barrierefreier Tourismus - Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland
Vereinbarung zum barrierefreien Tourismus
Behinderten- und Wirtschaftsverbände unterzeichneten Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
Die Standards berücksichtigen die derzeit geltenden DIN-Normen, bilden diese jedoch nicht vollständig ab. Die Vertragspartner haben sich bei der Festlegung daran orientiert, dass die Standards für bereits bestehende Betriebe erfüllbar und praktikabel sind.
Rechte an den verwendeten Piktogrammen gehören dem Matthaes Verlag, Stuttgart.
Fünf verschiedene Piktogramme für die Kategorien
- Barrierefrei für Gäste, die zeitweise auf einen nicht-motorisierten
Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind,
- Barrierefrei für Gäste, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen
sind,
- Barrierefrei für Gäste, die sehbehindert oder blind sind,
- Barrierefrei für Gäste, die schwerhörig oder gehörlos sind,
- Barrierefrei für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen
Einschränkungen
informieren über die Nutzungsmöglichkeiten durch behinderte Menschen und vereinfachen
die Reiseplanung erheblich. Zur Überprüfung der Standards durch
die beteiligten Betriebe wurden Checklisten erarbeitet, mit denen jeder selbst
feststellen kann, ob er die Standards einer oder mehrerer Kategorien erfüllt.
[Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für
Belange Behinderter Menschen vom 12.03.2005]
Auszug
 Kategorie A. Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können
Kategorie B. Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
Die Mindeststandards der Kategorie B schließen
diejenigen der Kategorie A vollinhaltlich ein. Die gleichzeitige Nutzung beider Piktogramme ist daher nicht möglich.
 Kategorie C. Sehbehinderte und blinde Gäste
 Kategorie D. Gehörlose und schwerhörige Gäste
 Kategorie E. Alle Kategorien zusammen
Den vollständigen Text finden Sie hier:
Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Checkliste A und B für gehbehinderte Gäste
Checkliste C für blinde und sehbehinderte Gäste
Checkliste D für gehörlose Gäste
Buchempfehlung
Barrierefreier Tourismus. Reisen mit Mobilitätseinschränkung
von Juliane Kästner
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Was versteht man unter einem "Einfachen Frühstück", was unter einem "Erweiterten Frühstück"? Was ist der Unterschied zwischen einem "Mehrbettzimmer" und einem "Familienzimmer"? Was genau ist ein "Boardinghouse"? Das Standardisierte Wörterbuch Tourismus weiß Antwort.
Es gibt Tourismus-Experten wie interessierten - urlaubenden - Laien Einblick in die spezielle Terminologie der Branche, und vor allem: Es verschafft Klarheit. Mit dem richtigen Wortschatz gewappnet können Streitfälle (wenn z. B. die Versprechungen eines Reiseveranstalters mit den beim Kunden geweckten Erwartungen bzw. den Realitäten nicht übereinstimmen) von vornherein vermieden werden. Alle Beteiligten sollen gleichermaßen wissen, wovon die Rede und wie es gemeint ist. Auf gut Deutsch - aber auch auf Englisch und Französisch.
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