ORIENTIERUNG IM RAUM - Leitsysteme als Baustein für eine barrierefreie Umwelt
Das Thema Mobilität mit dem Rollstuhl ist erfreulicherweise inzwischen allgemeingültiger Standard. Nunmehr rücken die Anforderungen bei sensorischen Einschränkungen in den Fokus: Zurzeit werden erste Planungsparameter
in die künftige DIN E 18030, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, aufgenommen.
Gerhard Loeschcke nimmt dazu im Folgenden Stellung und zeigt, dass sich eine Reihe von Maßnahmen auch ohne eindeutige Normenvorgabe durchaus mit einfachen Mitteln realisieren lassen.
Es zeigt sich bereits jetzt, dass sich die in der
Norm fixierten Anforderungen für die Architektenpraktikabilität
als schwierig erweisen
werden könnten. Während die Planungsparameter
bei der Mobilität eindeutig und prägnant
dargestellt werden können, ist dies bei
der Orientierung wesentlich schwieriger. Zur
Sicherung der Mobilität werden im Wesentlichen
nur drei grundsätzliche Kriterien festgelegt:
- die stufenlose bzw. schwellenlose Erschließung
von Räumen und Gebäuden,
- die ausreichende Dimensionierung von
Bewegungsraum bzw. Verkehrsflächen,
- die ergonomisch günstige Positionierung
von Bedienelementen, Stützgriffen usw.
Zur Kompensation von sensorischen Einschränkungen
stellen sich die Aufgaben jedoch
weitaus komplexer und detaillierter dar.
Während sich hochgradig sehbehinderte
Menschen hauptsächlich visuell orientieren,
bedienen sich blinde Menschen des Gehörsinn und
Tastsinns. Visuelle Orientierung setzt einen
hohen Prägnanzgrad in der Formensprache
mit entsprechendem Wiedererkennungswert
und einem Mindestmaß an Homogenität
voraus. So bevorzugen blinde Menschen
eindeutig Strukturen, die auf ein orthogonales
System aufbauen. Grundsätzlich gilt - unabhängig
von der Einschränkung -, Baustrukturen
nach eindeutigen Ordnungsprinzipien
aufzubauen und diese durch akzentuierte
Orientierungspunkte zu kennzeichnen. Dazu
genügen oft so einfache Dinge wie Parkbänke,
Papierkörbe oder Briefkästen, die helfen
den "Weg" in seiner Abfolge zu strukturieren.
Im übergeordneten Sinne können Informationssäulen,
Skulpturen, Brunnenanlagen
u. ä. "wegweisend" sein.
Bei genügender Sensibilisierung aller Beteiligten
ist es auch ohne große und aufwändige
Maßnahmen möglich, mit einfachen Mitteln
verhältnismäßig viel zu erreichen. Es
bleibt zu hoffen, dass sich durch die praktischen
Erfahrungen im Umgang mit den neuen
Forderungen der DIN 18030 zeigen wird,
in wie weit sich die gut gedachten Ansätze
bewähren werden oder sich ein Nachbesserungsbedarf
herausstellen wird. Ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung scheint getan.
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- Taktile Maßnahmen
- Visuelle Maßnahmen
- Treppenanlagen
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