Beherbergungsstätten, Hotels, Gasthäuser, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Anforderungen an die Barrierefreiheit - Sterne in der Deutschen Hotelklassifizierung 2010-2014
Bestandssituation
Tourismuspolitik ist integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die der Förderung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der deutschen Tourismuspolitik dienenden Haushaltsmittel werden schwerpunktmäßig für die Förderung von Fortbildungsprojekten eingesetzt, insbesondere auch für Projekte zur Qualitätssteigerung im Tourismus, z.B. auch für barrierefreien Tourismus.
Behinderten- und Wirtschaftsverbände unterzeichneten 2005 eine Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie. Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote.
Zur Überprüfung der Mindeststandards durch die beteiligten Betriebe wurden Checklisten erarbeitet, mit denen jeder selbst feststellen kann, ob er die Standards einer oder mehrerer Kategorien erfüllt.
Aktualisierungsbedarf besteht, wenn die z.Z. im Entwurf vorliegende Norm DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" in diesem Jahr in Kraft tritt.
Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungsstätten
Kategorie A: Barrierefrei für Gäste, die zeitweise auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind
Kategorie B: Barrierefrei für Gäste, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
Kategorie C: Barrierefrei für Gäste, die sehbehindert oder blind sind
Kategorie D: Barrierefrei für Gäste, die schwerhörig oder gehörlos sind
Kategorie E: Barrierefrei für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen
Mindestens ein Zweibett-Zimmer (Zimmer mit zwei Betten) oder ein Doppelzimmer (Zimmer mit einem Doppelbett) muss den vorstehenden Kriterien entsprechen.
Bei Neubauten ist bereits in der Planung auf Zugänglichkeit der Gästezimmer für Gäste der Kategorien A und B zu achten. Der Mehraufwand kann durch eine gute Vorbereitung der Baumaßnahme gering gehalten werden.
Anders verhält es sich bei der barrierefreien Umgestaltung von vorhandenen Beherbergungsstätten. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs, evtl. mittels Aufzug, ist mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden und deshalb bei kleineren Beherbergungsstätten ohne Fördermittel von den Betreibern schwer realisierbar.
Für seh- und hörbehinderte Gäste (Kategorie C und D) ist die Schaffung eines Zugangs ohne Schwellen und Stufen nicht erforderlich. Es sollten aber bei Neubauten die Anforderungen aller Gäste, auch derer mit sensorischen und motorischen Behinderungen, berücksichtigt werden. Das bedeutet, der Mindeststandard für die Kategorie E sollte Grundlage für die Planung sein.
Die Realisierung der Anforderungen der Gäste der Kategorien C und D erfordert im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen keinen erheblichen Mehraufwand.
Zusammenfassend ist beim Neubau von Beherbergungsstätten zu achten auf
- stufenlose und schwellenlose Erreichbarkeit des Haupteinganges, aller für die Gäste geplanten Aufenthaltsräume und der Gästezimmer
- sichere Orientierungsmöglichkeiten, auch für Gäste mit Seh- oder Hörbehinderungen, sowohl in der Außenanlage als auch im Gästehaus
- ausreichende Türbreiten, auch für Rollstuhlbenutzer
- barrierefreie Ausstattung im Sanitärbereich
Nach Sternen greifen: Hotelklassifizierung
Seit Mitte der 90er Jahre gibt es in Deutschland Klassifizierungssysteme für Beherbergungsbetriebe. Die Häuser, die mit offiziellen Sternen werben dürfen, haben sich freiwillig umfangreichen Kontrollen unterzogen.
Die Sterne behalten 3 bis 4 Jahre ihre Gültigkeit. Es findet eine regelmäßige Anpassung der Kriterien statt. Z.Z. gilt der Kriterienkatalog für 2010- 2014.
Im aktuellen Kriterienkatalog 2010 – 2014 werden für die Zimmer Punkte vergeben. Es werden aber keine Mindestvoraussetzungen (M) für die entsprechende Sternekategorie vorgegeben.
Die Zimmergröße (inkl. Bad/WC) wird aufgeführt von >14qm, >18qm, >22qm bis >30qm. Der Sanitärbereich wird mit >5qm angegeben.
Alle Häuser mit den Sternekategorien können barrierefrei gestaltet sein. Die Bewertung wird nach den Mindeststandards für barrierefreie Beherbergungsstätten in den Kategorien A bis E vorgenommen. Beim Vorhandensein werden dafür Punkte vergeben, aber nicht als Mindestvoraussetzungen (M) verlangt.
Die Hotels werden in fünf Sternekategorien eingeteilt:
Tourist und Standard 1-2 Sterne
Unterkünfte für einfache und mittlere Ansprüche
Es wird kein Aufzug gefordert. Doppelzimmer unter 18qm mit integriertem Sanitärbereich können kaum als barrierefreie Zimmer für Gäste der Kategorien B und E, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, angeboten werden. Die erforderlichen Wendefläche und Bewegungsfläche vor Bett und Schrank ist zu prüfen. Der Sanitärbereich muss eine bodengleiche Dusche erhalten.
Komfort und First Class 3-4 Sterne
Unterkünfte für gehobene und hohe Ansprüche
Es ist auf eine durchgängige Barrierefreiheit im ganzen Haus zu achten. In der Komfort Klasse wird allerdings kein Aufzug gefordert, so dass lediglich Zimmer der Kategorie C und D angeboten werden können. Gäste mit Mobilitätseinschränkungen sollten bei der Buchung genau nachfragen.
Luxus 5 Sterne
Unterkünfte für höchste Ansprüche
Bauherren identifizieren sich mit Konzept, Design, Qualität. Die Zimmergrößen liegen bei 36qm. Bäder sind oft elegant, berücksichtigen aber nicht die Gäste mit motorische Einschränkungen. Hier sind nicht die Bewegungsflächen das Problem, sondern die Funktion. Technik kann sich kaum wahrnehmbar integrieren.
Design für ALLE und Nachhaltigkeit haben einen hohen Anspruch. Sterne sind aus Sicht der Hotelliers nicht erforderlich zur Bewertung dieser Klasse.
Seit 1994 gibt es die 5-Sterneklassifizierung für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer des Deutschen Tourismusverbandes, sowie seit 2000 für Campingplätze. Vom BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. wird neben dem Qualitätssiegel auch eine 5-Sterneklassifizierung für Kinder- und Jugendunterkünfte angeboten.
Bauliche Maßnahmen und Gestaltung
Bauliche Maßnahmen
Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Gästezimmern kommt es darauf an, kostengünstige Lösungen zu finden, damit die Gesamtkosten der Baumaßnahme nicht wesentlich über den bisher üblichen Kosten für Gästezimmer ohne die Anforderungen an die Barrierefreiheit liegen. Üblich sind 3% bis 10 % Mehrkosten.
Bestandsbauten barrierefrei umzugestalten kann mit einem erheblichen höheren Kostenaufwand verbunden sein. Die Umgestaltung sollte bei Betreiberwechsel oder bei ohnehin umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen im Sanitär- und Elektrobereich sowie bei Maßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung erfolgen. Maßnahmen, wie Einbau eines Aufzuges, barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereiches sowie die barrierefreie Ausstattung der Bäder erfordern einen finanziellen Mehraufwand gegenüber heute noch üblichen Ausstattungen.
Sehr aufwendig kann die barrierefreie Umgestaltung von Beherbergungsstätten sein, die denkmalgeschützt sind. Oft ist der Einbau eines Aufzuges mit einem nicht zu vertretenen Mehraufwand verbunden oder ist technisch nicht möglich. Der Anbau eines Aufzuges an eine denkmalgeschützte Fassade kann u. U. nicht von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Auch bei großzügigen Treppenanlagen im und am Gebäude können evtl. aus Denkmalschutzgründen keine barrierefreien Zugänge geschaffen werden. Man sollte aber im Rahmen der finanziellen und technischen Möglichkeiten versuchen, den Eingangs- und Gaststättenbereich sowie die Gästezimmer barrierefrei zu gestalten. Bauherren wird empfohlen, für die barrierefreie Gestaltung Experten zu konsultieren. Wenn aus technischen oder anderen Gründen die Mindeststandards der einzelnen Kategorien beim Umbau nicht zu erfüllen sind, sollte dennoch versucht werden, im Interesse der Gäste mit Behinderungen der Kategorien A, C und D mit einem reduzierten Standard Kompromisslösungen zu finden. Die Realisierung der Anforderungen der Gäste der Kategorien C und D erfordert im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen keinen erheblichen Mehraufwand.
Im Entwurf der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind speziell für Unterkunftsgebäude keine Forderungen und Empfehlungen mehr enthalten. Nachfolgend werden Gestaltungshinweise in Anlehnung der E-DIN 18040, Teil1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" und E-DIN 18040, Teil 2 "Wohnungen" gegeben. Die Mindeststandards für barrierefreie Beherbergungsstätten der Kategorie E werden dabei mit berücksichtigt.
Gestaltung
Gebäude und Außenanlage
Forderungen und Empfehlungen nach E-DIN 18040 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen", Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude"
Dazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Hauseingang, räumliche Anordnung, Lage der Zimmer, Brandschutz-Rettungswege, Balkone, Aufzüge, Treppe, Rezeption, Erschließung, Flure, Zimmertür.
Parkplätze für Gäste mit Behinderungen sind ...
Der vollständige Fachbeitrag "Barrierefreie Hotels und Pensionen " steht hier zum Downloaden bereit.
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