 Barrierefreie Schwellen an Balkon und Terrasse Selbstständig bleiben, aber Hilfe erhalten, wenn es notwendig ist - das
betreute Wohnen macht es möglich.
Ein Pflegebett im Krankheitsfall
In seiner Forschungsgruppe Prävention und Demenz am Institut für Psychogerontologie
der Universität Erlangen-Nürnberg hat Oswald (Univ.-Prof. Dr. Wolf D. Oswald) sich unter anderem mit dem betreuten Wohnen befasst: "Ein Haus, in dem jeder seine eigene
Wohnung hat, in der er tun kann, was er will. Wo sich die Bewohner zum Essen
treffen können. Wo jeder bei Bedarf Dienstleistungen wie Wäschewaschen
oder Wohnungsputz gegen Bezahlung anfordern kann. Und wo im Krankheitsfall
jeder ein Pflegebett bekommt, am besten gleich um die Ecke. Leider gibt es das
meist nicht."
"Aber wir sind auf einem guten Weg", meint Dr. Holger Mühlbauer, der Leiter
des Normenausschusses "Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen" im
Deutschen Institut für Normung. "Mit der DIN-Norm 77800, die wir vor zwei
Jahren bereitgestellt haben, wollen wir die Qualität auf dem Markt des betreuten
Wohnens für ältere Menschen sichern."
Was muss geregelt sein?
Anhand dieser Norm können sich die Betreiber von Anlagen des betreuten
Wohnens darüber informieren, welche Ansprüche ihr Leistungsangebot
mindestens erfüllen muss. Die Vorgaben sind bundesweit einheitlich und dienen
auch als Grundlage für eine freiwillige Qualitätsprüfung durch die unabhängige
Zertifizierungsgesellschaft DIN Certco.
Mühlbauer erläutert: "DIN 77800 besagt beispielsweise, dass ein Vertrag über
betreutes Wohnen Angaben zu Größe und Ausstattung der Wohnung enthalten
muss, aber sie schreibt keine Mindestgröße vor. Ebenso muss das Dokument
regeln, ob in der Anlage Haustiere zugelassen sind und bei welchen Service-
Angeboten es sich um Wahl-, bei welchen um Pflichtleistungen handelt."
Einer aktuellen Studie des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe (KDA) zufolge lebt etwa jeder hundertste über 60-Jährige in einer der bundesweit schätzungsweise
4900 Anlagen des betreuten Wohnens. Holger Mühlbauer schätzt, dass derzeit
zwischen 30 und 40 dieser Einrichtungen DIN-zertifiziert sind. "Das erscheint
auf den ersten Blick wenig, aber das Verfahren ist nicht ganz preiswert."
Viele Anbieter, so der Normungs-Experte, haben eine günstigere Methode
gefunden: Sie weisen in ihren Broschüren und Internet-Auftritten darauf hin, dass
sie sich mit ihren Leistungen an der Norm orientieren. In aller Regel, weiß
Mühlbauer, können sich die Interessenten, also Senioren und deren Angehörige,
auf diese Aussage verlassen.
Gerontologe Oswald geht davon aus, dass sich in naher Zukunft neben dem
betreuten Wohnen, der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen sowie der
steigenden Zahl von Alzheimer-Wohngemeinschaften weitere neue
Wohnformen für Senioren entwickeln werden, "über die wir bislang noch gar
nicht nachgedacht haben".
Wenn Planer, Architekten und Bauherren von Anfang an mitdenken, können die
meisten Menschen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen
bleiben. "Heute sollte kein mehrstöckiges Haus mehr ohne Aufzug gebaut
werden", fordert Oswald. Und wer im mittleren Lebensabschnitt einen Neubau
plant oder die Wohnung renoviert, sollte sich unbedingt überlegen: Wie muss es
hier aussehen, damit ich in 20, 30 Jahren noch darin leben kann?
 Fenster mit Alarmfunktion
Seniorengerechte Ein- und Umbauten, an die wir beizeiten denken sollten, sind
breite Türen, barrierefreie Übergänge zwischen den Räumen, eine Badewanne
mit absenkbarem Einstieg oder einem Wannenlift, gute Beleuchtung und
rutschfeste Bodenbeläge.
Rauchmelder, Elektrojalousien, Haltegriffe in Bad und WC erscheinen ebenfalls
sinnvoll. Ein Generalschalter garantiert, dass sich beim Verlassen der Wohnung
zwar der Elektroherd abschaltet, die Gefriertruhe aber weiterhin kühlt.
"Technisch ist das alles längst machbar", berichtet der Nürnberger Alternsforscher.
Aber was geschieht, wenn die Mobilität so weit eingeschränkt ist, dass ein Senior
die Wohnung kaum verlassen kann? Oswald: "Meine Mutter lebt mit ihren 94
Jahren noch in einem eigenen Haushalt. Zweimal am Tag hilft ihr der
Pflegedienst bei den nötigsten Verrichtungen."
Bei Bedarf kommen eine Friseurin
und die medizinische Fußpflege zu der alten Dame in die Wohnung. "Das kostet
nicht mehr als im Salon um die Ecke." Für die Dienstleister, meist Frauen, lohnt
sich der Hausservice: Sie brauchen keine eigenen Räume, und wenn ihre
Klienten im selben Viertel leben, sind zudem die Fahrtkosten gering.
DIN 77800
Norm für mehr Qualität
Neben zahlreichen, teils voneinander abweichenden Bewertungskriterien zum
betreuten Wohnen gibt es die bundesweit geltende Dienstleistungsanforderung
DIN 77800. Hier einige Empfehlungen:
Notruf. Ein Notruf muss an eine rund um die Uhr besetzte Empfangsstelle
angeschlossen sein.
Hygiene. Die Reinigung der Allgemeinflächen (Treppenhaus, Keller,
Gemeinschaftsräume), Räum- und Streudienst sowie Müllentsorgung müssen
sichergestellt sein.
Beratung. Zu bestimmten Zeiten müssen in der Wohnanlage Beratungen
stattfinden, etwa zu allgemeinen Behördenfragen oder Krisensituationen (zum
Beispiel Tod eines Angehörigen, schwere Erkrankung).
Kontakthilfe. Will der Bewohner zu ambulanten oder hauswirtschaftlichen
Diensten Kontakt aufnehmen, muss ihm dabei geholfen werden.
Sozialleben. Kulturelle Veranstaltungen, Nachbarschaftshilfe oder Ausflüge
müssen unterstützt werden, um die Gemeinschaft zu fördern.
Dienste. Zusätzlich zu Wohnangebot und Grundleistungen muss der Bewohner
die Möglichkeit haben, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören
etwa hauswirtschaftliche (Mahlzeitenlieferung, Fensterreinigung) und
pflegerische Hilfen, haustechnische Dienste (Kleinreparaturen), Hol- und
Bringdienste (Einkauf, Fahr- und Begleitdienst) oder Leistungen im Krankheitsfall
(Versorgung von Haustieren und Zimmerpflanzen).
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apothekenumschau-betreutes-wohnen.pdf
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