Experten- und Berater-Datenbank Barrierefrei Bauen |
Fachberater Andreas Unser
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung
Beratung - Planung - Baubetreuung - Kostenschätzung - Stellungnahmen
Architekturwerkstatt FREIRAUM
Herr Dipl.-Ing. Architekt Andreas Unser
97422 Schweinfurt Beratungsstelle Barrierefreies Bauen BAG
Arbeitsschwerpunkte:
- DIN 18040 -1, DIN 18040-2, DIN 18040 -3 Straßen, Wege
- Art 48 BarrierefreiesBauen BayBO, MBO Barrierefreies Bauen
- Privat – Öffentlich - Sonderbau
- Fördermittelberatung
- Fachliche Stellungnahmen: Brandschutz GKl 1-5, Brandschutz + Barrierefreiheit
- AV PfleWoqG Alten+Pflegeheim
- GastG § 4 Gaststätten
- GVFG GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz
- SiGeKO nach BauStellVO
- Vorträge + Fortbildungen
Alten- und Behindertengerechtes Bauen, Wohnen, Arbeiten und Leben
- Beratung, Planung, Ausschreibung, Baukoordination nach Absprache
Zugang und Erschließung, WC/Bad, Küchen, Aufzug/Rampe/Lifter...
- Neubau , Umbau und Erweiterung von Wohnungen Art 48 / DIN 18040
- Gemeinnützige Gesellschaften, Körperschaften öffentl. Rechts, Kirchen
- Öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten n. Art 48 BayBO /DIN 18040 T1
- Städtebauliche Maßnahmen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs-& Grünanlagen, Spielplätze Freiflächen, Gärten und Sportplätze, Messen und Veranstaltungen Öffentlicher Nahverkehr und Mobilität ( Bus, Bahn, PKW, Schiff, Luft)
- Bebauungs- und Dorfentwicklungspläne nach DIN 18024 T 1
- Fachliche Stellungnahmen und Beratungen nach KfW / BayBO / GVFG
- Stellungnahmen + Checkliste nach AV PfleWoqG für Alten-&Pflegeheime
- Unterstützung und Prüfung bei Reklamation und Mängelbeseitigung
- Vorträge: z.B. "Barrierefreies Bauen" - "Brandschutz+Barrierefreiheit" …
- Fachbeiträge und Veröffentlichungen
Leistungen:
- Die telefonische Beratung oder im Büro der Beratungsstelle im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung ist kostenfrei
- Beratung vor Ort nach Terminabsprache möglich ! (Beratungspauschale)
- Die Leistungen werden individuell im Baukastenprinzip nach Absprache und den Bedürfnissen des Ratsuchenden als Zeithonorar § 7 HOAI oder auf Wunsch als Pauschalleistung angeboten.
Die Abrechnung der Beratungs-Leistungen nach § 40 SGB XI mit ihrer Pflegekasse und KfW ist möglich !
Fachbeitrag auf nullbarriere.de
|