Entwurf der Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen 2012
Die Frist für Stellungnahmen oder Bemerkungen zum übermittelten Vorschriftenentwurf können bis 16.03.2012 abgeben werden.
Stellungnahmen zu den Regelungen von DIN 18040 in der MLTB sind zu richten an:
Vorsitzender der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Ltd. MR Henning Jäde Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München
Änderung der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (Dezember 2011)
Eingeführte Technische Baubestimmungen,
(Stand 18.08.2010)
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Eingeführte Technische Baubestimmungen sind technische Regeln, die von den Obersten Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer bauordnungsrechtlich durch öffentliche Bekanntmachung eingeführt sind. Als technische Baubestimmungen werden nur diejenigen technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Anforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind.
Die Liste, welche Länder die Technischen Baubestimmungen per August 2010 eingeführt hatten, wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erarbeitet. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die Aufgabe, im Auftrag der Länder die Einführung der Liste der Technischen Baubestimmungen vorzubereiten. Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile.
Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen |