Auszug aus dem Handbuch "Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin"
Öffentlich zugängliche Gebäude, Grundlagen und Beispiele
Leseprobe
Ausgewählte Nutzungseinrichtungen
5.3. Hoteleinrichtungen
Barrierefrei zugängliche Hotelzimmer wurden auf der Grundlage der Berliner Gaststättenverordnung geplant. Bei Neubauten wurde für 10 % der Zimmer barrierefreie Zugänglichkeit gefordert. Mit Inkrafttreten des Gaststättengesetzes
ab 01.07.2005 unterliegen Beherbergungsbetriebe nicht mehr diesem Regelungsbereich. Die Vorschrift
ist damit entfallen. Ziel ist es, die 10 %-Regelung in die geplante neue Betriebsverordnung (siehe Änderung Zusatzinfo 10.10.2007) aufzunehmen.
Ein Hotel ist nutzungsgerecht für alle Gäste zu gestalten. Dabei ist dem Integrationsgedanken ein hoher Stellenwert
zuzuordnen, denn kein Gast möchte besonders auffällig oder betroffen
erscheinen. Das Nutzungsangebot soll sich so normal wie möglich und für jeden individuell erschließen.
Die baulichen Grundvoraussetzungen sollen besonders im Neubau geschaffen
werden, allerdings bleiben entsprechende
Serviceleistungen unumgänglich
und sind in geeigneter Weise vom Betreiber zu berücksichtigen. Auch unter den Marktbedingungen einer zunehmenden und aktiven Gästeklientel
der zweiten Lebenshälfte gestaltet sich ein gut durchdachtes Hotelkonzept mit entsprechenden Gestaltungsmomenten in dieser Hinsicht
sinnvoll.
Empfohlene Maßnahmen:
 Frei nach Hotellobby "Courtyard by Marriott" Die für Gäste vorgesehenen Funktionsbereiche
einer Hotelanlage sind barrierefrei
zu gestalten. Sie sind sowohl auf Nutzer mit eingeschränkten motorischen
als auch sensorisch -kognitiven Bedürfnissen auszurichten.
Grundsätzlich sind die Anforderungen an Funktionsbereiche und Funktionselemente
wie sonst auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden umzusetzen.
Das betrifft:
- Erschließung
- Parken
- Eingang, Rezeption
- Lobby
- Konferenz-und Gastronomiebereiche, Selbstbedienungsbereiche
- Öffentliche Sanitärbereiche
- Wellness-und Sportbereiche
- Außenanlagen
- horizontale/vertikale Erschließung
- Orientierung
- Beleuchtung.
Weitere, für Hotelanlagen spezifische Kriterien:
Barrierefrei zugängliche Gästezimmer
Die Vielschichtigkeit der unterschiedlichen
Nutzeranforderungen soll Berücksichtigung
finden. Komplizierte Projektbedingungen,
bei dem Grundstückszuschnitt
oder der Etagenanzahl - auch in Bezug auf Betreiberkonzepte - erfordern planerische Anpassungen. Auf Grund der differenzierten Anforderungen werden meist Varianten notwendig. Das betrifft z.B. die Größe der Bewegungsflächen
oder der Duschflächen bzw. die Anordnung von Bedienelementen
sowie Ausstattungen. Die Grundanforderungen
der Barrierefreiheit sind dennoch sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung sehbehinderter oder blinder Gäste ist auf eine kontrastreiche
Gestaltung der Zimmer zu achten. Besonders Türen und Bedienelementen
sind entsprechende Aufmerksamkeit
in der Gestaltung zu schenken. Sanitärraume sollten in dieser Hinsicht besondere Betonung erhalten. Sind z.B. in den Bewegungsraum hineinragende Ausstattungen unvermeidbar, so sind diese optisch und taktil zu markieren.
Für Familien oder Gäste mit Begleitpersonen
sind Grundrisslösungen mit intern untereinander verbundenen Zimmern sinnvoll.
Auch Allergikern ist gezielte Aufmerksamkeit
zu schenken. Das betrifft insbesondere
die Materialien der Einrichtung, Teppiche, Wäsche u.a. Hörbehinderten Gästen können z. B. spezielle Telefonzusatzgeräte angeboten werden.
TV- Geräte mit Videotext ermöglichen es der Hotelleitung, z.B. Informationen jeglicher
Art sowohl visuell als auch akustisch an die Gäste zu vermitteln ( z.B. Veranstaltungskalender,
Speisekarte, Offerten, Rettungsanweisungen etc.)
Zugang zum Gästezimmer (allgemeine Informationen siehe Kapitel II, 3.1.)
Bedienelemente zum Öffnen der Tür, wie
z.B. Chipkarten oder andere Kontrollsysteme
sind auf eine Höhe von 0.85 bis 1,05 m auszurichten. Sie sind taktil und kontrastreich zu gestalten. Sind Türspione
geplant, so ist auch ein Angebot für Rollstuhlbenutzer bzw. für Kleinwüchsige oder Kinder vorzusehen (Höhe 1,20 m). Zur Türöffnung bei Drehflügeltüren sind neben dem Türblatt (Griffseite) mind. 0,50 m Abstand zur Wand oder zu Ausstattungen
frei zu halten. (siehe Kapitel II, 4.5.) Zimmertüren müssen aus Rettungsgründen
von außen zu öffnen sein.
Akustische Signalgeber für Notfälle sind unter Berücksichtigung hörbehinderter Gäste auch optisch zu übermitteln.
Bewegungsfläche
Der Gestaltung barrierefreier Zimmer ist eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m zu Grunde zu legen (Kapitel II, 3.2.). Diese ist im Eingangsbereich, neben einem Bett und vor Schränken und Fenstern sowie im Sanitärraum nachzuweisen. Zur optimalen Grundrissgestaltung können sich Bewegungsflächen überlagern.
Die Zimmerangebote können variieren, sodass sich die Flächenforderungen bei einem Teil der barrierefrei zugänglichen Zimmer auf ein funktionell notwendiges
Maß reduzieren lassen. Basis bleibt die standardisierte Grundfläche eines Rollstuhles und dessen notwendiger Aktionsraum.
Ausstattung
Garderobe:
- kein einschränkendes Mobiliar
- zusätzliche Kleiderhaken oder -stangen
in Bedienhöhe und Handhabung für
Rollstuhlbenutzer, ev. mobiles Möbelstück
Bedienelemente:
- z.B. Klimaanlage, Garderobe, Ablage in 0,85 m Höhe und 0,50 m von der Ecke entfernt
- taktile und kontrastreiche optische Merkmale beachten
- automatischer Antrieb mittels Fernbedienung (kontrastreich, taktil)
Schränke
sollten mit den Fußstützen des Rollstuhls unterfahrbar (Höhe
0,30 m) bzw. seitlich anfahrbar sein und über ausziehbare Funktionsteile verfügen.
(alternativ: offene Regalteile, mobile Nachttische)
Steckdosen
sind in Höhe von mindestens
0,40 m OKF, bis maximal 0,85 m hoch vorzusehen. Optimale Höhe für Hotelbetten sind 0,50 m. Noch günstiger sind Betten mit verstellbarer Höhe.
Arbeitsplätze, Kitchenetten
Bei der Planung von Arbeitsplätzen, Kitchenetten u.ä. sind diese im unmittelbaren
Spül- und Kochbereich unterfahrbar zu gestalten (Höhe 0,70 m; Breite 0,90 m).
Fenster
siehe Kapitel II, 4.6.
Notruf
Notrufeinrichtungen sollten im Sanitärraum
und in Nähe des Bettes erreichbar sein. (Höhe maximal 0,20 m über OKF) Eine optisch auffällige Gestaltung versteht
sich von selbst. Ein transportables Notrufgerät ist möglich.
Sanitärraum
 allg. Anforderungen siehe Kapitel II, 3.8.)
Das allgemeine Ambiente des Hotels sollte trotz der konkreten Ausstattungserfordernisse
beibehalten werden. Einer kontraststarken Gestaltung des Sanitärraumes
ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Tür, Ausstattungsgegenstände,
Armaturen, Bedienelemente, Sanitärraumtür). Bei der allgemein üblichen Aufschlagrichtung
der Sanitärraumtür zum Eingangsbereich
(Flur) wird aus funktionellen
Gründen der Aufschlag in Richtung Eingangstür und die Öffnung zur Zimmerseite
angeordnet.
Dusche / Wanne: Neben der bodengleichen
Dusche sollte das Wannenbad nicht gänzlich vernachlässigt werden. Es bietet sich der Einbau einer Wanne
z.B. bei zusammenschließbaren Zimmern an.
WC- Becken: Beidseitige Umsteigeflächen
neben dem WC-Becken sind anzustreben. Kompensation kann mit wechselseitigem Rechts - Links -Angebot geschaffen werden.
Waschtisch: z. Z. beliebte Ausführungen
von oben aufgesetzten Waschbecken
können die Anforderungen nicht erfüllen. Bei Eckwaschtischen muss ggf. die Armatur seitlich installiert werden. Höhenverstellbare Waschtische bieten
z.B. unter Berücksichtigung von Familien mit Kindern oder Kleinwüchsigen ein sinnvolles Angebot.
Armaturen sind als Einhebelmischer zu konzipieren. Temperaturbegrenzer sind unbedingt zu empfehlen.
Stütz- und Haltegriffe können bei Verwendung
entsprechender Montagehalterungen
variabel nach Bedarf eingesetzt werden.
Rettungswege
(Kapitel II, 3.3)
Informationen zur Rettung im Gefahrenfall
sind in optischer und akustischer Form in Zimmern und an der Rezeption vorzuhalten. (z.B. Rauchmelder mit Blitz, persönliche Einweisungen) Eine Belegung der barrierefreien Zimmer ausschließlich mit Rollstuhlbenutzern erfordert besondere Maßnahmen im Rettungsfall. Die Verteilung der Zimmer für Rollstuhlfahrer in vertikaler Anordnung
(übereinander) gewährleistet im Gefahrenfall besser die Selbstrettung in geschützte Bereiche (Wartezonen). Dazu gehören geeignete Aufstellflächen in geschützten Bereichen oder der Wechsel in einen anderen Brandabschnitt oder andere technisch gleichwertige Lösungen.
Richtungweisende Markierungen, Signale
und Beleuchtungen sollen den Rettungsweg
leicht erfassbar gestalten.
Service
Um die Ausstattung der Gästezimmer möglichst individuell gestalten zu können, sind neben den baulichen Erfordernissen
u.a. Serviceangebote wichtig. Einige bauseitige Ausstattungen in mobiler Form bieten Vorteile und sollten entsprechend vorgehalten werden.
Dazu zählen z.B.:
- Duschhocker / Duschstuhl
- aufsteckbare Haltegriffe
- Toilettensitzerhöhungen
- Umsetzhilfen (z.B. Lifter für Bett und Badewanne)
- Telefon mit optischer Anzeige oder mit zentralem Orientierungspunkt auf Taste "5". Der Telefonhörer soll über eine Telefonspule verfügen. So ist gewährleistet,
dass Hörgeräteträger über die Induktionsspule ihres Hörgerätes telefonieren
können.
- Faxgerät
- Fernbedienungen mit geeigneter Tastatur,
(kontraststark, farbig, ausreichend
groß, und taktil)
- ggf. Abstellplatz für Wechselrollstühle
mit Auflademöglichkeit für Rollstuhlbatterien.
Einweisungen und Erläuterungen sollten
auch in schriftlicher Ausführung bzw.
auf akustischen Tonträgern hinterlegt
werden.
Beispiele:
- Erläuterungen zu Funktionsbereichen oder Zimmeraufbau mit
- Bedieneinrichtungen (technische Ausstattung, Geräte, Klimaanlage, Telefon, Notruf ect.)
- Rettungswege
- Angebote der Gastronomie
Hinweise
Neben technischen Hilfsmitteln gibt es unterschiedliche Verhaltensregeln, wie Hotelpersonal unauffällig und problemlos
mit Gästen, deren motorische, sensorische oder kognitive Fähigkeiten nicht voll ausgebildet sind, umgehen kann. Betroffenenverbände geben dazu gern entsprechende Hinweise oder Schulungen, um so eine barrierefreie Kommunikation/ Umgang für angenehme
Hotelaufenthalte zu ermöglichen.
Folgendes verdient dabei besondere Aufmerksamkeit:
- Reiseplanung
- Barrierefreier Internetauftritt sowie Anmeldemöglichkeiten
- Barrierefreier elektronischer Eincheck
- Informationen zur Infrastruktur am Standort
- zu barrierefreien Wegen in der Umgebung
(Wanderwege) gilt:
- a) zum ÖPNV, digitalisierter Stadtplan mit GPS -System
- b) zu Parkplatzangeboten
- c) zu barrierefreien Attraktionen der Kultur
- d) zu medizinischen Einrichtungen
Antwort auf Anfrage eines Surfers zu barrierefreien Empfangsmöglichkeiten mittels Induktiver Schallübertragung
"Die Problematik Hörbehinderungen bzw. Akustische Anforderungen an Räume wird im Handbuch "Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin" in den Kapiteln I, 2.1.2. sowie II, 1.4. behandelt.
Besondere Anlagen für hörbehinderte Nutzer werden derzeitig nur für große Räume/Hallen u.ä. gefordert.
Sollten hier Änderungen erforderlich werden, so wird das Problem vorgemerkt und in einer überarbeiteten Auflage entsprechend korrigiert."
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