DIN 18024-2 Bedienungsvorrichtungen#print

Hinweis

Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Bedienungsvorrichtungen

Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe anzubringen. Sie dürfen nicht versenkt und scharfkantig sein. Für Sehbehinderte und Blinde müssen Bedienungselemente durch kontrastreiche und taktil erfassbare Gestaltung leicht erkennbar sein.

Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.

Schalter für kraftbetätigte Türen sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150cm vor der Tür anzubringen.

Bedienungsvorrichtungen müssen einen seitlichen Abstand zur Wand oder zu bauseits einzubringenden Einrichtungen von mindestens 50cm haben.


Abstand Bedienungsvorrichtung

Sanitärarmaturen mit Warmwasseranschluss sind mit Einhebelmischbatterien oder berührungslose Armaturen und mit schwenkbarem Auslauf vorzusehen; die Wassertemperatur darf an der Auslaufarmatur maximal 45°C betragen.

Notrufschalter in Sanitärräumen oder Toilettenräumen müssen zusätzlich vom Boden aus (z. B. Zugschnur) erreichbar sein.


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