KfW-Programme für kommunale und soziale Infrastruktur
 Spielplatzgeräte Richter Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es derzeit in Deutschland etwa 40.000 Schulen, etwa 48.000 Kindergärten und Kindertagesstätten und mehrere 10.000 (Schul-)Sporthallen. Über die Hälfte dieser 150.000 Gebäude sind heute mehr als dringend energetisch sanierungsbedürftig. Energieverschwendung auf Kosten der öffentlichen Kassen und des durch erhöhten CO2-Ausstoß belasteten Klimas.
Darüber hinaus gilt es jedoch auch im Sinne der UN-Behindertenkonvention für eine Inklusion beeinträchtigter Menschen zu sorgen, sei es beispielsweise durch den Anbau von Rampen, den Einbau eines Fahrstuhls und vielen anderen Möglichkeiten. Diese Maßnahmen kosten Geld, das von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit gestellt wird.
2011 entfallen die Investitionsoffensive der KfW und auch die Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II von Bund und Ländern zur Förderung kommunaler und sozialer Infrastruktur. Dafür bietet die KfW dennoch weiterhin einige sehr zinsgünstige Kreditprogramme an, die im Folgenden in Klammern zusammen mit den drei zum Antrag berechtigten Gruppen aufgelistet sind:
- Kommunen, deren Eigenbetriebe und Zweckverbände (208, 209, 218)
- Gemeinnützige Organisationen (147, 157)
- Kommunale Unternehmen (148)
1. KfW-Kredite für Kommunen, deren Eigenbetriebe und Zweckverbände
Mit dem Kredit-Programm 208 richtet sich die KfW an Kommunen, die in ihre Infrastruktur (kommunal und sozial) inklusive Grundstückskäufen und wohnwirtschaftlichen Projekten investieren wollen. 20 Jahre besteht hier eine Bindung an günstige Zinsen. Bei Projekten bis zu zwei Millionen Euro werden sogar bis zu 100% der Investitionskosten finanziert.
Das Programm 209 hingegen ist die völlig flexible Variante zu 208, das heißt mit einer frei wählbaren Rückzahlungsform. Finanziert werden förderungsfähige Investitionen ab zwei Millionen Euro bei individueller Finanzierungsgestaltung. Auch hier besteht eine 20-jährige Zinsbindung, beide Kredite müssen direkt bei der KfW beantragt werden.
Mit dem KfW-Kredit 218 wird eine energieeffiziente Sanierung von Schulen, Kitas, Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit sowie Schulsport- und -schwimmhallen finanziert. Besonders günstige Zinsen ab 1,41% effektiv pro Jahr gewährleisten die dazu bereitgestellten Bundesmittel bei bis zu zehnjähriger Zinsbindung. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor 1995 fertiggestellt wurden. Förderungsfähig sind schon Einzelmaßnahmen. In den Regionalfördergebieten A und C werden bis zu 100% der Investitionskosten finanziert, in den übrigen Kommunen immerhin bis zu 70%. Auch dieser Kreditantrag wird direkt bei der KfW eingereicht.
Was wird also nach 208 und 209 gefördert?
- kommunale Gebäude modernisieren, Energie einsparen,
- technische Infrastruktur anpassen, zum Beispiel in Wasser- und Abwasserwirtschaft,
- betriebliche Infrastruktur auf- und ausbauen,
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus,
- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft,
- Baulanderschließung,
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen,
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
Außerdem durch 218:
- Schulen,
- Schulsporthallen und Schulschwimmhallen,
- Kindertagesstätten,
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit,
- direkte Sanierungskosten, wie die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, eine neue Heizung, neue Fenster und Eingangstüren, Sonnenschutzeinrichtungen, Lüftungsanlagen, Beleuchtung
- Beratungs- und Planungsleistungen, Architekt, Energieeinsparberatung, Sachverständiger.
2. Programme für gemeinnützige Organisationen
Das Kreditprogramm 147 unterstützt alle gemeinnützigen Organisationen beim Umbau von Kindergärten, Krankenhäusern, Sportanlagen, Schulen und Behindertenwerkstätten sowie Projekte mit anderen sozialen Zielen beziehungsweise bei der Pflege kultureller Werte. Der Zinssatz beginnt bei 3,55% pro Jahr mit einer Zinsbindung bis zu 20 Jahren. Die Investitionskosten werden bis zu 100% bei bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren finanziert. Gefördert wird auch betreutes Wohnen, allerdings ansonsten keinerlei Wohnraumförderung.
Förderbeispiele:
- Krankenhäuser,
- Altenpflegeeinrichtungen,
- Betreutes Wohnen,
- ambulante Pflegeeinrichtungen,
- Behindertenwerkstätten,
- Kindergärten, Schulen,
- Sportanlagen,
- kulturelle Einrichtungen.
Durch zusätzliche Bundesmittel besonders günstig sind Darlehen des KfW-Programms 157. Damit wird die energetische Sanierung von Schulen, deren Sport- und Schwimmhallen, Kitas und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit gefördert, sofern diese vor 1995 fertiggestellt wurden. Schon Einzelmaßnahmen sind bei 20-jähriger Zinsbindung ab 2,27% Effektivzins pro Jahr bis zu 100% finanzierbar. Der Antrag wird bei beiden Krediten vor der Investition bei der Hausbank eingereicht.
Finanzierung von:
- Schulen,
- Schulsporthallen und Schulschwimmhallen,
- Kindertagesstätten,
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit,
- direkte Sanierungskosten, wie die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, eine neue Heizung, neue Fenster und Eingangstüren, Sonnenschutzeinrichtungen, Lüftungsanlagen, Beleuchtung
- Beratungs- und Planungsleistungen, Architekt, Energieeinsparberatung, Sachverständiger.
3. Darlehen von der KfW für kommunale Unternehmen
Kommunale Unternehmen werden als Impulsgeber durch das Kreditprogramm 148 unterstützt, wenn sie beispielsweise in öffentliche Gebäude investieren oder neue Verkehrsmittel anschaffen wollen. Auch Projekte im Regionaltourismus oder die Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert. Ebenfalls mit einer bis zu 20-jährigen Zinsbindung werden auch hier Kredite bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben vergeben. Der Kreditantrag muss bei der Hausbank vor der Investition eingereicht werden. Nicht gefördert werden Investitionen in Wohnraum, mit der Ausnahme betreutes Wohnen Vorteile: Zinssatz ab 4,01 % effektiv pro Jahr. Auch hier bis zu 100% Finanzierung der Investitionskosten bei bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Was wird gefördert?
- allgemeine Verwaltung,
- öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus,
- soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.),
- Ver- und Entsorgung,
- kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr,
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.
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Ausführliche Hinweise zu Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen finden Sie auch im Programm Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand
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