Wohnungsbau
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Das Land Brandenburg gewährt gemäß der "Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum" (WohnraumanpassungsR) vom 8. Juli 2011 Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten.
Gefördert werden Vermieter, Eigentümer, Mieter von Wohnungen mit Zustimmung des Vermieters oder selbst nutzende Wohneigentümer wenn ein berechtigter Personenkreis zur Nutzung des anzupassenden Wohnraums nachgewiesen wird. Hierzu zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert.
Die Anforderungen der DIN 18025 sind zu erfüllen. Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden. (s.Richtlinie)
Zuschuss
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Er beträgt bis zu 90 % der anerkannten förderfähigen Kosten, jedoch höchstens je Wohnung
- 8.000 EUR je Wohnung für bauliche Maßnahmen nach Ziffer 2.1
- 10.000 EUR je Wohnung für bauliche Maßnahmen nach Ziffer 2.2
- 25.000 EUR für Maßnahmen nach Nr. 2.3, davon höchstens 15.000 EUR für Höhen überwindende Hilfsmittel
Die gleichzeitige Durchführung von Maßnahmen nach Nr. 2.1 und 2.2 ist möglich. Leistungen Dritter können als Eigenleistungsersatz anerkannt werden
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.Dezember 2013 gültig.
Was wird gefördert?
- 2.1 Bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung
- 2.2 Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Bau von Rampen
Einbau automatischer Türöffner für Haus- und Wohnungstüren oder die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes
- 2.3 Ausstattung für Wohngemeinschaften mit mindestens vier Bewohnern
Informationsmaterial für die Planung geförderter Umbaumaßnahmen
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise von Anbietern. Nach Erhalt der Informationsunterlagen, sprechen Sie unsere Anbieter direkt wegen eines Angebotes an.
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Bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums an die Anforderungen der DIN 18025 |
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DIN 18025-1 |
DIN 18025-2 |
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Verbreiterung der Wohnungseingangstür sowie sonstiger Türen innerhalb der Wohnung |
alle Türen lichte Breite mindestens 90cm
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Wohnungs-eingangstüren lichte Breite mindestens 90cm, innerhalb der Wohnung lichte Breite mindestens 80cm
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Entfernung von Türschwellen
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keine unteren Türanschläge und Türschwellen, soweit technisch unvermeidbar höchstens 2cm |
Einbau automatischer Türöffner für Haustüren und Wohnungstüren
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Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren und Fahrschachttüren lichte Breite mindestens 90cm |
Einbau von Notruf- oder Gegensprechanlagen
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in jeder Wohnung zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner |
Behindertengerechte bauliche Veränderungen
- in Küchen
 Einbauküche
 Möbelsysteme
 Liftsysteme
- im Bad
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entsprechende Höhenanordnung für die Anbringung zur uneingeschränkten Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle; Mindestbewegungsfläche 1,50m x 1,50m
Empfehlung: Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck anordnen
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Höhenanordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle für die Belange des Nutzers; Mindestbewegungsfläche 1,50m x 1,50m
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| rollstuhlbefahrbarer Duschplatz, nachträgliches Aufstellen einer mit Lifter
unterfahrbaren Badewanne muss möglich sein; Beinfreiheit unter dem Waschtisch
mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon; Mindestbewegungsfläche 1,50m x 1,50m; Tür nach außen aufschlagend |
Duschplatz stufenlos begehbar; Beinfreiheit unter dem Waschtisch mit Unterputz-
oder Flachaufputzsyphon; Mindestbewegungsfläche 1,20m x 1,20m; Tür nach außen aufschlagend
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Bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Haltegriffen, Stützgriffen und Hebevorrichtungen in der Wohnung
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Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar; Sitzhöhe WC 48cm
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Waschtisch flach und unterfahrbar |
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Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes |
zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl |
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Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen,
einschließlich der Rollläden
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keine Schwingflügel; einbruchshemmende Ausführung von Fenstern und Fenstertüren im EG |
keine Schwingflügel |
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Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln. Voraussetzung ist, dass die
entsprechende Wohnung, soweit möglich und zumutbar, nach der DIN 18025 in der
jeweils geltenden Fassung gestaltet ist/wird. |
rollstuhlgerechter Senkrechtaufzüge
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Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm
Beachtung besonderer Maße für Haltestangen, das Bedientableau, taktile Bedienvorrichtungen innen und außen, bei Bedarf mit akustischen Signalen |
Schrägaufzüge
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Durch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe als Teil des ersten Rettungswegs und die Verkehrssicherheit der Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. |
Rampen
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DIN 18025-1/2 Rampen
ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung
Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten
beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend
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Ausstattung für Wohngemeinschaften mit mindestens vier Bewohnern |
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Mindestens 50 % der Bewohner einer Wohngemeinschaft müssen berechtigte Personen sein. (Vorlage des Schwerbehindertenausweis) |
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an Ihre Hausbank zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites. Der Kredit kann mit einem Zuschuss der Pflegekasse (falls Pflegestufe vorhanden) kombiniert werden. |