Architektur + Gerontologie 5
Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft – Empfehlungen zur Planung von Pflegeeinrichtungen
 Die Vielfalt neuer, bedarfsgerechter und an der Normalität
des gewohnten Lebens orientierter Wohn- und
Pflegemodelle für pflegebedürftige und demenziell erkrankte
ältere Menschen ist für viele ArchitektInnen
und Akteure der Altenhilfe unübersichtlich geworden.
In diesem fünften Band der KDA-Reihe Architektur +
Gerontologie werden die aktuellen Rahmenbedingungen
der Altenhilfe und die verschiedenen Wohnformen
mit dem Schwerpunkt der Betrachtung stationärer Pflege
einrichtungen erläutert und vorgestellt.
Raumprogramme und Grundrissbeispiele verdeutlichen
die unterschiedlichen architektonischen und konzeptionellen
Ansätze zwischen der Planung von Pflegeheimen
mit Wohnbereichskonzept und dem neueren
Hausgemeinschaftsprinzip.
Stationäre Pflegeeinrichtungen werden unterschiedlicher und vielfältiger.
Sie bieten heute neue Betreuungs- und Wohnkonzepte, die sich intensiv mit den Bedürfnissen und Veränderungen der heutigen Klientel, vor allem mit den zunehmend hochaltrigen und demenziell erkrankten Menschen, auseinandersetzen.
Die ganzheitliche Betreuung pflegebedürftiger Menschen in kleinen Gruppen und überschaubaren Häusern ist durch ihre offensichtlichen Vorteile für die Heimbewohnerinnen und -bewohner auch zunehmend zum sozialpolitischen Förderungsziel geworden. Heimkapazitäten werden begrenzt, Experimentierklauseln geben Raum für neue räumliche Konzepte, kleinräumige Wohngruppenkonzepte werden in Wohnungsbaumaßnahmen integriert, ambulante und stationäre Betreuungsformen nähern sich an.
Das KDA hat sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, dass dem langjährig die Pflegelandschaft dominierenden "80-Betten-Haus" eine neue Generation kleinteiliger, überschaubarer und wohnlicher Hausgemeinschaftsprojekte an die Seite gestellt wurde, damit auch die stationäre Pflege auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren und zum integrierbaren Bestandteil vielfältiger Quartierskonzepte werden kann.
Für die Planenden stellen sich diese Vielfalt der Konzepte und die daraus resultierenden baulichen Anforderungen oft verwirrend dar. Wer vor Jahrzehnten bereits erfolgreich Pflegeeinrichtungen geplant hat, sieht sich heute mit neuen Rahmenbedingungen und anderen Pflegekonzepten konfrontiert, die neue architektonische Lösungen und kreativen Umgang mit Raumprogrammen erfordern.
Die Gegenüberstellung der derzeitigen stationären Konzepte soll die Planenden dabei unterstützen, im Dialog mit dem Träger einer Pflegeeinrichtung dessen Leitbild und Pflegeverständnis in eine adäquate Architektur umzusetzen, die den Ansprüchen der heutigen Bewohnerschaft gerecht wird.
Pflegeheimgenerationen
   
Leseprobe
Das Hausgemeinschaftskonzept – die vierte Generation
Konzeption und interne Struktur
Hausgemeinschaften sind kleine, dezentralisierte,
überschaubare und quartiersnahe
Wohnpflegestrukturen für pflegebedürftige
und an Demenz erkrankte
ältere Menschen. Alternativ zu konventionellen
Altenpflegeheimen der zweiten
und dritten Generation gewinnen
sie als vierte Generation des Altenpflegeheimbaus
in Deutschland als vollstationäre
pflegesatzfinanzierte Einrichtungen
im Kontext von Heimgesetz und
Pflegeversicherung zunehmend an Verbreitung.
Als Neubauvorhaben, aber auch bei der
Sanierung von Heimbeständen entwickeln sich die als autarke Kleinmodule
zu unterschiedlicher Gesamtkapazität
kombinierbaren Hausgemeinschaften
seit Mitte der 90er Jahre zu einem immer
bedeutenderen Baustein der stationären
Pflegelandschaft.
Hausgemeinschaften sind konzeptionell
in erster Linie auf Humanität und Lebensqualität,
insbesondere auch auf
Überschaubarkeit, Geborgenheit, Vertrautheit
und Normalität des Wohnmilieus
ausgerichtet. Sie stehen für eine
"Verschlankung" und Abkehr vom institutionalisierten
Pflegeheimmodell. Deshalb
eignen sie sich besonders gut auch
für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen,
die im institutionellen räumlichen
Rahmen konventioneller Heime
oft in ihrer Desorientierung überfordert
sind.
In Hausgemeinschaften sind Organisationseinheit
und Bewohnereinheit klein
und identisch; die personelle und räumräumliche
Trennung zwischen Hauswirtschaft,
Pflege und Betreuung ist aufgehoben.
Hausgemeinschaften kommen den
Bedürfnissen älterer und an Demenz
erkrankter Menschen in ihrer Maßstäblichkeit
entgegen, ohne dadurch den
Charakter einer unflexiblen Sonderarchitektur für festgelegte Zielgruppen
anzunehmen. Als Baustein regionaler
Quartierskonzepte lassen sie sich neben
ambulanten Wohngruppen auch in
Wohnungsbaumaßnahmen integrieren.
Typische Merkmale der Hausgemeinschaftsprojekte:
- Mindestens drei Hausgemeinschaften bilden ein Projekt
- Jede Hausgemeinschaft hat 8–12 Bewohner
- In der Hausgemeinschaft sind Organisations- und Bewohnereinheit identisch
- Ständig anwesende Präsenzkraft
- Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung finden in der Hausgemeinschaft statt
- Bewohnernahe und -integrierende Hauswirtschaft
- Autarke Organisation jeder Hausgemeinschaft
Es leben ca. zehn Personen in einer
Hausgemeinschaft, d. h. in einem
gemeinsamen Haushalt zusammen. Je
nach landesspezifischen Anforderungen
und Art der Zielgruppe kann die Gruppengröße
einer Hausgemeinschaft variieren.
Als kollektiv und wirtschaftlich
gut funktionierende Größe haben sich
bisher Gruppen von acht bis zwölf Personen bewährt. In einem stationären
Hausgemeinschaftsprojekt sollten
mindestens drei autarke Hausgemeinschaften zu einem baulichen Ensemble
zusammengefügt werden, um den
Nachtdienst und einige wenige von
allen nutzbare gemeinsame Raumangebote unter wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zur Verfügung
stellen zu können.
| Das Wohnbereichskonzept |
Das Hausgemeinschaftskonzept |
- Bewohnerschaft verteilt sich auf mehrere Wohnbereiche mit je 20–40
Personen (Wohnbereichsorientierung).
- Alle Wohnbereiche bilden gemeinsam mit
den zentralen Bereichen des Heimes eine räumliche und wirtschaftliche Einheit.
- Wohnbereichsprojekte verfügen meist über interne Versorgungsstrukturen
für hohe Bewohnerkapazitäten von 80 und mehr Personen.
- Die Bereiche
Hauswirtschaft, Pflege und soziale Betreuung unterliegen in den meisten
Wohnbereichsprojekten räumlicher und personeller Trennung. Hauswirtschaftliche
Versorgung durch Großküche und Wäscherei sowie Verwaltung der Einrichtung
erfolgen zentral (bewohnerfern).
|
- Bewohnerschaft lebt in Hausgemeinschaften von 8–12 Personen mit fester
Betreuungsperson (Wohngruppenorientierung).
- Jede Hausgemeinschaft kann
innerhalb eines Hausgemeinschaftsprojekts räumlich und wirtschaftlich autark
funktionieren.
- Hausgemeinschaftsprojekte setzen sich aus 3–6, selten aus
mehr Hausgemeinschaften zusammen. Als kleine Pflegeeinrichtungen ab 24
Bewohnern eignen sie sich als stationäre Bausteine für Quartierskonzepte
und im ländlichen Raum.
- Hauswirtschaft, Pflege und soziale Betreuung finden
unter Einbeziehung der Bewohnerschaft dezentral in den Hausgemeinschaften statt,
personelle Kompetenzen und Ressourcen greifen ineinander (bewohnernah).
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 Wohnbereichskonzept: AWO Seniorenzentrum Inge Gabert Haus. Architekten und Foto: Schinharl und Höss, München.
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 Hausgemeinschaftskonzept: AWO Seniorenwohnpark Dießen. Architekten und Foto: Schinharl und Höss, München.
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 Insgesamt 154 Menschen leben in
je zwei Wohnbereichen mit
ca. 25 Personen pro Geschoss. |
 Insgesamt 44 Bewohnerinnen und
Bewohner leben in 6 eigenständigen
Hausgemeinschaften mit je 7–8 Personen. |
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