Pflegesachleistungen - Pflegegeld
Der Anspruch auf ambulante Sachleistungbeträge § 36 Abs. 3 SGB XI (häusliche Pflegehilfe, Pflegesachleistungen) umfasst je Kalendermonat:
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
384 |
420 |
440 |
450 |
| Pflegestufe II |
921 |
980 |
1.040 |
1.100 |
Pflegetufe III
für Härtefälle im ambulanten Bereich
bis 1.918 Euro monatlich |
1.432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
Das Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 S. 3 SGB XI) erhöht sich bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
205 |
215 |
225 |
235 |
| Pflegestufe II |
410 |
420 |
430 |
440 |
| Pflegestufe III |
665 |
675 |
685 |
700 |
Demenzkranke
Seit dem 1. Juli 2008 beträgt der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Die Abstufung kommen Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Betreuungsbedürftige der so genannten "Pflegestufe 0 haben damit ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung." (BMG a) "Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden." (BMG b)
kleine Pflegereform 2013
Nach der neuen Regelung soll es monatlich in der "Stufe 0" 220 Euro geben, in der Pflegestufe I soll um 70 Euro auf 305 Euro und in der Stufe II um 85 Euro auf 525 EUR aufgestockt werden. Um 225 Euro auf 765 Euro soll für Demenzkranke der Umfang der Sachleistungen in Stufe I angehoben werden, bei schwerer Demenz auf 865 Euro. In der Pflegestufe II soll das Sachleistungsniveau um 150 Euro auf 1450 Euro steigen, in der Stufe III keine Verbesserung.
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
- Je Kalenderjahr für längstens vier Wochen (Kostenübernahme bis maximal
1.470,00 Euro) bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Person.
Verhinderungspflege - Was ist das?
Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege
- Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Das ist
zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während
des ganzen Tages leisten kann. In diesen Fällen werden die Kosten von der
Pflegekasse anteilig gezahlt.
Berechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- z. B. Betteinlagen, Verbände, Inkontinenzmittel monatlich bis zu 31,00 Euro
Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- Bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme (zum Beispiel Badumbau)
Zuschuss der Pflegekasse
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Pflegestufe III (mit und ohne Härtefall) wie folgt angehoben (§ 43 Abs. 2 SGB XI):
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
1.023 |
|
|
|
| Pflegestufe II |
1.279 |
|
|
|
| Pflegestufe III |
1.432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
| Pflegestufe III Härtefall |
1.688 |
1.750 |
1.825 |
1.918 |
Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.
Vollständige Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
- 10 % des Heimentgelts, maximal 256,00 Euro.
Rente für die Pflege von Angehörigen
- Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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