Begutachtung von Pflegegrad und Wohnsituation
Die Begutachtung der Wohnsituation durch den Medizinischen Dienst während der Feststellung des Pflegegrades klärt, ob die Pflege zuhause möglich ist und welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen dazu nötig sind. Diese werden von der Pflegekasse mit 4000 EUR bezuschusst.
Pflegegrad und persönliche Wohnsituation
Beschreibung der Wohnsituation
Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 01.01.2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit allein daran, wie stark die Selbständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind und er oder sie deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Die Selbständigkeit ist jedoch von der persönlichen Wohnsituation der Pflegebedürftigen nicht zu trennen.
Gemäß der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. Dezember 2023 muss der jeweils begutachtende Medizinische Dienst auch die Wohnsituation der oder des Pflegebedürftigen dokumentierenen, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt und der Pflegegrad zugeordnet wird.
Zunächst muss im Erfassungsbogen aufgeführt werden, ob die Person allein lebt oder mit anderen Menschen in einer gemeinsamen Wohnung. Darüber hinaus hat sich die Gutachterin bzw. der Gutachter ein umfassendes Bild von der Wohnsituation der antragstellenden Person zu machen und diese zu beschreiben, heißt es in den Richtlinien. Insbesondere sind Gegebenheiten des Wohnumfeldes zu dokumentieren, die die Selbständigkeit hemmen, die Versorgung erschweren oder unmöglich machen. Das gilt sowohl für erwachsene Pflegebedürtige als auch für Kinder.
Diese Beschreibungen werden bei der Erhebung der Selbständigkeit in den Modulen 1 - 6 des sogenannten Begutachtungsinstruments zwar nicht berücksichtigt. Sie dienen aber zur Begründung von Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Dabei sind beispielsweise zu dokumentieren:
- Stufen oder Treppen in oder vor der Wohnung,
- die Zugänglichkeit des Bades, der Waschmöglichkeit und der Toilette,
- Erschwernisse wie etwa zu schmale Türdurchgänge oder vorhandene Schwellen,
- die Art des Bettes
- oder die Art der Heizungsanlage.
Hinweise:
- Im vollstationären Bereich wie etwa im Pflegeheim ist keine Beschreibung der Wohnsituation erforderlich.
- Das Treppensteigen muss gesondert begutachtet werden, denn es gehört nicht zur Wohnsituation sondern zu den Fähigkeiten bzw. Beeinträchtigungen der antragstellenden Person.
Das Gutachten orientiert sich an der gesundheitlichen Situation des betreffenden Menschen, an den Belastungen und der Belastbarkeit der Pflegeperson sowie am sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Nachbarn, Kontakte, Nähe zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs usw.) der konkreten Pflegesituation.
Die Wohnsituation der antragstellenden Person einschließlich möglicher wohnumfeldverbessernder Maßnahmen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Der Gutachter muss zudem feststellen, ob die räumlichen Gegebenheiten möglicherweise gar keine ausreichenden Verbesserungen des individuellen Wohnumfeldes zulassen. Dann wäre nämlich die häusliche Pflege unmöglich.
Leistungsanspruch nach § 40 SGB XI
Zu den Leistungen, die pflegebedürftigen Versicherten und deren Pflegepersonen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenzen zustehen (die Leistungen sind augeslistet in § 28 SGB XI), zählen neben finanziellen Leistungen und Pflegeleistungen auch Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI.
Der entsprechende Zuschuss, den Sie bei der Pflegekasse beantragen, beträgt je Maßnahme bis zu 4 000 EUR. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, beträgt ihr Anspruch 4 000 EUR pro Person, aber maximal 16 000 EUR, auch wenn mehr als vier Personen zusammen leben.
Der Zuschuss bleibt auf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme begrenzt, das heißt, wenn die Maßnahme weniger als 4 000 EUR bzw. 16 000 EUR kostet, erstattet die Kasse auch weniger. Überschreiten die Kosten der Maßnahme den Höchstbetrag, ist die Differenz selbst zu tragen.
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Außerhalb der Wohnung
Aufzug
- Einbau eines Personenaufzuges in einem eigenen Haus
- Anpassung des Aufzuges an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers: Ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe. Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen
Aufzug/ Homelifte
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Anordnung von Schalterleisten, Briefkästen in Greifhöhe, Anbringen von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen
- Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage
- Vergrößerung der Türen, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit elektrischem Türantrieb Einbau einer Gegensprechanlage
- Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe, schwellenloser Zugang, ergänzende Beschriftung, z. B. mit Brailleschrift/Reliefschrift, taktile Markierungen an Handläufen
- Automatische/kraftunterstützende Türantriebe, Türöffner, barrierefreie Türgriffe
Automatische/kraftunterstützende Türantriebe und Türen
Treppenumbauten und Rampen
Handlauf
- Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten, ggf. an Altersstufen angepasst. Handläufe sollen beidseitig angebracht werden und 30 cm über die letzte Stufe hinausragen.
Handlauf
Rampen
Für den Einbau von Rampen gibt es je nach örtlichen Voraussetzungen und persönlichen Erfordernissen mehrere Möglichkeiten
Betonrampe mit optionalem Plattenbelag
- Wenn das Gelände vor dem Haus es erlaubt, kann eine Betonrampe mit Platten- oder Natursteinbelag vorgesehen werden, die sich in die Umgebung einpasst.
Fest installierte Rampen aus Metall
- Rampen aus Metall (Streckmetall, Aluminium, z.T. einschließlich Geländer) sind ebenfalls als fest installierbare Variante für den Zugang des Ein- oder Zweifamilienhauses möglich.
Rampe aus Metall
Einbaurampen
- Manuell bedienbare oder automatisch ausfahrbare Rampen sind fest eingebaut und leicht zu bedienen. Eine diskrete Lösung für das private Wohnhaus. Einige Modelle lassen sich mit einem an die Umgebung angepassten Boden belegen, so dass die Optik des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.
Einbaurampen
Mobile Rampen
- Für die Überwindung von Türschwellen an Haus- und Wohnungseingängen sowie an Übergängen zur Terrasse oder zum Balkon bieten sich mobile Rampen an, die sich verstauen lassen, wenn sie nicht benötigt werden. Soll die Rampe mit auf Reisen, lässt sich auf Rollrampen zurückgreifen.
Balkonrampen
Orientierungshilfen
- Schaffung von Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage am Handlauf.
- Treppenstufen lassen sich besser manövrieren, wenn sie geknnzeichnet sind. Im Außenbereich sind farbliche Kennzeichnungen oder eingelassene Stufenkanten in Kontrastfarbe möglich, für den Innenbereich stehen zudem nachträglich verlegbare Kanten aus Kunststoff zur Verfügung.
- Farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten von Treppen
Handlaufinformationen
Stufenmarkierung
Innerhalb der Wohnung
Treppensitzlifte
Treppensitzlift
Schwellenfreie Übergänge
- Die Schaffung von schwellenfreien Übergängen für die hindernisfreie Passage von Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen an Haus- und Wohnungeingängen, Balkon- und Terrassenzugängen, ist speziell im Neubau zu beachten.
Abbau von Barrieren an Türschwellen
Fenster
- Leicht bedienbar und kontrastreich gestalten. Greifhöhe Fenstergriff 85 cm – 105 cm.
- Elektrisch betriebene Fensteröffner und Fensterverriegelungen lassen sich bei fertigen Fenstern nachrüsten. So bleibt kein Fenster mehr unerreichbar.
Bodenbelag
- Rutschhemmende und resistente Bodenbeläge für Mobilitätseinschränkungen und Rollstuhl
Bodenbeläge, Rutschsicherheit
Küchen
- Liftsysteme und unterfahrbare Möbel
- Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Kochinseln oder Herde lassen sich nachrüsten mit Liftsystemen und Motoren, mit denen sich Arbeitshöhen und Greifhöhen individuell anpassen lassen. Für Rollstuhlfahrer oder kleinwüchsige Menschen lassen sich sogar Kochfelder elektrisch absenken. So kann die Arbeit auch im Sitzen erledigt werden.
Küche
Sanitärräume
- Einbau eines Bades/WC, wenn nicht vorhanden
- Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
- Rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere in der Dusche
- Duschplatz, wenn die Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
- Manuell und elektrisch höhenverstellbare Duschsitze, Duschklappsitze und Wannensitze, Duschstühle und Duschhocker.
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen wie Waschtisch und WC
- Höhenverstellbare und unterfahrbare Waschtische in stilvollem Design aus hochwertigen Mineralwerkstoff. Varianten mit integrierten Haltegriffen und Handtuchhaltern, große Ablagen möglich.
- WC-Lifter und elektrisch und manuell höhenverstellbare WCs für Erwachsene und für Kinder, mit der richtigen Höhe für jeden Einstieg.
- Dusch-WCs: Toilette, Dusche und Föhn in einem, bieten Hygiene und Komfort für Nutzer und Helferinnen. Dusch-WCs in elegantem Design, als wandhängende Komplettvariante oder als Aufsatz für vorhandene WC-Becken sind auch mit Hilfsmittelnummer erhältlich.
Bodengleiche Duschen
Duschsitze
Höhenverstellbare WCs
Dusch-WCs
Waschtische/Waschtischlifter
Stützgriffe und Haltesysteme
Armaturen
Beleuchtung
- Blendfreies Licht im Tageslichtspektrum für optimale Kontrastwahrnehmung, gutes Sehen und Lesen in Nähe und Ferne in Bad, Küche, Flur, Wohnräumen.
Beleuchtung
Schlafzimmer
- Bettzugang
- rutschhemmender Bodenbelag
- Lichtschalter/Steckdosen vom Bett aus zu erreichen
Aufstehbetten und Pflegebetten
- Aktivierende Pflegebetten mit drehbaren Liegeflächen helfen beim Aufstehen und Hinsetzen.
- neue Funktionaltät für das eigene Bett durch verschiedene Einstellmöglichkeiten mit dem Bett-in-Bett-Hebesystem
- Entlastung für Nutzer, pflegende Angehörige und Pflegepersonal
Aufstehbetten
Höhenverstellbare Möbel
- Kleider- und Garderobenlifter mit Fernbedienung für die Nachrüstung von Schränken und Kleiderstangen
- Paternosterschrank für kleinwüchsige Menschen und Rollstuhlfahre: komfortable Erreichbarkeit und effiziente Stauraumnutzung in Küche und Arbeitszimmer
- höhenverstellbare Schränke und Regale für komfortable Erreichbarkeit
Höhenverstellbare Möbel
Orientierung, Kommunikation, Sicherheit
- Licht-, Jalousien- und Geräteschalter und Dimmer, Telefon und Türsprechanlage lassen sich vom Bett aus bedienen. Einfache Nachrüstung ist möglich.
- Umfeldsteuerung und Zugangskontrolle für zuhause ist über das Smartphone möglich.
- Notrufsysteme reagieren und alarmieren ggf. Kontaktpersonen, so dass Wohnungen sicherer und komfortabler werden und pflegende Angehörige entlastet werden.
- Sensorsysteme und "smarte" Bodenbeläge erkennen Unregelmäßigkeiten in Bewegungsabläufen und dienen der Sturzerkennung und -prävention.