Die Haustür ist für alle da
Von Carsten Ruhe und Klaus-Dieter Wüstermann
 Die Planer könnten Sehbehinderten und Hörbehinderten aus einer argen Klemme helfen
Sehbehinderte, Sehschwache, Schwerhörige, Ertaubte oder Gehörlose haben ein Problem, das zu lösen der folgende Beitrag helfen soll. Das Problem nämlich, vor Haustüren mit Gegensprechanlage den Gegebenheiten
vollkommen hilflos ausgeliefert zu sein: Sie hören oder sehen nichts und wissen nicht, was los ist oder gerade passiert. Dabei wäre es so leicht, diesen vielen Menschen ganz konkret zu helfen, mit technischen Lösungen
nämlich, die leicht zu realisieren wären. Auch - und vor allem - die Planer sind hier aufgerufen, behindertengerechte Haustürtechniken einzufordern, denn Haustüren für alle sind bessere Haustüren.
Das ist jedem von uns schon häufig passiert:
Wir stehen vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses,
suchen das Namensschild "Müller"
auf dem Klingeltableau und drücken den
Klingelknopf. Herr Müller fragt über die
Sprechanlage nach unserem Namen und
unserem Begehr, wir identifizieren uns und
sagen dazu unser Sprüchlein auf. Herr Müller
drückt auf den Taster "Tür öffnen" seiner Gegensprechanlage,
der Türöffner summt leise, (genauer gesagt: leise brummt nur die elektromechanische
Vorrichtung im speziellen Schließblech zur Fallenfreigabe, eben der so
genannte "Türöffner"). Wir drücken - sofern
wir das leise Geräusch wegen des Verkehrslärms
überhaupt gehört haben - den Türflügel
auf und gehen hinein. Ein alltägliches Ereignis,
ein banaler Vorgang, nicht nur für uns
und für unseren Herrn Müller.
Übrigens: In vielen Arztpraxen ist der
Knopf im Klingeltableau mit dem Türöffner
verbunden, also betätigen wir beim Klingeln
auch den Türöffner - ganz ohne Benutzung
der Sprechanlage. Wenn die Türdichtungen
leicht unter Spannung stehen, dann springt
die Tür von allein auf und wir können hineingehen.
Es gibt viel mehr behinderte Menschen als wir denken.
Jeder von uns kennt Menschen mit motorischer Behinderung: Rollstuhlfahrer, Rollatorschieber,
Unterarmstützenläufer usw. Tatsächlich
gibt es aber eine weit größere Zahl
behinderter Menschen, deren motorische
Fähigkeiten nicht eingeschränkt sind. Das
sind zum Beispiel Menschen mit Defiziten
der Sensorik, also Blinde, Sehbehinderte und
Sehschwache, Schwerhörige, Ertaubte und
Gehörlose. Man erkennt sie nicht sofort,
denn wenn Augen oder Ohren ihren Dienst versagen, kann man das auf Anhieb nicht erkennen.
Wohl aber sieht man die alte Dame
am Rollator, das Verkehrsunfallopfer mit
Gehhilfen ("Krücken") und den querschnittgelähmten
Herrn im Rollstuhl.
Sehgeschädigt sind viele, denn Brillenträger
sind häufig. Den Grad der Sehschädigung
kann man aber auch nicht ohne Weiteres erkennen.
Sehbehinderte fallen allenfalls auf,
wenn sie zum Beispiel von einem Blindenhund
begleitet werden. Aber nur jeder hundertste
Blinde hat einen solchen Hund. Und
Menschen mit Hörschädigungen fallen noch
seltener auf, obwohl sie fast ebenso häufig
sind. Nach Angaben der Verbände ist im Alter
von über 50 Jahre jeder Vierte von Hörschädigungen betroffen, von über 60 jeder
Dritte und bei über 70-Jährigen sogar jeder
Zweite. Insgesamt geht man von fast 14 Millionen
hörbeeinträchtigten Menschen in
Deutschland aus. Und für die gilt vorrangig
das hier Geschriebene.
Und jetzt das Ganze noch mal von vorn: Ein schwerhöriger, ertaubter oder gehörloser
Mensch steht vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses,
sucht das Namensschild "Müller"
auf dem Klingeltableau, drückt den
Knopf - Sie kennen die Geschichte. Der Angeklingelte
fragt über die Sprechanlage nach
Namen und Begehr des Klingelnden, der
hört aber nichts, kann also auch nicht antworten
und geht enttäuscht weg; oder er
sagt auf Verdacht vielleicht doch sein
Sprüchlein und das sogar in dem Augenblick,
in dem der Anwohner zuhört; dann
drückt dieser auf den Taster "Tür öffnen",
aber das summende Geräusch des Türöffners
hört der Wartende auch nicht. Nichts
passiert, der Besucher geht von dannen, Herr
Müller wartet vergeblich.
Auch ein alltägliches Ereignis, ein banaler
Vorgang. Bei starkem Verkehrslärm passiert
das durchaus auch Hörenden.
Zwar gibt es Gegensprechanlagen, die im
Klingeltableau eine kleine Kamera und in der
Sprechstelle in der Wohnung kleine Bildschirme
haben. Der Besucher kann so erkannt
werden - vorausgesetzt, der Gehörlose
besucht nicht einen Blinden! Aber solche
Luxusanlagen sind teuer und auch nur eine
Informations-Einbahnstraße. Der Besucher
kann nämlich nicht sehen, dass der Anwohner
zu ihm spricht; deshalb kann er auch
nicht antworten. Wenn aber der Besucher
nichts hört und/oder sieht, so kann der Anwohner
dennoch über die Kamera beobachten,
wie der Besucher enttäuscht von dannen
zieht.
Übrigens: In Arztpraxen wartet der Ertaubte
vor der Gegensprechanlage, bis der
nächste (hörende) Patient ihn mit hineinnimmt,
es sei denn, die Tür springt automatisch
auf oder die Sprechstundenhilfe
kommt und öffnet die Tür.
Die große Lösung
Haustüren müssten statt mit Türschließern
nach DIN EN 1154 [1] grundsätzlich mit ATS-Türschließern nach DIN 18263-4 [2]
ausgestattet werden, die eine elektromechanische
Vorrichtung zum Öffnen des Drehflügels
haben - einen Drehflügelantrieb. Dann
betätigt Herr Müller mit der Taste "Tür öffnen"
nicht nur die Fallenfreigabe, sondern
per Impuls und mit leichter Zeitverzögerung
auch den Drehflügelantrieb. Der hörgeschädigte Besucher hört zwar auch jetzt nichts,
sieht aber den sich öffnenden Türflügel und
kann ins Haus. Auch für den Benutzer von
Rollstuhl oder Rollator, für Menschen mit
Kinderwagen, Fährrädern und anderem
sperrigen Gerät ist der Drehflügelantrieb von
Vorteil, vorausgesetzt, der Eingang ist stufenlos
und die Tür mindestens 90 cm breit.
Hinzu kommt, dass vielfach Haustüren mit
stählernen Rohrrahmen und schwerer Verglasung
eine sehr große Türmasse haben. Diese
zu bewegen, erfordert mehr Kraft, als viele,
vor allem kleine, junge oder betagte Menschen
haben. Denn es muss ja nicht nur die gewichtige
Tür in Bewegung gebracht werden, auch
die Reibungskräfte in den Bändern und Lagern
sind zu überwinden und bei jeder Türöffnung
muss von Hand auch die Feder im Türschließer
gespannt werden, die das nachfolgende
Schließen des Türflügels bewirkt. Ein Drehflügelantrieb
würde die drei Forderungen aus
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
erfüllen, nämlich ein Türöffnen:
- in der allgemein üblichen Weise
- ohne besondere Erschwernis
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe!
Herr Müller drückt natürlich nur dann auf
die Taste des Türöffners, wenn er erkannt
hat, wer denn zu ihm will. Würde dann,
wenn er den Hörer der Gegensprechanlage
abgenommen hat, am Klingeltableau ein
Schild "Bitte sprechen" aufleuchten, könnte
der schwerhörige oder taube Besucher sein
Sprüchlein aufsagen, obwohl er keine Frage
vernommen hat. Kennen Sie selbst dieses Nichthören von Gegensprechanlagen an Hauptstraßen?
Aber keiner der namhaften Hersteller
von Klingelanlagen hat so etwas bisher im
Programm.
Die kleine Lösung
Das Gerät zur Fallenfreigabe, also der "Türöffner",
wird mit einem Lichtsignal verbunden,
das in etwa 1,3 Meter Höhe in der Türzarge
angebracht wird. Beim Aufleuchten des Lichtsignals
parallel zum (unhörbaren) Summen des Fallenfreigebers nimmt der Hörgeschädigte
dieses optische Signal wahr und kann dann
wie üblich die Tür aufdrücken. Damit wäre
die obige Ziffer 1 nach BGG § 4 erfüllt.
Eine ähnliche Wirkung hätte ein Quittungssignal,
das, eingebaut im Klingeltableau,
optisch signalisiert, dass Herr Müller
die Taste "Tür öffnen" betätigt hat. Bei der
typischen Haltung während des Wartens auf
Einlass liegt es aber oft nicht im Blickfeld.
Den Türzubehörfirmen, wie zum Beispiel
den Herstellern von Geräten zur Fallenfreigabe,
sollte es ein Leichtes sein, ein solches Zusatzlichtsignal, zum Beispiel in einem verlängerten
Schließblech, zu entwickeln und
auf der nächsten einschlägigen Messe vorzustellen.
Gleiches gilt für die Hersteller der
Sprechanlagen und der Klingeltableaus.
Kurzfristig gab es bei einigen großen Herstellern Interesse an diesen
Lösungsvorschlägen. Es ist aber - offenbar
mangels Nachfrage - wieder eingeschlafen.
Wichtig ist also, dass die Planer diese Lösungen einfordern und in ihre Ausschreibungen
aufnehmen.
Unsere Vorschläge zu barrierefreien Türöffnern
lösen bei Weitem nicht alle Probleme
von Menschen mit sensorischen Einschränkungen
am Hauseingang. Wie "liest"
zum Beispiel ein Blinder die Namen auf dem
Klingeltableau? [3] Die üblichen Felder in
Klingeltableaus für die Namensschilder haben
so geringe Maße, dass man dort keine
abtastbaren Normalschriftschilder unterbringen
könnte, wie sie zum Beispiel von ILIS
hergestellt werden. Hat der Planer die Bedürfnisse
Sehbehinderter nach Helligkeit
(Leuchtdichte) und Kontrast berücksichtigt?
Auch die Beleuchtung der Hauseingänge ist
oft so dürftig, dass selbst normal Sehende
ihre Probleme beim Lesen der Klingelschilder
und bei der Orientierung haben.
Schwerhöriger Anwohner
Die folgende Beschreibung betrifft nicht den
schwerhörigen Besucher vor dem Eingang,
sondern eine Situation mit betagten Anwohnern.
Sie freuen sich über Besuch, vernachlässigen
dabei aber die eigene Sicherheit.
Eine im Alter hochgradig schwerhörige
Frau mit nachlassender Sehkraft wohnt in
einer Wohnanlage für alte Menschen. Um
die Bewohner vor Überfällen zu schützen,
hat der Betreiber eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage
einbauen lassen. Sie ist so
geschaltet, dass man an den Taster für den
"Türsummer" nur dann herankommt, wenn
man vorher den Handapparat (Hörer) abnimmt.
Damit will man erreichen, dass zunächst
tatsächlich die Gegensprechanlage
benutzt und gefragt wird, wer vor dem
Hauseingang steht, bevor man vielleicht ungebetene
Gäste einlässt, welche die alten
Leute überrumpeln und ausrauben. Die alte
Dame kann wegen ihrer Schwerhörigkeit
diese Gegensprechanlage nicht bestimmungsgemäß
nutzen, lüftet deshalb nur jeweils
kurz den Handapparat, drückt auf den
Knopf und hängt dann wieder ein. Anschließend
öffnet sie die Wohnungstür und wartet
darauf, dass der Besucher die Treppen heraufgestiegen
kommt. Da sie nicht mehr gut
stehen kann, setzt sie sich in ihr Wohnzimmer
und wartet an ihrem Lieblingsplatz (mit
Blick aus dem Fenster, aber mit dem Rücken
zur Tür) [4].
Hätte die Gegensprechanlage auch eine
Videokamera mit Bildschirm in der Wohnung,
dann könnte die alte Dame vielleicht
mit dem kleinen Display und ihrem restlichen
Sehvermögen auch nicht viel erkennen.
Oft merken sehschwache ältere Personen
auch nicht, dass sie die Brille putzen müssen,
um ihre verbliebene Sehstärke optimal nutzen zu können. Glücklicherweise haben
heute die Kameras auch einen Leuchtring,
dessen Licht den Besuchern direkt ins Gesicht
scheint. Die Funzel über der Tür reicht
nämlich oft nicht aus, um den Besucher zu
erkennen, insbesondere, wenn sich die Lampe
(mit Blickrichtung aus der Kamera) im
Rücken des Besuchers befindet.
Der Spion in der Wohnungstür ist zwar
gut gemeint, aber ebenfalls keine Hilfe: Er ist
für die alten Leute mit krummem Rücken
viel zu hoch angebracht (das Loch muss ein
Handwerker mit "Gardemaß" damals in seiner
eigenen Augenhöhe gebohrt haben), eine
angemessene Höhe von 130 Zentimeter über
dem Fußboden ist jeweils weit überschritten.
Mit Brille ist der Blickwinkel trotz Fischaugenoptik
sehr klein und auch die Lampe
auf dem Treppenpodest stellt (wie unten an
der Haustür) den Besucher in seinen eigenen
Schatten.
Auch in Hotels ist die Flurbeleuchtung
üblicherweise in der Mitte und nur selten eine
Lampe direkt vor der Zimmertür angebracht.
Ausländische Gäste mit geringen
Kenntnissen der Landessprache haben dann
die selben Probleme wie die alte Dame, denn
sie können durch die geschlossene Tür mit
hoher Schalldämmung nicht hören, wer
draußen steht.
Appell an die Planer
Gefragt sind also noch weitere Lösungen.
Dieses hier sind nur Denkanstöße. Eine große
Zahl unserer Bürger wartet auf Angebote
der Türenindustrie und der Hersteller von
Türzubehör. Und natürlich auch auf Bauherren,
Investoren, Architekten, Haustechnik-Planer und ausführende Handwerksbetriebe,
die diese Techniken dann auch für ihre Bewohner
und Nutzer einfordern, anbieten
und anwenden!
Wie heißt es in unserer Verfassung? "Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden!" [5] Das darf doch wohl
nicht nur auf dem Papier stehen!
Die Vorschläge von Ruhe und Wüstermann wurden inzwischen realisiert. Bei einem Wohnobjekt mit ca. 100 Wohnungen in Berlin am S-Bahnhof Friedenau wurden die Klingel-/Gegensprechanlagen erneuert. Bei fünf Aufgängen in der Baumeisterstraße, Sponholzstraße und Semperstraße wurden dabei auf Vorschlag von Herrn Wüstermann die Klingeltableaus entsprechend der im Text so genannten "Kleinen Lösung" gestaltet.
Die Klingeltableaus erhielten dabei oberhalb der Klingel-/Namensschildflächen zwei große Leuchtflächen (siehe Bild). Diese sind mit "Bitte sprechen" und "Tür frei" beschriftet und werden bei Aktivität hinterleuchtet.
Nach dem Drücken eines Klingeltasters wird, wenn sich der Angerufene in der Wohnung meldet, die Fläche "Bitte sprechen" hinterleuchtet und der hörbehinderte Besucher an der Haustür kann sein Begehren sagen. Wenn der Mensch in der Wohnung dann die Freigabe drückt, wird nicht nur die Fallenfreigabe betätigt (der so genannte "Türöffner"), sondern auch das Schild "Tür frei" hinterleuchtet, so dass der Hörbehinderte nun sieht, dass die Tür frei gegeben ist und er die Tür aufdrücken kann.
C. Ruhe und KD Wüstermann
Allen Beteiligten ist an dieser Stelle für die Unterstützung dieser innovativen Baumaßnahme und Ausführung entsprechend den Wünschen und planerischen Vorgaben zu danken um so hörbehinderten Menschen zu helfen.
|