Planung und Neubau von Treppenanlagen, beidseitiger Handlauf
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Treppensicherheit - beidseitiger Handlauf

 

Deutsches Institut für Treppensicherheit:
"Treppenstürze sind vermeidbar"


Sicherlich nicht alle, denn eine Vielzahl der Stürze liegen im persönlichen Bereich: Hast und Eile, ungeeignetes Schuhwerk, Nichtbenutzung des Handlaufes, Tragen von Lasten, Unachtsamkeit, Unkonzentriertheit. Fast 90 % aller Treppenunfälle ereignen sich am Anfang oder Ende der Treppe. Um Stürze zu vermeiden gehört die persönlich Vorsicht, Unterweisung der Mitarbeiter, Ordnung und Sauberkeit, aber auch die architektonisch ansprechende, aber letztlich auch sichere Ausführung von Treppen.


Bei Planungen und Neubauten von Treppenanlagen sollten die in der DIN 18024/25 ausgesprochenen Empfehlungen für barrierefreies Bauen eingehalten werden. Baunormen, die für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gut sind, dienen auch der Mutter mit dem Kind am Arm und auch dem jungen und gesunden Menschen. Bei Treppen ist daher besonders darauf zu achten, dass in öffentlich zugänglichen Räumen keine gewendelten Treppen eingebaut werden. Geradläufige Treppen mit Podest sind besonders zu empfehlen. Auch sollen die Treppenstufe ohne Unterschneidung ausgeführt werden, die Stufenbreite den DIN Normen entsprechen, möglichst ein bequemes Steigungsverhältnis mit dem wohl optimalen Neigungswinkel von etwa 28 bis 30 Grad, d.h. ca. Auftritt 26 bis 30 cm, und eine Steigungshöhe von ca. 16 bis 19 cm aufweisen. Gerade bei Zwischenpodesten soll sich auch das Podest an der Schrittlänge orientieren, um einen unbeeinträchtigten Bewegungsablauf zu erlauben. Der Rhythmus wird auch gestört, wenn die Stufen innerhalb eines Treppenlaufes unterschiedliche Maße haben (Stufenhöhe oder Auftrittstiefe).

Bei bestehenden Anlagen sind Treppen möglichst sicherer zu gestalten. Vorhanden Treppenanlage, oftmals auch gewendelte Treppen, können nur mit verhältnismäßig großem Aufwand umgebaut oder neu errichtet werden, und dies ist wirtschaftlich oftmals nicht zu vertreten!

Daher gilt es, die bestehenden Anlagen möglichst sicher zu gestalten:

  1. Ausreichende Beleuchtung an der Treppe
  2. Grundsätzlich Treppen mit Setzstufen, wobei anzustreben ist, dass keine Stufenunterschneidung in öffentlich zugänglichen Gebäuden auch bei der Nachrüstung erreicht wird.
  3. Handläufe auf beiden Seiten der Treppe, damit jeder stets einen sicheren Halt auf der Treppe hat. Diese Wandhandläufe sind gem. DIN 18024/25 eindeutig festgelegt und vorgeschrieben. Wandhandläufe sind in 85 cm Höhe anzubringen, sollen griffsicher sein - am besten kreisrund mit ca. 30 bis 45 mm Durchmesser. Die Handläufe müssen durchgehend ausgeführt werden und 30 cm über die erste und letzte Stufe geführt werden. Dazu sollen die Handläufe möglichst kontrastreich zur Wand sein. Taktile Elemente am Anfang und Ende einer Treppe sollen zusätzliche Sicherheit geben.
  4. Keine ausgetretenen Stufen, Sicherheitsmarkierungen an den Stufen, sowie Kontraste zwischen Treppe und angrenzendem Bodenbelag.

In vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden sind grundsätzlich Handläufe auf beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben. In Krankenhäusern, Altersheimen und betreutem Wohnen müssen grundsätzlich an allen notwendigen Treppen beidseitig Handläufe sein, ebenso in Hotels und Gaststätten, in Versammlungs- und Verkaufsstätten. Schulbaurichtlinien und Kindergartenrichtlinien regeln auch eindeutig, dass beidseitig Handläufe vorgeschrieben sind, damit jeder auch bei Gegenverkehr stets einen sicheren Halt am Handlauf hat.

Eine gefährliche und leider oft getätigte falsche Aussage ist, dass Treppen erst ab 1,50 m beidseitig Handläufe brauchen. Diese 1,50 m sind eine Mindestanforderung und gelten nur in Arbeitsstätten, und hier auch nur an Treppen, die ausschließlich von Mitarbeitern benutzt werden. Dass diese Handläufe treppab an der rechten Seite anzubringen sind, ist den Fachleuten weiterhin nicht verständlich. Wie sieht es mit Versicherungsschutz, Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus, wenn zum Beispiel der Handlauf links angebracht ist? Was für Mitarbeiter gilt, gilt jedoch nicht für die Besuchertreppen!

Die Gleichstellungsgesetze, die vom Bund und nun auch von fast allen Bundesländen verabschiedet wurden, schreiben mit Änderungen der Bauordnungen nun in fast allen öffentlich zugänglichen Gebäuden auf beiden Seiten einer notwendigen Treppe - unabhängig von der Treppenbreite - beidseitig Handläufe vor. Betroffen sind davon u.a. Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, Sport und Freizeitstätten, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude.

Ab 2008 gelten auch im Wohnungsbau neue Vorschriften von Treppen. So müssen alle notwendigen Treppen beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. In den Bundesländern, in denen die DIN 18024 oder 18025 bauaufsichtlich eingeführt ist, müssen Treppen beidseitigen einen Handlauf haben. Auch die Bayern haben Ende Juli 2008 ihre Bauordnung geändert und schreiben vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als 2 nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen Treppen beidseitig Handläufe haben müssen. Im Hinblick auf unsere stets älter werdende Bevölkerung sind diese neuerlichen Gesetzesänderungen zu begrüßen. Der Richtspruch eines Richters lautete: "Wo sich fremde Menschen auf Treppen begegnen können, muss jeder einen sicheren Griff haben". Daher ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht beidseitig ein Handlauf auch im Interesse des Hausbesitzers anzubringen. Hierfür gibt es DIN geprüfte und patentierte Handlaufsysteme, die kostengünstig nachträglich montiert werden können und all die Anforderungen erfüllen.

Im privaten Haus ist der beidseitige Handlauf nicht vorgeschrieben, aber besonders bei gewendelten Treppe zu empfehlen. Da in Deutschland oftmals Treppengeländer und Handlauf auf der Innenseite der Treppe sind - typisches Reihenhaus -, wo die Stufen schmal und gefährlich sind, kann aus Gründen der persönlichen Vorsorge ein wandseitiger Handlauf nur empfohlen werden. Für viele Menschen ist dieser Handlauf zur Erlangung oder Erhaltung der Mobilität notwendig, oder auch "nur" zur Vermeidung von Unfällen. Bei älteren Menschen mit einer Pflegestufen wird dieser griffsichere Handlauf, der durchgehend ausgeführt sein muss, von der Pflegekasse bezahlt. Auch hier gibt es bereits anstelle der oftmals sehr teuren handwerklichen Einzelanfertigung vom Schreiner/Tischler oder Schlosser Handlauf-Systeme, die sich schnell und ohne Aufwand problemlos installieren lassen. Auch hier sollte der Kunden auf einen "DIN geprüft barrierefrei" Handlauf bestehen, denn nur ein durchgehender und griffsicherer Handlauf verhilft zur Sicherheit und hilft, Stürze zu vermeiden. Eine Kordel an der Wand, die beim Sturz nachgibt, oder ein einfaches Brett, das sich nicht umgreifen lässt oder Handläufe mit Profilen, die nicht in der Hand liegen, sind nicht geeignet Stürze und Unfälle zu vermeiden.



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Autorinfo

Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.

Herr Dipl.-Ing.(FH) Siegfried Schmid

www.treppensicherheit.de

Zusatzinfo

Aufklärungskampagne "Sicherer Auftritt - Stürze vermeiden" der Berufsgenossenschaften

im gewerblichen Bereich:
- Schaden infolge von SRS
(Stolper-, Rutsch- und Sturz-) Unfällen:
8 Milliarden Euro im gewerblichen Bereich

- 8,9% der Unfälle im Treppenbereich

- 5000 Betroffene pro Jahr mit dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigung

- 138 der Sturzunfälle endeten im Jahr 2001 tödlich


- Im häuslichen Bereich:
- 36% aller tödlichen Unfälle sind Stürze

- deutschlandweit stürzen mehr als 4 Millionen Senioren einmal pro Jahr

Tipps

Handlauf-Geländer
Handlauf-Geländermit integrierter Beleuchtung.
Griffsichere Handläufe
Griffsichere Handläufean Treppe und Wand, auch für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde
Handlauf
Handlauffür Treppe, Wand, Geländer, kontrastreich, taktile Elemente, bunte Farben.
Stufenmarkierung
Stufenmarkierungfür Treppenstufen in öffentlichen Freiflächen und Außenanlagen

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