch Regelwerke erläutert, die sich nur auf Teilbereiche des Verkehrsraumes wie beispielsweise die Stationen der Deutschen Bahn beziehen.
Darüber hinaus werden gute Beispiele einer barrierefreien Umweltgestaltung behandelt.
Da sich das Handbuch in erster Linie an die Beauftragten und Beiräte behinderter Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände richtet, wurde großen Wert darauf gelegt, die einzelnen Regelwerke nicht kommentarlos abzuhandeln. Vielmehr wurden Übereinstimmungen, größtmögliche Schnittmengen sowie Widersprüche herausgearbeitet.
Deren Darstellung soll es den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen ermöglichen, bei der Planung bzw. baulichen Ausführung konkreter Maßnahmen vor dem Hintergrund der Existenz verschiedener Regelwerke fachlich fundiert abzuwägen und in der Diskussion mit den zuständigen Planern die im Sinne der Barrierefreiheit sachgerechteste Lösung zu finden.
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
Grundsätze
unter anderem: Umgang und Gebrauch von Regelwerken; Verhältnis und Rangfolge der Regelwerke zueinander; Verbindlichkeit; Grundlagen der Barrierefreiheit und allgemeine Planungsanforderungen; Barrierefreiheit; Zwei-Sinne-Prinzip; Überwindung von Höhenunterschieden; und vieles mehr
Nutzungsbereich Verkehrsanlagen
unter anderem: Grundsätze und Entwurfsprinzipien; Entwurfsprinzipien; Führungsweisen bei Geh- und Radwegen; Wegenetze und Wegesysteme; Fußgängerverkehrsanlagen; Breite, Höhe und Gefälle sowie Bewegungsflächen; Treppen und Rampen; Straßentunnel; U-Bahn-Haltestellen; Fahrgastinformation; Leitsystem und Orientierungssystem; Freizeitanlagen, Grünanlagen, Spielplätze
Baukonstruktionen und Bauelemente
unter anderem: Treppen; Rampen; Handläufe an Treppen und Rampen; Türen; Bodenbeläge und Oberflächen; Sanitärräume; und vieles mehr
Technische Anlagen
unter anderem: Aufzüge; Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige
Vertiefende Erläuterungen zu Einzelbereichen
unter anderem: Leit- und Orientierungssysteme/Bodenindikatoren; Bodenbeläge und Oberflächen
Leseprobe
Freizeitanlagen, Grünanlagen, Spielplätze
Flächen für Kinderspiele
Für die speziellen Kinderspielflächen (z. B. auf Spielplätzen oder Freiräumen zum Spielen) sind in der DIN 18034 konkrete Werte angegeben. Darüber hinaus treffen die Bauordnungen genaue Aussagen, inwieweit Kleinkind- oder Kinderspielplätze anzulegen
sind. Da deren Nutzung/Anlage jedoch im Zusammenhang mit Wohnbebauung meist auf private Flächen beschränkt ist, wird hier nicht weiter darauf eingegangen.
Gemäß DIN 18034 ist die selbständige Erreichbarkeit geeigneter Spielflächen in Wohnungsnähe einschließlich der Vernetzung mit dem Rad- und Fußwegesystem
anzustreben. Im Nachbarschaftsbereich wird für Kinder unter 6 Jahren die maximale Entfernung von zu Hause zu einer Spielfläche durch die Sicht- und Rufweite
bestimmt. Diese beträgt maximal 200 m, die Gesamtfläche mindestens 500 m2. Im Quartiersbereich sollte ein Spielplatz für 4- bis 12-Jährige in maximal
400 m erreichbar sein und über ein Flächenangebot von mindestens 5.000 m2 verfügen. Im Gemeinde- und Ortsteilbereich sollte der Einzugsbereich 1000 m nicht überschreiten, an Flächen sind mehr als 10.000 m2 erforderlich.
Zugänge (Ein-/Ausgänge) und Wege
Zugänglichkeit der Anlage
DIN 18034 ist zwar nicht speziell auf die barrierefreie Gestaltung von Spielanlagen ausgerichtet, fordert aber in einem eigenen Abschnitt, dass Spielflächen so gestaltet sein sollten, dass sie barrierefrei zugänglich sind.
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Spielgeräte und Gestaltung der Spielflächen
Nach DIN 18034 sind "Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für alle, auch Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten", in das Angebot zu integrieren. Spielgeräte sind entsprechend den Vorschriften der DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte" vorzusehen und zu gestalten.
Letztgenannte Norm konzentriert sich in erster Linie auf die Anforderungen von Rollstuhlfahrern und geht auf andere Anforderungen nur wenig ein.
Für Kinder, besonders aber für blinde und sehbehinderte Menschen, ist jedoch die Erfassung mit Tastsinn und Hörsinn elementar; daher sind Spielgeräte, die
über Klang und Töne "bespielbar" sowie ertastbar und begreifbar sind, hier besonders wichtig.
Spielplätze müssen darüber hinaus nicht nur für die Kinder selbst, sondern auch für deren ggf. mobilitätseingeschränkte Begleitpersonen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.
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