Barrierefreies Gestalten - Spielplatz für alle
Auszug aus "Technisches Informationsblatt 4"
 Foto von Jedelsky, Hruska
Ziel der Gestaltung von Spielplätzen im allgemeinen und von "Spielplätzen für Alle" im besonderen ist die Schaffung von Freiräumen mit hohem Spiel-, Abenteuer- und Kommunikationswert.
Barrierefreie Gestaltung als integrativer Bestandteil dieser Zielsetzung steht dazu nicht im Widerspruch. Mit barrierefreier Gestaltung soll nicht jedes Risiko und jegliche Herausforderung vermieden, sondern Spielplätze für alle Menschen nutzbar gemacht werden:
"... Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos als
Bestandteil des Spielwertes sind im Rahmen kalkulierter spielerisch-
sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder nicht
erkennbare Gefahrensituationen sind zu vermeiden."
(DIN 18034, "Spielplätze und Freiräume zum Spielen")
Planungsgrundlagen
Lage und Zugänglichkeit
Zugänge und Hauptwege sind barrierefrei herzustellen: Stufen müssen vermieden oder durch Rampen ergänzt werden; auf ausreichende Wegebreiten ist zu achten ( lichte Wegbreiten mind. 150 cm, Rampenbreiten mindestens 120 cm ). Barrierefreie Anbindungen an Gehsteige, Parkplätze und öffentliche Verkehrsflächen sind erforderlich.
Orientierung
Die grundsätzliche Orientierung muß durch eine leicht nachvollziehbare
Lesbarkeit der gesamten Anlage und der einzelnen Bereiche möglich sein
(z.B. durch Wegeführung, Einrichtung). Darüber hinaus ist beim Spielplatzeingang für sehbehinderte und blinde Menschen ein ertastbarer Orientierungsplan vorzusehen, dessen Elemente sich innerhalb des Spielplatzes als Leitsystem und Erkennungsmerkmale der einzelnen Geräte wiederfinden.
Platzerfordernis und Organisation
Bei der Gestaltung eines "Spielplatzes für Alle" muß über den für die
Benutzung der einzelnen Spielgeräte erforderlichen Platzbedarf hinaus ein
zusätzliches Maß an Bewegungsfläche vorgesehen werden, die es Kindern im
Rollstuhl und laufenden Kindern möglich macht, sich von Gerät zu Gerät zu
bewegen, ohne einander zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das Leitsystem
für sehbeeinträchtigte und blinde Kinder muß diesen die selbstständige
und ungefährdete Bewegung zwischenden Spielbereichen ermöglichen.
Grundausstattung
Die Gerätegrundausstattung - Schaukel, Sandkiste und Rutsche - muß auch
für Menschen mit einer Behinderung barrierefrei erreichbar sein. Werden
mehrere gleichartige Geräte angeboten, kann die Erreichbarkeit der
Zweitgeräte anspruchsvoller sein. Um die Beweglichkeit zu fördern und
Abwechslung zu gewährleisten, sind Spielbereiche und Spielgeräte so auszuwählen
und zu gestalten, dass sie eine Motivation zum Aussteigen aus dem
Rollstuhl bieten (Anbringung entsprechender Haltegriffe).
Mehrfachnutzung
Spielgeräte, die Mehrfachnutzung nicht nur ermöglichen, sondern geradezu
provozieren, sind jenen vorzuziehen, deren Nutzung "eindeutig" festgelegt
ist. Wenige Geräte, die zur Mehrfachnutzung einladen, erhöhen den Spielwert
beträchtlich im Vergleich zu einem Überangebot "monofunktionaler" Geräte.
Bespielbarkeit bei jedem Wetter
Es sind Elemente und Orte vorzusehen, die die Bespielbarkeit auch bei
Schlechtwetter und starker Sonneneinstrahlung gewährleisten, wie z.B.
begeh- und befahrbare Spielhäuser. Geeigneten Sonnenschutz bieten Bäume, Sonnendächer und Sonnensegel.
Wartung und Pflege
Spielplätze bedürfen grundsätzlich der sachgerechten und regelmäßigen
Wartung und Pflege um grob fahrlässige Mängel hintanzuhalten (siehe EN
1176-1, Spielplatzgeräte - Teil 1).
Elemente des Spielplatzes
Sandspielbereich
Die Sandspielbereiche sollen in verschiedenen Ebenen ausgeführt werden, so dass das Aussteigen aus dem Rollstuhl gefördert wird.
Eine geeignete Liege- oder Sitzfläche (am besten keilförmig) ermöglicht Kindern bäuchlings liegend oder sitzend mitzuspielen.
Gerätespielbereich
Schaukeln, Rutschen, Balancier- und Klettergeräte sind als Elemente mit einem hohen Spielwert und vielseitigen Möglichkeiten der Körpererfahrung für alle Altersgruppen von großer Bedeutung.
Schaukelkörbe (Vogelnester) sollen unbedingt vorgesehen werden, da sie
allen NutzerInnen, vor allem auch körperbehinderten, vielfältige
Spielmöglichkeiten bieten.
Rutschen mit verschiedenen Höhen und Neigungen bieten spezifische
Erreichbarkeiten; seitliche Ein- und Ausstiege mit Griffmöglichkeiten erlauben das Wechseln aus dem Rollstuhl.
Balancierscheiben, Balancierbalken, Hängebrücken, Rollstuhlwippen, etc.
unterstützen Geschicklichkeit und Gleichgewichtssinn.
Netze, Seile, Leitern, etc. regen zum Klettern an und fördern damit die
Beweglichkeit. Als Ergänzung der Bewegungs- Gestaltungs- und Begegnungsspielbereiche sind gezielte Sinneserfahrungen zu ermöglichen:
Elemente die Sinneserfahrungen ermöglichen
Hör- und Klangerfahrungen durch Summsteine, Holz- und Metallklangspiele
Sensibilisierung für Gerüche und Geschmack durch Bepflanzung mit attraktiven
Gewürzpflanzen und Pflanzen mit essbaren Früchten (Pflanzbereiche
als Hochbeete angelegt). Giftpflanzen dürfen nicht verwendet werden (siehe
ÖNORM B2607, Spielplätze - Planungsrichtlinien).
Optische Anregungen durch rotierende Scheiben, kontrastierende Farben, etc.
Förderung des Tastsinns über unterschiedliche Materialeigenschaften und
Materialoberflächen.
Bewegungsspielbereiche
Abgrenzungen bei Ballspielplätzen sind nur bei beengten Platzverhältnissen
vorzusehen. Teilabgrenzungen, die Abschnitte offen lassen, sind günstiger als geschlossene "Käfige".
Für Bewegungsspiele wie Laufen, Hüpfen, Fangen, Rad und Pedalo fahren,
Skaten, etc. und für Malspiele sind zusätzliche befestigte Flächen vorzusehen.
Spiele im und am Wasser
Wasser ist als sehr reizvolles spielerisches Element mit hoher
Anziehungskraft in die Gestaltung einzubeziehen.
Trinkbrunnen und Spielmöglichkeiten mit Wasser müssen von Kindern
selbständig bedient werden können.
Infrastruktur
Notwendige, allgemein zugängliche Infrastruktur gehören Sitzbänke,
Trinkbrunnen, Abfallkörbe, ein barrierefrei benutzbares WC (siehe
Technisches Informationsblatt 1) und ein öffentliches Telefon.
Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung des Spielplatzes
Durchfahrtsbreiten, Tore
Lichte Breiten mind. 90 cm, lichte Durchgangshöhen mind. 220 cm.
Gittertore im Fußbereich bis mind. 35 cm Höhe vollflächig ausführen.
Wege
Das Gefälle von Rampen darf maximal 6% betragen.
Randsteinhöhen: maximal 3cm, Zugänge zu Spielplatz, Liegewiese u.ä.
müssen niveaugleich sein.
lichte Wegbreiten mind. 150 cm, Rampen mind. 120 cm
Bewegungsflächen für Rollstühle
Eine Bewegungsfläche von 150 cm im Durchmesser muß unverbaut und
unverstellt sein.
Augen-und Bedienungshöhe
Die Augenhöhe von Kindern ist sehr unterschiedlich, sie differiert zwischen
ca. 65cm und 115cm. Kinder im Rollstuhl haben eine höhere Augenhöhe (ca.
85 bis 115 cm) als gleichaltrige, stehende Kinder. Auch für die Reichweiten
der Arme sind große Unterschiede zu berücksichtigen ( ca. 35 cm).
Möblierung
Die Möblierung darf keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen.
Tische müssen generell unterfahrbar sein. Es ist ein freier Luftraum von
B = 80 cm, H = 70 cm, T = 55 cm vorzusehen.
Bänke und Sessel sind mit Lehnen und Armstützen auszustatten.
Die Oberflächen sind für die Nutzung durch sehbehinderte Menschen in
kontrastreichen Farben auszuführen.
Haltegriffe, Geländer
empfohlener Durchmesser des Griffes:
Kinder 2,5 cm, Erwachsene 3,5 - 4,5 cm
Bodenbeläge
Grundsätzliches
Bodenbeläge sollen Orientierungshilfen bieten, klare und informative
Wegeführungen.
Griffigkeit und Rauigkeit sind entscheidende Oerflächenbeschaffenheiten für die Befahrbarkeit mit Rollstühlen und für die Geh- und Stehsicherheit gehbehinderter Menschen.
Fachgerechte Verlegung und die exakte Bearbeitung (Anschlüsse an
Kanaldeckel etc.) sind ein wesentliches Kriterium für die Nutzungsqualität.
Nur die fachgerechte regelmäßige Instandhaltung und Pflege der Beläge
sichert die Gebrauchs- und die Freiraumqualität.
Verschiedene Oberflächen beinhalten verschiedene Spiel- und Bewegungsangebote, es gibt keinen Bodenbelag der alle Anforderungen optimal erfüllt.
Wesentliche Kriterien sind Oberflächenbeschaffenheit (Befahrbarkeit,
Begehbarkeit, Bespielbarkeit), Orientierungshilfe, Fallschutz und Kosten für Anschaffung, Pflege und Reparatur.
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