DIN 18025-1/2 Türen
Hinweis
Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.
Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung
Türen
Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2, 1992-12 |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18025 Teil 1, 1992-12 Abweichung gegenüber Teil 2 |
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innerhalb der Wohnung lichte Breite mindestens 80 cm | alle Türen lichte Breite mindestens 90 cm |
Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren lichte Breite mindestens 90 cm | |
in den Sanitärraum darf keine Tür hineinschlagen | |
Empfehlungen: lichte Höhe der Türen mindestens 210 cm bei Bedarf eine Schließhilfe |
Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können.
Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen sinnvoll. Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen.
Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative bietet auch die Raumspartür.
Türen unter 80cm Breite sollten nicht mehr eingebaut werden, oftmals bei Sanitärräumen eingesetzt.
Türen von Sanitärräumen sollen nach außen aufgehen. Das vergrößert den Bewegungsraum in Bad/ WC und dient der Sicherheit, wenn jemand im Bad stürzt.
In der Nähe von Wohnungstüren sind Stütz- und Haltegriffe, Ablagen für Handtasche eine Erleichterung.
Der Spion an der Wohnungseingangstür sollte in sinnvoller Höhe auf den Mieter abgestimmt werden.