Pflegesachleistungen - Pflegegeld, Pflegestufe, Pflegegeldanteil
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finanzielle Leistungen der Pflegekasse

 

Pflegesachleistungen - Pflegegeld


Der Anspruch auf ambulante Sachleistungbeträge § 36 Abs. 3 SGB XI (häusliche Pflegehilfe, Pflegesachleistungen) umfasst je Kalendermonat:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 384 420 440 450
Pflegestufe II 921 980 1.040 1.100
Pflegetufe III
für Härtefälle im ambulanten Bereich
bis 1.918 Euro monatlich
1.432 1.470 1.510 1.550
Das Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 S. 3 SGB XI) erhöht sich bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 205 215 225 235
Pflegestufe II 410 420 430 440
Pflegestufe III 665 675 685 700

Demenzkranke

Seit dem 1. Juli 2008 beträgt der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Die Abstufung kommen Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen.
Betreuungsbedürftige der so genannten "Pflegestufe 0 haben damit ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung." (BMG a) "Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden." (BMG b)

kleine Pflegereform 2013

Nach der neuen Regelung soll es monatlich in der "Stufe 0" 220 Euro geben, in der Pflegestufe I soll um 70 Euro auf 305 Euro und in der Stufe II um 85 Euro auf 525 EUR aufgestockt werden.
Um 225 Euro auf 765 Euro soll für Demenzkranke der Umfang der Sachleistungen in Stufe I angehoben werden, bei schwerer Demenz auf 865 Euro. In der Pflegestufe II soll das Sachleistungsniveau um 150 Euro auf 1450 Euro steigen, in der Stufe III keine Verbesserung.

Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Je Kalenderjahr für längstens vier Wochen (Kostenübernahme bis maximal 1.470,00 Euro) bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Person.

Verhinderungspflege - Was ist das?


Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege

  • Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während des ganzen Tages leisten kann. In diesen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse anteilig gezahlt.

Berechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • z. B. Betteinlagen, Verbände, Inkontinenzmittel monatlich bis zu 31,00 Euro

Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

  • Bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme (zum Beispiel Badumbau)

Zuschuss der Pflegekasse


Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Pflegestufe III (mit und ohne Härtefall) wie folgt angehoben (§ 43 Abs. 2 SGB XI):
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 1.023
Pflegestufe II 1.279
Pflegestufe III 1.432 1.470 1.510 1.550
Pflegestufe III Härtefall 1.688 1.750 1.825 1.918

Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.


Vollständige Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

  • 10 % des Heimentgelts, maximal 256,00 Euro.

Rente für die Pflege von Angehörigen

  • Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Zusatzinfo

Pflegeperson

Paragraf 19 Satz 1 SGB XI legt fest, dass die Mindest-Hilfeleistung in der Pflegestufe I einen Umfang von 90 Minuten täglich im Wochendurchschnitt betragen muss. Daraus ergibt sich eine wöchentliche Mindestpflegezeit von 10,5 Stunden. Ist die für die Pflege aufzuwendende Zeit geringer, liegt keine Pflegestufe vor: die die Pflege erbringende Person kann daher begrifflich keine Pflegeperson im Sinne des SGB XI sein. Allerdings hat diese Definition eine "Schwachstelle": sie geht davon aus, dass die Pflege durch eine einzige Person sichergestellt wird.

Leistungen der Sozialen Sicherung (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung während der pflegerischen Tätigkeit, geregelt in Paragraf 44 SGB XI) stehen nur Pflegepersonen zu, die einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen (Paragraf 19 Satz 2 SGB XI).

Tipps

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