Bau, Kauf, Umbau und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Programm 124 fördert alle Maßnahmen, die das Wohnen ob durch Neubau oder Kauf von Wohneigentum entsprechend Ihrer Bedürfnisse ermöglicht.
Finanziert werden
- die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und Baunebenkosten, wenn Sie ein Haus bauen,
- der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, wenn Sie Wohneigentum kaufen.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Gefördert werden mit den Programmen zur Energiereduzierung, Modernisierung und Instandsetzung, z.B. Fassade, Fenster, Türen, Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden.
Die Kosten für den Anbau oder den Dachausbau können gefördert werden wenn keine neue Wohneinheit entsteht. Bei Schaffung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss muss diese selbst genutzt werden.
Neben den Programmen zum energieeffizienten Bauen können Sie für Umbauten auch das Programm "Altersgerecht Umbauen – Programm 155" nutzen.
Barrierefreiheit ermöglicht komfortables wohnen und Sie fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.
Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen der KfW
Zinssätze ab 1,2 % eff. p. a. Nutzen Sie diese attraktive Finanzierungsmöglichkeit, Ihre Wohnung "fit für die Zukunft" zu machen.
Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen im Alter über 80 wird sich in den nächsten 30 Jahren auf etwa 7,5 Millionen nahezu verdoppeln. Dank einer intensiven Gesundheitsvorsorge und guter medizinischer Betreuung bleiben wir immer länger aktiv. Schon heute lebt jeder zweite Seniorenhaushalt in einer eigenen Wohnung oder besitzt sogar ein Haus.
Die KfW bietet deshalb seit dem 1. April 2009 mit ihrem Programm "Wohnraum modernisieren - Altersgerecht Umbauen" eine besondere Finanzierung von Umbaumaßnahmen an. Durch Bundesmittel besonders zinsgünstig gestaltete Kredite sollen unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein möglichst selbstbestimmtes Leben fördern. Ziel ist die Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und in dessen Umfeld, damit möglichst viele Menschen so lang wie möglich in ihren eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung weitgehend barrierefrei leben können. Diese zukunftsorientierte Steigerung der Wohnqualität, beispielsweise durch den Umbau von Sanitäranlagen oder die Errichtung einer Rampe, kommt Senioren, Behinderten und Familien mit Kindern gleichermaßen zugute.
Kredit für Mieter, Eigentümer und Unternehmen
Den Kredit können Privatpersonen (Eigentümer) beantragen. Mieter benötigen eine Zustimmung ihres Vermieters. Außerdem sind Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise sowie sonstige Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts antragsberechtigt.
Qualität der Modernisierung: die Förderbausteine
Damit die geförderten Umbaumaßnahmen einer bestimmten Gesamtqualität entsprechen, müssen spezielle Mindestanforderungen erfüllt und nachgewiesen werden. Diese Vorgaben sind in den so genannten 21 Förderbausteinen (siehe auch Technische Mindestanforderungen für Förderbausteine) genau definiert. Darüber hinaus dürfen später auch nur Fachunternehmen diese Bauvorhaben durchführen. Dem Darlehensantrag ist neben einem Kostenvoranschlag eine formlose Bestätigung eines Architekten oder Handwerkers beizulegen, die bescheinigt, dass diese technischen Mindestanforderungen der Baumaßnahme entsprechend den Förderbausteinen erfüllt werden und in der aufgeführt ist, welche Förderbausteine konkret relevant sind.
Lassen Sie Sich von Anbietern förderfähiger Baumaßnahmen Infomaterial zusenden.
Wählen Sie die Förderbausteine aus, die Sie für Ihre Modernisierung benötigen.
Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.
Lange Laufzeit, niedrige Zinsen und 100% Förderung bis zu 50.000 EUR pro Wohnung
Die Kosten für alle diesen Richtlinien entsprechenden altersgerechten Umbaumaßnahmen werden zu 100 Prozent durch den Kredit finanziert, allerdings nur bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der durch das Programm vergünstigte Effektiv-Zins liegt je nach Laufzeit (zwischen 8 und 30 Jahren) und in Abhängigkeit von der tilgungsfreien Anlaufzeit zwischen 1,21 und 1,56 Prozent.
Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich
Grundsätzlich ist auch eine Kombination dieses Darlehens mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Krediten oder Zuschüssen) möglich, sofern die Gesamtsumme nicht den Betrag der tatsächlichen Kosten übersteigt. Auch die Fördermittel für barrierefreies Bauen anderer Institutionen wie Pflegekasse oder Landesförderbanken sind mit dem KfW-Kredit kombinierbar.
Kreditantrag und Abwicklung über die Hausbank oder Sparkasse
Der Antrag auf das Förderdarlehen der KfW kann bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden. Die Hausbank reicht das Darlehen aus und übernimmt dessen Abwicklung. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens eingereicht wird. Innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung des Kredits muss gegenüber der Hausbank anhand der Rechnung des Handwerksbetriebes nachgewiesen werden, dass der Umbau entsprechend den Mindestanforderungen abgeschlossen wurde.
Förderbaustein Hersteller, Produkte, Infomaterial
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