Barrierefreiheit bei der Planung von Wegen, Straßen, Haltestellen
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Leitfaden Unbehinderte Mobilität

 
Leitfaden

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung

Leitfaden -Unbehinderte Mobilität-

für die offensive Auseinandersetzung mit Barrierefreiheit bei der Planung von Wegen und Straßen.

Der Leitfaden ist eine Planungshilfe und Beurteilungshilfe bei aktuellen Straßenbauvorhaben. Angesprochen sind Straßenverwaltung und Verkehrsverwaltung, Stadtplaner und Verkehrsplaner in Städten und Gemeinden, Planungsbüros und Ingenieurbüros, kommunale Behindertenbeauftragte der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung.
Er geht von den unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit aus und zeigt für über 20 typische Straßenraumsituationen Möglichkeiten zu deren Ausgestaltung.




Inhalt

  • Einführung
  • Mobilitäts-"Behinderung"
    Behinderungen menschlicher Mobilität, Gehbehinderte, Sensorisch Beeinträchtigt, Orientierungstechnik Blinder
  • Planung der Wegesysteme
    Ziel: Wege mit klarer Orientierung und ohne Stufen, Barrierefreie Netze, Städtebauliche Einbindung, Grundinformation für Sehbehinderte
  • Entwurfsgrundlagen: Gehwege und Parkplätze
    Erforderlicher Bewegungsraum, Gefälle und Oberflächenstrukturen, Parkplätze
  • Entwurfsgrundlagen: Querungsstellen und Haltestellen
    Querungsstellen ohne Lichtsignalanlagen, Querung an einmündenden Straßen und Kreuzungen, Fußgängerüberweg (mit Zebrastreifen), Mittelinsel als Querungshilfe, Auffangstreifen mit Richtungsfeld, Querungsstelle für selbständig geführte Gehwege, Querung an Kreisverkehrsanlagen, Querungsstelle mit Lichtsignalanlage, Haltestellenanlagen Haltestelle am Fahrbahnrand , Haltestelle in Mittellage als Haltestelleninsel, Zentraler Omnibusbahnhof
  • Bauelemente und Komponenten
    Bodenindikatoren, Kontraste, Zusatzeinrichtungen an Lichtsignalanlagen
  • Modellprojekte

Vorhandene Regelwerke

[Leseprobe aus Abschnitt Einführung]

Gemäß den Gesetzeszielen sollen die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt und den Anforderungen der Barrierefreiheit "möglichst weitreichend" entsprochen werden. Doch was heißt "weitreichend" barrierefrei? Ist eine Straße schon barrierefrei, wenn die Bordsteine des Gehweges abgesenkt sind? Und wie soll die Bordsteinabsenkung aussehen? Hierauf finden Planer auch nach intensivem Studium der einschlägigen Regelwerke und Normen bislang keine umfassende Antwort. Bis heute existieren keine allgemeingültigen Planungsgrundlagen, beispielsweise für die Ausführung von Bordabsenkungen oder die Verlegung von Bodenindikatoren.

Zwar liegt zu diesem Thema bereits eine umfangreiche Auswahl an Fachliteratur vor, darin werden aber durchgängig nur Teilaspekte behandelt. Schon deshalb - aber auch aufgrund der teilweise beachtlichen Abweichungen der Empfehlungen - bleibt die Anwendung in der Praxis schwer.

Empfehlungen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit sind auch in verschiedenen DIN-Normen enthalten. Eine Norm eignet sich jedoch generell nur bedingt als Planungshilfe. Sie setzt konkrete technische und bauliche Standards für Neuanlagen fest. Für Baumaßnahmen im Bestand können diese Standards oft nur "sinngemäß" angewandt werden.

Die in der Planungspraxis real oft vorhandenen verkehrlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Zielkonflikte und Zusammenhänge werden in den Normen nicht behandelt. Es fehlen aufgrund der anderweitigen Zielrichtung naturgemäß Grundlagen und Beispiele für die Umsetzung im Planungsalltag und die Darstellung komplexer Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die auch bei einer barrierefreien Gestaltung des Straßenraumes zu beachten sind.

Die DIN 18024 formuliert in "Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze. Planungsgrundlagen" Mindestanforderungen an den öffentlichen Raum aus Sicht der Barrierefreiheit. Diese Anforderungen sind aber mit den Richtlinien für den Straßenbau nur bedingt abgestimmt.

Die DIN 32984 beschreibt detailliert Merkmale und Vorgaben für Bodenindikatoren, es fehlen jedoch trotz der Darstellung von Systemskizzen zusammenhängende typische Straßenraumsituationen.

Die DIN 32984 gilt in Teilen der Fachwelt und bei Betroffenen als inhaltlich überholt, mit der Überarbeitung wurde inzwischen begonnen. Die Kritik bezieht sich vor allem auf

  • zu geringe Profilierung der Oberfläche von Bodenindikatoren, insbesondere den Abstand zwischen den Strukturen (oft mit dem Profilquerschnitt als "Sinuskurve"). Viele der in der Praxis eingebauten Rillenplatten sind für Blinde nicht oder nur schwer ertastbar,
  • zu einseitige Orientierung auf Rillenstrukturen und eine unzureichende Behandlung von Noppen, die besser ertastbar sind und deshalb für Aufmerksamkeitsfelder besser geeignet.

Die in der Praxis häufig zu beobachtenden Fehler in der Bauausführung deuten zudem darauf hin, dass die Systematik wohl nicht ausreichend verständlich und selbsterklärend ist.

Für Erstellung Straßenentwürfen werden in der Regel die Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herangezogen. Teilaspekte der Barrierefreiheit werden in einzelnen Regelwerken behandelt. Eine systematische und umfassende Behandlung der Thematik steht aber noch aus.



Mobilitäts-Behinderung

Mobilitäts-Behinderung

Planung der Wegesysteme

Planung der Wegesysteme

Gehwege und Parkplätze

Gehwege und Parkplätze

Querungs- und Haltestellen

Querungs- und Haltestellen

Bauelemente und Komponenten

Bauelemente und Komponenten



Leitfaden - Unbehinderte Mobilität - Teil 1- 2

Download (PDF-Format, 3 MB)


Leitfaden - Unbehinderte Mobilität - Teil 2- 2

Download (PDF-Format, 4 MB)



Gemeinsame Pressemitteilung HLSV/DBSV zur Unterzeichnung der Vereinbarung HLSV/DBSV "Unbehinderte Mobilität" am 23. September 2008 in Berlin

...

Besonderes Merkmal bilden Lösungen, bei denen Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen ("Rollatoren"), Fußgänger mit Gepäck und andere gehbehinderte Menschen die Fahrbahn stufenfrei durch die auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bordsteine überqueren können. Sehbehinderte und blinde Menschen werden über ein ertastbares Leit- und Orientierungssystem mit Bodenindikatoren zu "eigenen Querungsstellen" mit hohen Bordsteinen geführt. An diesen können sie sich mit dem Langstock ausrichten und sicher über die Fahrbahn gelangen.

Wesentlicher Kern der Vereinbarung bildet die Ausgestaltung der Querungsstellen mit Bodenindikatoren. Auf Anregung des DBSV empfiehlt die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung künftig grundsätzlich den Einbau von ertastbaren "Warnfeldern" vor den abgesenkten Bordsteinen. Für Fußgängerüberwege mit Lichtsignalanlagen, die mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer versehen sind, empfehlen der DBSV und die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung HSVV eine getrennte Führung von Seh- und Gehbehinderten.

...

Autorinfo

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung

Herr Armin Schulz

Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden

Zusatzinfo

Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung präsentiert einen neuen Leitfaden für die Planung barrierefreier Wege und Straßen.

Derzeit werden in Hessen beim Neu- oder Umbau von Straßen vielerorts an Kreuzungen und Einmündungen die Bordsteine der Gehwege abgesenkt, um insbesondere gehbehinderten Menschen das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Die Absenkung auf Fahrbahnniveau schafft dabei Rollstuhlfahrern, Menschen mit Gehhilfen, aber auch Eltern mit Kinderwagen stufenfreie und sichere Wege. Diese Maßnahmen führen jedoch dazu, dass sehbehinderte und blinde Menschen den Übergang vom Gehweg zur Fahrbahn nicht mehr unterscheiden können und in ihrer Verkehrssicherheit gefährdet sind.

Mehr Infomaterial auf den Seiten der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung:

www.hsvv.hessen.de

Unbehinderte Mobilität Planung von Wegesystemen im öffentlichen Verkehrsraum

Referent: Dipl.- Bernhard Kohaupt, Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung

pdf-Datei (4000 KB)

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