In jeder Arbeitsstätte ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben. Verbandskästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.
Warum mühsam zusammensuchen, was es komplett gibt? Der Erste-Hilfe-Schrank als Rundum-Sorglos-Station erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bei Arbeitsschutz und Erste Hilfe.