Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sowie die Landespflegegesetze sehen eine Kombination von Geld- und Sachleistungen vor.
Pflegegeld
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen
oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich
mindestens sechs Monate andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden gewöhnlicher
Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum
unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Es soll die Möglichkeit der Betroffenen verbessern, das Leben selbst zu
gestalten (zum Beispiel in der häuslichen gewohnten Umgebung zu bleiben).
Pflegestufen
Bei Bedarf ist Pflegegeld zwölfmal jährlich in sieben Pflegestufen
vorgesehen:
Pflegestufe |
Pflegebedarf (mehr als ... Stunden/Monat) |
EUR Pflegegeld/Monat |
| 1 |
50 |
154,20 |
| 2 |
75 |
284,30 |
| 3 |
120 |
442,90 |
| 4 |
160 |
664,30 |
| 5 |
180 und außergewöhnlicher Pflegeaufwand |
902,30 |
| 6 |
180 und zeitlich
unkoordinierbare, nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und die
dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht
erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung
gegeben ist |
1242,00 |
| 7 |
180 und entweder die
Unmöglichkeit zielgerichteter Bewegungen aller vier Extremitäten oder ein
gleichzuachtender Zustand erforderlich ist. |
1655,80 |
Einstufung
Aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens in Form von
Hausbesuchen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des
täglichen Lebens
- Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
- Pflege der Leib- und Bettwäsche
- Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des
Heizmaterials
- Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder
Arztbesuchen)
 Broschüre "Das Pflegegeld"
Alles rund um den Anspruch auf das Pflegegeld
Begünstigungen für Pflegegeldbezieher
Adressen der Organisationen, die häusliche Pflege anbieten
Herausgeber: Land Salzburg - Abteilung Soziales
Text/Redaktion: Mag. Franz Erwin Eiersebner
Seitenanzahl: 28
Aktuelle Ausgabe: April 2009
Ansehen der Broschüre
 Broschüre Zuhause pflegen
Professionelle Pflege: Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege, Notruftelefon, Kurzzeitpflege, Essen auf Rädern, Tagespflege, Hilfsmittelverleih, Kosten, Zuschuss des Landes, Antragstellung. Wegweiser durch die Angebote samt Adressen.
Herausgeber: Land Salzburg - Abteilung Soziales
Text/Redaktion: Mag. Franz Erwin Eiersebner
Seitenanzahl: 36
Aktuelle Ausgabe: Februar 2009
Ansehen der Broschüre
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