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Seitentext:

Barrierefreier Tourismus - Mindeststandards

 

barrierefreier Tourismus - Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland


Vereinbarung zum barrierefreien Tourismus

Behinderten- und Wirtschaftsverbände unterzeichneten Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.

Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.


Die Standards berücksichtigen die derzeit geltenden DIN-Normen, bilden diese jedoch nicht vollständig ab. Die Vertragspartner haben sich bei der Festlegung daran orientiert, dass die Standards für bereits bestehende Betriebe erfüllbar und praktikabel sind.

Rechte an den verwendeten Piktogrammen gehören dem Matthaes Verlag, Stuttgart.


Fünf verschiedene Piktogramme für die Kategorien

  1. Barrierefrei für Gäste, die zeitweise auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind,
  2. Barrierefrei für Gäste, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind,
  3. Barrierefrei für Gäste, die sehbehindert oder blind sind,
  4. Barrierefrei für Gäste, die schwerhörig oder gehörlos sind,
  5. Barrierefrei für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen

informieren über die Nutzungsmöglichkeiten durch behinderte Menschen und vereinfachen die Reiseplanung erheblich. Zur Überprüfung der Standards durch die beteiligten Betriebe wurden Checklisten erarbeitet, mit denen jeder selbst feststellen kann, ob er die Standards einer oder mehrerer Kategorien erfüllt.

[Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Belange Behinderter Menschen vom 12.03.2005]


Auszug

Kategorie A
Kategorie A.
Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können


Kategorie BKategorie B.
Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind

Die Mindeststandards der Kategorie B schließen diejenigen der Kategorie A vollinhaltlich ein. Die gleichzeitige Nutzung beider Piktogramme ist daher nicht möglich.


Kategorie C
Kategorie C.
Sehbehinderte und blinde Gäste


Kategorie D
Kategorie D.
Gehörlose und schwerhörige Gäste


Kategorie E
Kategorie E.
Alle Kategorien zusammen



Den vollständigen Text finden Sie hier:

Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe


Checkliste A und B für gehbehinderte Gäste

Checkliste C für blinde und sehbehinderte Gäste

Checkliste D für gehörlose Gäste





Buchempfehlung

Barrierefreier Tourismus. Reisen mit Mobilitätseinschränkung

von Juliane Kästner

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Was versteht man unter einem "Einfachen Frühstück", was unter einem "Erweiterten Frühstück"? Was ist der Unterschied zwischen einem "Mehrbettzimmer" und einem "Familienzimmer"? Was genau ist ein "Boardinghouse"? Das Standardisierte Wörterbuch Tourismus weiß Antwort.
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Autorinfo

Nationale Koordinationsstelle "Tourismus für Alle"e.V.
Zentrale Anlaufstelle für die Belange des barrierefreien Tourismus für Alle in Deutschland

Zusatzinfo

Die Studie "Analyse von Erfolgsfaktoren und Entwicklung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung im barrierefreien Tourismus für Alle in Deutschland" belegt, dass Barrierefreiheit in den vergangenen Jahren im Deutschlandtourismus wesentlich an Bedeutung gewonnen hat.

Broschüre, pdf zum downloaden

Barrierefreier Tourismus in Deutschland - Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung

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