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Das Internationale Olympische Komitee und die IAKS loben den IOC/IAKS Award 2011 „Beispielhafte Sport- und Freizeitanlagen“ aus. Gleichzeitig verleihen das Internationale Paralympische Komitee und die IAKS die IPC/IAKS Auszeichnung für barrierefreie Sportanlagen.
Zugelassen zum Wettbewerb 2011 sind zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.03.2010 fertig gestellte und in Betrieb genommene Anlagen. Die Bewerbung muss von Planer und Träger gemeinsam eingereicht werden, Einsendeschluss ist der 31. März 2011.
Auslobung/ Teilnahmebewerbung als PDF Formular
 Barrierefreiheit in Sport- und Freizeitanlagen
Erarbeitung international anerkannter Normen
Aktuell unterscheiden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Konstruktionsrichtlinien und Vorgehensweisen weltweit erheblich, selbst in Ländern mit etablierten Verfahren und Normen.
Diese Unterschiede führen zu einer gewissen Unsicherheit in der Frage, welche Vorgaben als "international akzeptiert" betrachtet werden können. So können weitere Verzögerungen in Ländern und Regionen entstehen, die bereit sind, entsprechende Normen einzuführen, jedoch kein allgemein gültiges internationales Modell vorfinden.
Aus diesem Grund war das IPC bei der Erarbeitung dieses Handbuchs bemüht, alle diesbezüglichen Informationen weltweit zusammenzutragen, die bestehenden Unterschiede zu bewerten und schließlich Vorgaben und Verfahren zu entwickeln, die mithilfe der Bekanntheit der Olympischen und Paralympischen Spiele weltweit über das Potential verfügen, "international anerkannt" zu werden.
In vielen Fällen wird die Bauordnung einer Stadt, einer Region oder eines Landes herangezogen, um die Richtlinien für barrierefreies Design zu definieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen.
Eine Planung unter alleiniger Berücksichtigung der Mindestanforderungen lässt jedoch häufig viele Hindernisse unberücksichtigt, die für Menschen mit einer Behinderung und andere Personen, die ein barrierefreies Umfeld benötigen, bestehen. Die Schaffung einer wahrhaft integrativen Umgebung bedeutet jedoch, über die Mindestanforderungen hinauszugehen. Beim Neubau und bei der Renovierung von Gebäuden und Sportanlagen müssen daher die Mindestanforderungen übertroffen und die vielfältigen Bedürfnisse einer heterogenen Bevölkerung berücksichtigt werden.
Leseprobe
Zuschauereinrichtungen
Sitzplätze in Sportanlagen
Barrierefreie Sitzplätze
Mindestens 0,75 % der Sitzplätze müssen rollstuhlgerecht ausgeführt sein. Für die Paralympischen Spiele beträgt die Mindestanforderung 1 % der Nettokapazität der Anlage, zuzüglich einer bestimmten Anzahl von rollstuhlgerechten Plätzen für jede akkreditierte Gruppe. Dieser Prozentsatz wird vom Veranstalter bedarfsgerecht angepasst. Die detaillierten Anforderungen für jede Sportart sind im Technischen Handbuch zu Designrichtlinien für Wettkampfsportanlagen aufgeführt.
Die barrierefreien Sitzplätze sollten in die unterschiedlichen Bereiche der Anlage integriert werden. Dies gilt auch für Geschäfte, Restaurants, Logen und Nebeneinrichtungen.
Es ist daher nicht akzeptabel, alle Plätze für Rollstuhlfahrer nur in einem Bereich zu gruppieren. Auch Personen mit eingeschränkter Mobilität sollte eine Auswahl von unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen 5 % der als barrierefrei ausgewiesenen Sitzplätze für Begleitund Hilfshunde geeignet sein.
Der ausgewiesene Bereich für Personen mit eingeschränkter Mobilität muss eben sein (max. 2 % Neigung). Darüber hinaus gelten die folgenden weiteren Anforderungen:
- Bei seitlichem Zugang: Freifläche von mind. 520 mm x 830 mm
- Bei Zugang von vorne oder hinten: Freifläche von mind. 1220 mm x 830 mm
Sitzplätze für Begleitpersonen | Komfortsitze | Adäquate Sicht | Akustische Verstärkung | Bühnenvorbereitung
Duschen, Bäder und Umkleideräume
Einleitung
Wenn Duschräume zur Verfügung stehen, ist mindestens eine Dusche pro Bereich barrierefrei auszuführen.
Barrierefreie Duschen
Es gelten folgende Anforderungen:
- Sie müssen über einen Bereich für Personen verfügen, die beim Umkleiden nicht stehen können, d. h. es muss eine barrierefrei zugängliche Umkleidebank vorhanden sein. Die Bank muss höher als üblich (450 mm bis 500 mm) sein, um das Umsteigen aus einem Rollstuhl und das Aufstehen für Personen mit geringer Muskelkraft in den Beinen zu erleichtern.
- Es muss ein Einhebelmischer mit einer max. Betätigungskraft von 13 N vorhanden sein, der aus sitzender Position mit geschlossener Faust zu bedienen ist.
- Dieser ist in einer max. Höhe von 750 mm über dem Boden und in einem Abstand von 750 mm von der Rückwand zu installieren.
- Es muss ein mobiler oder wandmontierter Klappsitz in max. 480 mm Höhe vorhanden sein, der 500 mm von der angrenzenden Wand montiert ist. Dieser Sitz sollte mind. 480 mm tief und 850 mm lang sein (+/- 10 mm). Die Tragfähigkeit sollte mindestens 1,33 kN betragen und er sollte wasserbeständig, gepolstert und leicht zu reinigen sein.
- Es ist eine Handbrause zu installieren, deren Halterung im Sitzen bequem zu erreichen ist. Der Duschschlauch muss mind. 1500 mm lang sein.
- In die Wand sollen Seifenhalter oder Ablagen eingelassen werden, die im Sitzen bequem zu erreichen sind.
- Es sind Haltegriffe erforderlich, deren Maß mind. 750 mm x 900 mm beträgt und deren 750 mm lange Seite sich an derselben Wand wie der Duschsitz befindet.
- Es muss ein Verbrühschutz oder ein Thermostat vorhanden sein, um die Benutzer vor Verbrühungen zu schützen.
 barrierefreie Dusche  separate Umkleide für Erwachsene
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