DIN 32984
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DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen

 

DIN 32984 (2011-10): Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum

Die DIN 32984 enthält einen Produktenteil (Beschreibung der Profilstrukturen, der Maße, der Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit) und einen Anwendungsteil zum Einsatz der Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Ein wichtiger Punkt ist die Wahrnehmbarkeit der Bodenindikatoren: Es werden grundlegende Anforderungen an die Taktilität und den visuellen Kontrast formuliert und Mittel aufgezeigt, um die erforderlichen Kontrastwerte zu erreichen.

Die Profilmaße der Bodenindikatoren wurden stark vergrößert.

Ergänzung durch Noppenprofile für erhöhte Aufmerksamkeit; z.B. bei Abknickungen oder Verzweigungen im Leitstreifen, bei Querungsstellen, Treppen, Hindernissen oder Gefährdungen.

Rippenprofil als Leitstreifen und zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen.

Die Profilmaße der Bodenindikatoren wurden stark vergrößert, ein Noppenprofil wurde ergänzt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Funktionen der Profile zu differenzieren: Das eingesetzt. Das Noppenprofil dagegen wird überall dort verwendet, wo eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist, etwa

Hinweise zu Bodenindikator, Aufmerksamkeitsfeld, Niveauwechsel und Leitstreifen

Bodenindikator

Bodenidikatoren im öffentlichen Verkehrsraum sind:
Leitstreifen, Richtungsfeld, Abzweigefeld, Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Aufmerksamkeitsfeld, Aufmerksamkeitsstreifen, Sperrfeld. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Profils, ihrer Größe und ihres Verlegeortes, ihrer Verlegeausrichtung und der Kombination unterschiedlicher Profile.

Als taktile Orientierungshilfen müssen sie sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit, so dass sie sicher mit dem Langstock und dem Schuhwerk ertastet werden können.
Vor Gefahrenstellen, Hindernissen und Richtungsänderungen müssen Bodenindikatoren rechtzeitig einen Warn- oder Aufmerksamkeitshinweis signalisieren. Gefahrenstellen und Hindernisse, auch vorübergehende, z.B. Baustellen, sind durch ertastbare Absperrungen zu kennzeichnen. Bodenindikatoren sind in durchlaufenden Streifen oder punktuell als rechteckige Felder zu verlegen.

Aufmerksamkeitsfeld

Aufmerksamkeitsfelder sind durch Bodenindikatoren definierte Flächen, die z. B. auf Verzweigungen von Leitstreifen, Niveauwechsel sowie Fußgängerüberwege, Haltestellen, Bahnübergänge und Informationselemente aufmerksam machen.

Im Verlauf von Gehflächen Hinweis auf:[Auszug]

  • Niveauwechsel im Gehweg (Rampen mit mehr als 6% Längsneigung und Treppen),
  • Anfang und Ende von Leitstreifen, wenn keine Auffangstreifen angeschlossen sind,
  • Verzweigungen von Leitstreifen,
  • seitlich gelegene Haltestellen,
  • beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge,
  • Informationselemente für Blinde und Sehbehinderte

Einsatz bei

  • Fußgängerfurten und -überwegen,
  • Fahrtreppen und Aufzügen,
  • Straßenbahn- und Bushaltestellen zum Auffinden des Einstieges

Aufmerksamkeitsfelder auf Bahnsteigen sind sparsam zu verwenden.

Aufmerksamkeitsfelder sind 60 cm, vorzugsweise 90 cm, tief und mindestens in der Breite des Hindernisses auszuführen und vor Treppen und Rampen mit mehr als 6% Längsneigung, an Fußgängerüberwegen, Bahnübergängen und Haltestellen über die gesamte Gehspurbreite der Zugangsanlage reichen.

Führen Leitstreifen zu einem Aufmerksamkeitsfeld, z. B. bei Verzweigungen, ist ein Quadrat von 900 mm Kantenlänge ausreichend. Die Leitstreifen führen in der Regel mittig auf eine Seite des Aufmerksamkeitsfeldes zu und Zweigen von diesem möglichst nur rechtwinklig ab. Diese Aufmerksamkeitsfelder bei Verzweigungen sollten, um Irritationen zu vermeiden, eine andere Oberflächenstruktur aufweisen.

Niveauwechsel

Aufmerksamkeitsfelder als Orientierungshilfe bei Treppen und Rampen > 6% für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen:

"Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die Breite der Treppe oder Rampe. Sie müssen unmittelbar an die Stufe anschließen. Sie müssen 60 cm, vorzugsweise 90 cm, tief sein.

Bei Treppen kann vor der untersten Stufe ebenfalls ein Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen werden. Das Aufmerksamkeitsfeld ist direkt (ohne Abstand) an die unterste Setzstufe heranzuziehen, um optische Scheinstufen zu vermeiden. Führt ein Leitstreifen auf die Treppe zu, ist immer ein Aufmerksamkeitsfeld vorzusehen."

Zwischen Stufenkantenmarkierung und unten anschließendem Bodenmaterial muss der Leuchtdichtekontrast mindestens 0,4 betragen.

(Weitere Informationen zu tiefen und breiten Treppenpodesten, Einzelstufen)

DIN 18040-1 Orientierungshilfen an Treppen

Für sehbehinderte Menschen muß die Treppe leicht erkennbar sein.

Beispiel Stufenmarkierung

  • auf Trittstufen an der Vorderkanten , 4 cm bis 5 cm breit
  • auf Setzstufen an der Oberkante, mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, breit
  • visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten

Bei Treppenanlagen bis zu drei Stufen, die frei im Raum beginnen, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. Bei mehr Stufen in Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe, besser vorzugsweise alle Stufen, mit einer Markierung versehen werden.

Für blinde Menschen sollte bei Treppenanlagen, die frei im Raum beginnen oder nicht unmittelbar aus dem baulichen Kontext erwartet werden, am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe und am Antritt direkt vor der untersten Setzstufe ein taktil erfassbares Feld, z. B. mit unterschiedlichen Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren angeordnet werden, das mindestens 60 cm tief und so breit wie die Treppe sein sollte.

Abbildung Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040
Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040


Leitstreifen an Bushaltestellen

Leitstreifen an Bushaltestellen können analog wie an Bahnsteigen angeordnet werden. Die Leitstreifen erfüllen eine Leit- und Warnfunktion. Das Längsprofil entspricht der Gehrichtung. Leitstreifen sind in einer Breite von 30 bis 60 cm auszuführen.

An Haltestellen sind Leitstreifen in einem Abstand zwischen 600 bis 900 mm parallel zur Bordsteigkante zu verlegen. Zu beachten ist das Ausschwenken von Bussen. Der Abstand ist entsprechend zu vergrößern.

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Zusatzinfo

DIN 32984 legt Anforderungen für Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente fest. Sie bestimmt die Anordnung bei der Planung von Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen sowie Straßenräumen. Dabei erfüllen Bodenindikatoren leitende Funktionen und machen auf Gefahren aufmerksam. Speziell für Planer und Architekten enthält die Norm typische Situationen und stellt Standardlösungen vor.

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