Hilfsmittelversorgung nach §33 Abs.1 SGB V
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Dazu können auch solche sächlichen Mittel oder technischen Produkte zählen, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z. B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte).
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören zu den Hilfsmitteln
- Hörhilfen,
- Körperersatzstücke,
- orthopädische und
- andere Hilfsmittel.
Zu den Hilfsmitteln zählen auch Zubehörteile, ohne die die Basisprodukte nicht oder nicht zweckentsprechend betrieben werden können.
Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen.
Im Bereich der Rehabilitation sind Hilfsmittel "Gegenstände, die im Einzelfall
erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer
drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit
sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen
sind" (nach Sozialgesetzbuch SGB V § 33).
Das bedeutet, neben speziellen Hilfsmitteln, die extra für ihren Zweck entwickelt
wurden, können auch Alltagsgegenstände zum Hilfsmittel werden, sobald durch
deren Gebrauch (evtl. mit Adaption) eines der oben genannten Ziele erreicht wird.
Beispiel: ein Schuh ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs. Sobald jedoch ein
beeinträchtigter Mensch einen speziellen, auf ihn angepassten Schuh benötigt, um
einer Behinderung vorzubeugen, oder um überhaupt laufen zu können, wird der
Schuh zum Hilfsmittel.
Weiterhin gehören zu Hilfsmitteln in diesem Sinne
beispielsweise Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische
Anfertigungen, Rollstühle, Gehhilfen.
Beispiele für Hilfsmittel in verschiedenen Wohnbereichen:
Badezimmer/ Körperpflege
(bewegliche) Haltegriffe aller Art (an der Badewanne, in der Dusche, am WC, am
Waschbecken) | Duschhocker und Duschklappsitze* | Duschrollstuhl | Badewannenlifter* | Badewannensitz* oder -hocker* (auch drehbar) | Badebrett* | Wanneneinstiegshilfen* | Badewannenverkürzung | Toilettensitzerhöhung mit und ohne Sicherheitshandgriffe* (bis zu 3-fach
höhenverstellbar) | Toilettenstühle* | Dusch-WC* | Verlängerbare Kämme und Bürsten | Griffverdickungen für Zahnbürsten | Anziehhilfen für Strümpfe, Kompressionsstrümpfe und Knopfschlußhilfen* | Greifzange als universelle Greifhilfe*

Küche/ Haushalt
Griffverdicktes und/oder ergonomisch geformtes Besteck und Schneidemesser | Rutschfeste Unterlagen | Einhänderbretter | Trinkbecher | bewegliche Tellerränder | Öffnungshilfen für Schraubgefäße | Universalgriffhilfen
Schlafzimmer/ Inkontinenzartikel
(höhenverstellbares Pflegebett* | höhenverstellbarer Lattenrost (Möglichkeit zur Weiternutzung des Ehebettes)* | Aufstehhilfen* | Urinflaschen (mit Bettanbringung) und Urinale* | Pflegenachttische* | Inkontinenz –Betteinlagen* | Slipeinlagen* | Inkontinenz-Vorlagen*
Gehhilfen/ Sicherheit
Rollstühle verschiedener Art* | Rollatoren* | Hand- und Gehstöcke* | Handläufe zur Anbringung im Haus | Hüftgelenksprotektorhosen (Unterwäsche mit integriertem "Stoßdämpfer" für den Hüftknochen)* | Anti-Rutsch-Teppichunterlage | Aufstehhilfen
* Leistungspflichtig (bitte beachten Sie hierzu den Absatz "Leistungspflicht der
Kassen")
Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel
sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert (entsprechend § 139 SGB V) und als
Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet.
Leistungspflicht der Kassen
Es besteht eine Leistungspflicht der Kassen bei durch den Arzt festgestellter
Indikation. Die Kassen sind berechtigt, von Ihren Mitgliedern eine Selbstbeteiligung
zu verlangen. Zusätzlich ist festgelegt, dass die Hilfsmittelverordnung durch die
Kassen zu prüfen und zu genehmigen ist. Geprüft wird nach folgenden Kriterien:
- Wirtschaftlicher Aspekt: Ist ein adäquates Hilfsmittel bereits im Lagerbestand der
Krankenkasse vorrätig (nach Kostenübernahme bzw. im Lagerbestand des
Leistungserbringers), so wird dieses eingesetzt.
- Therapeutischer Nutzen: wird mit einem ähnlichen oder anderen Hilfsmittel ein
gleicher oder besserer Nutzen erzielt? (unabhängig von der ärztlichen Diagnose)
So soll einer Fehlversorgung vorgebeugt werden. Eine Ablehnung ist nur zulässig bei
einer Versorgung durch ein anderes Hilfsmittel, welches einen höheren
therapeutischen Nutzen hat. Eigens aus Kostengründen ist eine Ablehnung nicht
zulässig.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Ein Hilfsmittel wird eingesetzt, wo vorhandene, aber eingeschränkte Funktionen
unterstützt oder möglich gemacht werden können. Bei einer Überversorgung durch
Hilfsmittel besteht die Gefahr, dass Funktionen verloren gehen könnten.
Beispiel: wird ein Rollator ohne Indikation eingesetzt, besteht die Gefahr, beim freien Gehen
unsicher zu werden und der Rollator wird unentbehrlich.
Hilfsmittelanpassung
Ein wichtiges Thema zur Hilfsmittelversorgung ist die Hilfsmittelanpassung.
Die Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln wie Schuhen oder Prothesen erklärt
sich von selbst, aber warum sollte man andere Hilfsmittel anpassen?
Jeder Mensch ist einzigartig! Die Größen und Proportionen eines jeden Menschen
sind unterschiedlich und individuell, von Geburt bis in den Tod – und natürlich auch
in der Krankheit.
So ist es schon mal wichtig, die Größe der Hilfsmittel anzupassen, z.B. um eine
optimale Sitzposition im Rollstuhl zu erhalten, oder das Gehen mit dem Rollator
überhaupt zu ermöglichen.
Auch die Bequemlichkeit im Rollstuhl empfindet jeder Mensch unterschiedlich und
jede Krankheit erfordert eine unterschiedliche Ausstattung des Hilfsmittels, (z.B. eine
Kopfstütze).
Weiterhin ist nicht jedes Hilfsmittel für jeden Menschen geeignet, bzw. nicht jeder
Mensch kann mit allen Hilfsmitteln entsprechend umgehen.
Bei einer Nicht- oder Fehlanpassung kann es sein, dass ein Hilfsmittel nicht genutzt
wird oder trotz Nutzung keine Erleichterung im Alltag darstellt, in schwierigen Fällen
kann es sogar zur Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen!
Hilfsmittel aus dem Supermarkt?
In letzter Zeit erscheinen immer häufiger Anzeigen der Discounter, die Rollstühle und
Co zu Schleuderpreisen anbieten. Sollte man da zuschlagen?
Ich würde Ihnen dringend von solchen Angeboten abraten. Dazu möchte ich
folgende Gründe nennen:
- Die Krankenkasse prüft die leistungspflichtigen Hilfsmittel auf Funktionalität,
Stabilität und allgemeiner Qualität. Dies ist ein Qualitätsmerkmal, welches der
Discounter nicht bieten kann.
- Viele Hilfsmittel bekommen Sie auf Rezept ( Beispiele für Hilfsmittel), so dass der Einkauf im
Discounter nicht notwendig wird und Sie zusätzlich von der individuellen Betreuung
Ihres Sanitätshauses profitieren (z.B. im Reparaturfall, Betreuung bei Anwendungsproblemen
und Anpassung)
- Eine wirklich adäquate Hilfsmittelversorgung (So viel wie nötig, so wenig wie möglich!) kann nur geschultes, medizinisches Personal vornehmen. Ob eine Indikation für ein Hilfsmittel gegeben
ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Ergo- oder Physiotherapeuten, sowie mit
Ihrem Arzt, der Ihnen über ein erforderliches Hilfsmittel gerne ein Rezept ausstellt.
Mit dem Rezept ist dann der Ergotherapeut in Zusammenarbeit mit dem
Sanitätsfachgeschäft die beste Adresse, das richtige Hilfsmittel für sie zu finden.
Zur Autorin:
1997 schloss ich die Ausbildung zur Ergotherapeutin erfolgreich ab. Mein Berufseinstieg erfolgte in einem Seniorenheim, danach arbeitete ich von 1998 bis 2003 in einer Fachklinik für Geriatrie. Hier war ich neben der Patientenbehandlung auch für die Angehörigenschulung und Hilfsmittelversorgung zuständig. Seit 2003 arbeitete ich studienbegleitend in einer Praxis für Ergotherapie, machte unter anderem auch Hausbesuche und konnte mir selbst ein Bild über die Wohnsituation von behinderten Menschen machen.
Das Studium der Innenarchitektur nahm ich mit dem Ziel auf, behindertengerechtes Bauen bzw. barrierefreies Bauen begleiten zu können. Neben Fächern wie Wohnraummedizin und Ergonomie arbeitete ich in einem Projekt mit behinderten Menschen in Bethel zusammen. 2008 schloss ich das Studium mit dem Thema "Rollstuhldesign" als Diplom-Ingenieurin für Innenarchitektur ab. Bis Mitte 2009 arbeitete ich weiterhin in einer Praxis für Ergotherapie. Seit Beendigung der Tätigkeit arbeite ich in einem Architekturbüro, wo ich neben anderen Bauvorhaben auch Wohnraumberatung bzw. auch (Innen-)Architekturleistungen mit fundiertem medizinischem Hintergrundwissen anbiete.
Sollten Sie Fragen zum Thema Hilfsmittel haben oder eine Wohnraumberatung oder
Baubegleitung wünschen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne über das Kontaktformular
zur Verfügung!
Kontaktformular
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