Was sind Hilfsmittel?
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Hilfsmittelversorgung nach §33 Abs.1 SGB V

 

Hilfsmittelversorgung nach §33 Abs.1 SGB V

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Dazu können auch solche sächlichen Mittel oder technischen Produkte zählen, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z. B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte).

  • Sehhilfen,

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören zu den Hilfsmitteln

  • Hörhilfen,
  • Körperersatzstücke,
  • orthopädische und
  • andere Hilfsmittel.

Zu den Hilfsmitteln zählen auch Zubehörteile, ohne die die Basisprodukte nicht oder nicht zweckentsprechend betrieben werden können.

Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen.

Im Bereich der Rehabilitation sind Hilfsmittel "Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind" (nach Sozialgesetzbuch SGB V § 33).

Das bedeutet, neben speziellen Hilfsmitteln, die extra für ihren Zweck entwickelt wurden, können auch Alltagsgegenstände zum Hilfsmittel werden, sobald durch deren Gebrauch (evtl. mit Adaption) eines der oben genannten Ziele erreicht wird.

Beispiel: ein Schuh ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs. Sobald jedoch ein beeinträchtigter Mensch einen speziellen, auf ihn angepassten Schuh benötigt, um einer Behinderung vorzubeugen, oder um überhaupt laufen zu können, wird der Schuh zum Hilfsmittel.
Weiterhin gehören zu Hilfsmitteln in diesem Sinne beispielsweise Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Anfertigungen, Rollstühle, Gehhilfen.

Beispiele für Hilfsmittel in verschiedenen Wohnbereichen:

Badezimmer/ Körperpflege

(bewegliche) Haltegriffe aller Art (an der Badewanne, in der Dusche, am WC, am Waschbecken) | Duschhocker und Duschklappsitze* | Duschrollstuhl | Badewannenlifter* | Badewannensitz* oder -hocker* (auch drehbar) | Badebrett* | Wanneneinstiegshilfen* | Badewannenverkürzung | Toilettensitzerhöhung mit und ohne Sicherheitshandgriffe* (bis zu 3-fach höhenverstellbar) | Toilettenstühle* | Dusch-WC* | Verlängerbare Kämme und Bürsten | Griffverdickungen für Zahnbürsten | Anziehhilfen für Strümpfe, Kompressionsstrümpfe und Knopfschlußhilfen* | Greifzange als universelle Greifhilfe*

Stützgriffe und Haltegriffe, Einstiegshilfen, DuschsitzeHaltegriffe, Duschsitze Duschsitz zum verschieben und drehen Badewannenlifter, vom Bett bis in die Wanne Mobile Hilfen und Badzubehör, Wannenverkürzer höhenverstellbare Waschtische und WCs WC verstellbar, horizontal Dusch-WC, Bidet

Küche/ Haushalt

Griffverdicktes und/oder ergonomisch geformtes Besteck und Schneidemesser | Rutschfeste Unterlagen | Einhänderbretter | Trinkbecher | bewegliche Tellerränder | Öffnungshilfen für Schraubgefäße | Universalgriffhilfen

Schlafzimmer/ Inkontinenzartikel

(höhenverstellbares Pflegebett* | höhenverstellbarer Lattenrost (Möglichkeit zur Weiternutzung des Ehebettes)* | Aufstehhilfen* | Urinflaschen (mit Bettanbringung) und Urinale* | Pflegenachttische* | Inkontinenz –Betteinlagen* | Slipeinlagen* | Inkontinenz-Vorlagen*

höhenverstellbares Pflegebett mit drehbarer Liegefläche Mobile Hebehilfen für den häuslichen Bereich und für die Reise, Umlagerungshilfen Bettgriff mit Aufstehhilfe, Gehhilfen

Gehhilfen/ Sicherheit

Rollstühle verschiedener Art* | Rollatoren* | Hand- und Gehstöcke* | Handläufe zur Anbringung im Haus | Hüftgelenksprotektorhosen (Unterwäsche mit integriertem "Stoßdämpfer" für den Hüftknochen)* | Anti-Rutsch-Teppichunterlage | Aufstehhilfen

Arbeitsstühle, Therapiestühle, Rollator Rollator Bettgriff mit Aufstehhilfe, Gehhilfen, Reiserollstuhl Treppenhandlauf, Haltegriffe

* Leistungspflichtig (bitte beachten Sie hierzu den Absatz "Leistungspflicht der Kassen")

Die für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistungspflichtigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV definiert (entsprechend § 139 SGB V) und als Einzelprodukte auf Herstellerantrag gelistet.

Leistungspflicht der Kassen

Es besteht eine Leistungspflicht der Kassen bei durch den Arzt festgestellter Indikation. Die Kassen sind berechtigt, von Ihren Mitgliedern eine Selbstbeteiligung zu verlangen. Zusätzlich ist festgelegt, dass die Hilfsmittelverordnung durch die Kassen zu prüfen und zu genehmigen ist. Geprüft wird nach folgenden Kriterien:

  • Wirtschaftlicher Aspekt: Ist ein adäquates Hilfsmittel bereits im Lagerbestand der Krankenkasse vorrätig (nach Kostenübernahme bzw. im Lagerbestand des Leistungserbringers), so wird dieses eingesetzt.
  • Therapeutischer Nutzen: wird mit einem ähnlichen oder anderen Hilfsmittel ein gleicher oder besserer Nutzen erzielt? (unabhängig von der ärztlichen Diagnose)

So soll einer Fehlversorgung vorgebeugt werden. Eine Ablehnung ist nur zulässig bei einer Versorgung durch ein anderes Hilfsmittel, welches einen höheren therapeutischen Nutzen hat. Eigens aus Kostengründen ist eine Ablehnung nicht zulässig.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Ein Hilfsmittel wird eingesetzt, wo vorhandene, aber eingeschränkte Funktionen unterstützt oder möglich gemacht werden können. Bei einer Überversorgung durch Hilfsmittel besteht die Gefahr, dass Funktionen verloren gehen könnten.
Beispiel: wird ein Rollator ohne Indikation eingesetzt, besteht die Gefahr, beim freien Gehen unsicher zu werden und der Rollator wird unentbehrlich.

Hilfsmittelanpassung

Ein wichtiges Thema zur Hilfsmittelversorgung ist die Hilfsmittelanpassung.
Die Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln wie Schuhen oder Prothesen erklärt sich von selbst, aber warum sollte man andere Hilfsmittel anpassen?

Jeder Mensch ist einzigartig! Die Größen und Proportionen eines jeden Menschen sind unterschiedlich und individuell, von Geburt bis in den Tod – und natürlich auch in der Krankheit.

So ist es schon mal wichtig, die Größe der Hilfsmittel anzupassen, z.B. um eine optimale Sitzposition im Rollstuhl zu erhalten, oder das Gehen mit dem Rollator überhaupt zu ermöglichen.
Auch die Bequemlichkeit im Rollstuhl empfindet jeder Mensch unterschiedlich und jede Krankheit erfordert eine unterschiedliche Ausstattung des Hilfsmittels, (z.B. eine Kopfstütze).
Weiterhin ist nicht jedes Hilfsmittel für jeden Menschen geeignet, bzw. nicht jeder Mensch kann mit allen Hilfsmitteln entsprechend umgehen.
Bei einer Nicht- oder Fehlanpassung kann es sein, dass ein Hilfsmittel nicht genutzt wird oder trotz Nutzung keine Erleichterung im Alltag darstellt, in schwierigen Fällen kann es sogar zur Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen!

Hilfsmittel aus dem Supermarkt?

In letzter Zeit erscheinen immer häufiger Anzeigen der Discounter, die Rollstühle und Co zu Schleuderpreisen anbieten. Sollte man da zuschlagen?

Ich würde Ihnen dringend von solchen Angeboten abraten. Dazu möchte ich folgende Gründe nennen:

  • Die Krankenkasse prüft die leistungspflichtigen Hilfsmittel auf Funktionalität, Stabilität und allgemeiner Qualität. Dies ist ein Qualitätsmerkmal, welches der Discounter nicht bieten kann.
  • Viele Hilfsmittel bekommen Sie auf Rezept ( Beispiele für Hilfsmittel), so dass der Einkauf im Discounter nicht notwendig wird und Sie zusätzlich von der individuellen Betreuung Ihres Sanitätshauses profitieren (z.B. im Reparaturfall, Betreuung bei Anwendungsproblemen und Anpassung)
  • Eine wirklich adäquate Hilfsmittelversorgung (So viel wie nötig, so wenig wie möglich!) kann nur geschultes, medizinisches Personal vornehmen. Ob eine Indikation für ein Hilfsmittel gegeben ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Ergo- oder Physiotherapeuten, sowie mit Ihrem Arzt, der Ihnen über ein erforderliches Hilfsmittel gerne ein Rezept ausstellt. Mit dem Rezept ist dann der Ergotherapeut in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsfachgeschäft die beste Adresse, das richtige Hilfsmittel für sie zu finden.



Zur Autorin:

1997 schloss ich die Ausbildung zur Ergotherapeutin erfolgreich ab. Mein Berufseinstieg erfolgte in einem Seniorenheim, danach arbeitete ich von 1998 bis 2003 in einer Fachklinik für Geriatrie. Hier war ich neben der Patientenbehandlung auch für die Angehörigenschulung und Hilfsmittelversorgung zuständig. Seit 2003 arbeitete ich studienbegleitend in einer Praxis für Ergotherapie, machte unter anderem auch Hausbesuche und konnte mir selbst ein Bild über die Wohnsituation von behinderten Menschen machen.
Das Studium der Innenarchitektur nahm ich mit dem Ziel auf, behindertengerechtes Bauen bzw. barrierefreies Bauen begleiten zu können. Neben Fächern wie Wohnraummedizin und Ergonomie arbeitete ich in einem Projekt mit behinderten Menschen in Bethel zusammen. 2008 schloss ich das Studium mit dem Thema "Rollstuhldesign" als Diplom-Ingenieurin für Innenarchitektur ab. Bis Mitte 2009 arbeitete ich weiterhin in einer Praxis für Ergotherapie. Seit Beendigung der Tätigkeit arbeite ich in einem Architekturbüro, wo ich neben anderen Bauvorhaben auch Wohnraumberatung bzw. auch (Innen-)Architekturleistungen mit fundiertem medizinischem Hintergrundwissen anbiete.

Sollten Sie Fragen zum Thema Hilfsmittel haben oder eine Wohnraumberatung oder Baubegleitung wünschen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne über das Kontaktformular zur Verfügung!

Kontaktformular


Autorinfo

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Frau Dipl.-Ing.(FH) Innenarchitektin
Silke Engelke

33607 Bielefeld

Als interdisziplinäre Schnittstelle der Bereiche Therapie und Innenarchitektur kennt Frau Engelke die praktischen Wohnprobleme, die auf Menschen mit körperlichen Behinderungen zu kommen können. Sie berät Sie speziell im Hinblick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre individuelle Krankengeschichte.

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Zusatzinfo

Die Versicherten können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Hat die Krankenkasse Verträge nach § 127 Abs. 1 über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln geschlossen, erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist. Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; dadurch entstehende Mehrkosten haben sie selbst zu tragen.

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