Fördermittel für Aufzüge
Die KfW-Förderprogramme 208 und 148 unterstützen Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit der kommunalen Infrastruktur. Darunter fallen auch Aufzüge, die der DIN 18040-1 und der EN 81-70 entsprechen müssen.
Geförderte Aufzüge in den KfW-Förderprogramme 208 und 148
Die KfW-Bankengruppe fördert mit ihren Förderprogrammen 208 und 148 Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Bisher gibt es bereits das KfW-Programm 159, welches das altersgerechte Umbauen von privaten Wohnungen und Gebäuden fördert. Mit den Förderprogrammen 208 und 148 werden Barriere reduzierende Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden unterstützt. Das beinhaltet u.a. die vertikale Erschließung und Überwindung von Niveauunterschieden. Dazu gehören die Nachrüstung oder Verbesserung von mechanischen Fördersystemen (Aufzüge, Lifter, Hebebühnen) als Anbauten oder Einbauten, die die technischen Anforderungen der DIN 18040-1 erfüllen.
Technische Anforderungen entsprechend DIN 18040-1 und DIN EN 81-70
Laut der DIN 18040-1 dürfen gegenüber von Aufzugstüren "keine abwärts führenden Treppen angeordnet werden. Sind sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen. Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen muss ein Passieren des wartenden Rollstuhlnutzers möglich sein. Dies wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm."
Die Aufzüge, die unter die DIN 18040-1 fallen, müssen mindestens dem Aufzugstyp 2 nach DIN EN 81-70 entsprechen: "Typ 2 ermöglicht den Zugang für Personen, die einen Rollstuhl nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184 benutzen.
Rollstühle der Klasse B sind für den Einsatz in Innenbereichen vorgesehen und in der Lage, auch einige Hindernisse in Außenbereichen zu überwinden."
Anforderungen an Last, Größe, Zugänglichkeit und Befehlsgeber
Aufzugstyp 2 ist für eine Lastaufnahme bis 630 kg geeignet, die Fahrkorbbreite mindestens 1100 mm und die Fahrkorbtiefe mindestens 1400 mm. Der Fahrkorb muss zugänglich sein für einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson. Weiterhin muss die lichte Zugangsbreite mindestens 900 mm betragen und die "Fahrkorb- und Schachttüren müssen als waagerecht bewegte selbsttätig kraftbetätigte Schiebetüren ausgeführt sein".
Aufzugstyp 3 ist für eine Lastaufnahme bis 1275 kg bzw. für 1 Rollstuhlbenutzer und weitere Personen geeignet. Die Fahrkorbbreite beträgt mindestens 2000 mm und die Fahrkorbtiefe mindestens 1400 mm. Hier kann ein Rollstuhl der Klasse A oder B oder der Rollator wenden. Geeignet für Rollstühle nach EN 12183 oder elektrisch angetriebene Rollstühle der Klassen A, B oder C nach EN 12184.
Rollstühle der Klasse C eignen sich vorrangig für den Straßenverkehr und zur Überwindung längerer Strecken.
Auch bezüglich der Befehlsgeber im Fahrkorb und in den Haltestellen gibt es konkrete Anforderungen, die in der EN 81-70 festgelegt sind, wie z.B.: "Bei Einzelaufzügen müssen Befehlsgeber in den Haltestellen in unmittelbarer Nähe der Schachttüren eingebaut werden." Weiterhin muss die Mindesthöhe vom Fußboden zur Mittellinie von Befehlsgebern im Fahrkorb und in der Haltestelle 900 mm betragen.
Zeitnah informieren
Interessenten, die die Förderprogramme 208 und 148 der KfW für den Ein- oder Anbau von Aufzügen in Anspruch nehmen wollen, sollten sich dementsprechend bei den Herstellern von Aufzügen informieren. Denn gefördert werden nur Aufzüge, die die genannten technischen Anforderungen erfüllen.
Tipp, Ausnahme 1-2 Etagen Höhendifferenz, geringe Besucheranzahl
Was für einen Aufzug kann man bei kleinen Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten mit geringer Höhendifferenz und geringer Besucheranzahl einbauen?
Aufzüge mit einer Traglast von 630 kg können bis 8 Personen befördern.
Es wäre abzuklären, wie die Nutzung für einen Senkrechtaufzug bis 400 kg Traglast aussieht:
Das max. Gewicht des E-Rollstuhls mit Person wird in der Norm EN 12184 mit 330 kg angegeben. Ein E-Rollstuhlfahrer benötigt in der Regel keine Begleitperson. Senkrechtaufzüge können bis 400 kg Traglast aufnehmen. Die Kostendifferenz liegt bei 2 Etagen bei ca 30.000 EUR.
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Personenaufzug bis 35m Förderhöhe, 1000kg Tragkraft
Verwendung für mehr- und vielgeschossige Wohn- und Geschäftsbauten sowie Infrastruktur
Personenaufzug
Senkrechtaufzug 300-450 kg für den Einbau in einen Mauer- oder Betonschacht
Geeignet für Umbauten und Nachrüstungen von Einfamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit geringer Geschossanzahl, Aufzug fährt langsam.
Bauseitiger Schacht
Senkrechtaufzug 300-450 kg mit selbsttragendem Schacht aus Glas, Alu, Stahl
geeignet für Umbauten und Nachrüstungen von Einfamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit geringer Geschossanzahl, Aufzug fährt langsam