ALTERSGERECHTES UMBAUEN - Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.
Kerninformationen:
Die Bundesregierung hat für 2009 - ohne die Konjunkturpakete - 1,5
Milliarden zusätzlich für die energetische Sanierung bereit gestellt.
Damit wurde das CO2 Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt, aber auch
neue Schwerpunkte gesetzt. Ein solcher Schwerpunkt ist die Anpassung des
Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung. Gefördert wird ab 2009
mit einem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" die Anpassung von
Wohnungen an die Bedürfnisse des Alters (Volumen: 80 Millionen / Jahr;
Ausgabe über zinsverbilligte Kredite der KfW).
Hintergrund:
Die künftige Altersstruktur unserer Gesellschaft ist bekannt. Unsere
Bevölkerungsprognosen sind sehr verlässlich. Danach wird sich die Zahl
der Menschen über 65 von heute 16,7 Mio. innerhalb von 30 Jahren auf
23,7 Mio. erhöhen. Gesundheitsvorsorge und gute medizinische Versorgung
bescheren uns ein langes Leben. Die Zahl der über 80 Jährigen wird sich
in den 30 Jahren mit dann 7,5 Mio. nahezu verdoppelt haben. Die Mehrzahl
älterer Menschen wird aktiv bleiben - und in ihrer Heimat, ihrer
eigenen Wohnung bleiben wollen.
Von den knapp 37 Mio. bewohnten Wohnungen in Deutschland werden 41 %
von den Eigentümern selbst bewohnt (mehrheitlich im Ein- oder
Zweifamilienhäuser). Etwa jeder zweite Seniorenhaushalt lebt heute im
Wohneigentum.
36 % des Bestandes werden von privaten Vermietern vermietet, 23% von
institutionellen Anbietern bewirtschaftet (Gesellschaften und
Genossenschaften).
Was wird gefördert?
Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Damit wird eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleistet. Die Förderbausteine sind selbstverständlich einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig. Förderbaustein bedeutet.: Bündelung von Einzelmaßnahmen.
Also: Der Austausch der alten Wanne mit einer bodengleichen Dusche allein ist nicht förderfähig, aber in Verbindung mit der Schaffung eines insgesamt barrierefreien Bades durchaus.
Gefördert wird/werden:
Barrierereduzierende oder barrierefreie Anpassung des Wohnumfeldes
Finanziert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, z. B.
- Förderbaustein Äußere Erschließung:
Herstellung von barrierereduzierten oder barrierefreien Wegen und Plätzen, Wetterschutz, barrierereduziert oder barrierefrei erreichbare Entsorgungseinrichtungen. Sie sollen schwellen- und stufenlos sein. Ist dies nicht möglich, so sollen Niveauunterschiede über Rampen (s. Förderbaustein Rampen) oder Aufzüge (s. Förderbaustein Aufzugsanlagen) zu überwinden sein. Ausnahmsweise sind Hebebühnen oder Treppenlifte zulässig und förderfähig.
- Förderbaustein Stellplätze:
mind. 3,50 m breit und mind. 5,00 m tief in unmittelbarer Nähe des Zugangs
- Förderbaustein Gebäudezugang:
Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür, z.B. Hebebühne, Treppenplattformlift
Treppen mit beidseitigen Handläufen
Barrierereduzierender oder barrierefreier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden / Schaffung von Bewegungsflächen
außerhalb von Wohnungen:
- Förderbaustein Gebäudeinterne Erschließung
Wegesystem vom Gebäudezugang bis zur Wohnungseingangstüre Ebenen sollen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Niveauunterschiede sollen mit Hilfe von Rampen
(s. Förderbaustein Rampen) oder Aufzügen (s. Förderbaustein Aufzugsanlagen) überwunden werden können. Ausnahmsweise sind Hebebühnen und Treppenlifte zulässig und förderfähig.
- Förderbaustein Aufzugsanlagen:
Aufzugsanlage,
Bei fehlendem Aufzug ist der Einbau eines Treppenliftes förderfähig.
- Förderbaustein Treppenanlagen:
beidseitiger Handlauf, kontrastierende Stufenmarkierungen, Stufenausleuchtungen
- Förderbaustein Rampen:
Rampen sollen höchstens 6 %, ausnahmsweise höchstens 8 % Neigung haben.
beidseitiger Handlauf
im Inneren der Wohnung
In sämtlichen Räumen einer Wohnung muss ausreichend Bewegungsfläche für die Mobilität zur Nutzung sämtlicher Ausstattungen und Einrichtungen oder zur Erreichbarkeit von Bedienelementen vorhanden sein.
- Förderbaustein Flure innerhalb von Wohnungen, Förderbaustein Wohn- und Schlafräume, Förderbaustein Küche
Anpassungen des Wohnungsgrundrisses
- Förderbaustein Türen:
Verbreiterung der Innentüröffnungen, Schiebetüren, Raumspartüren
- Förderbaustein Fenster:
Komfortfenster, Fenster Öffnungs- und Schließsystem
- Förderbaustein Erschließung bestehender Freisitze:
Überbrückung bzw. Abbau von Schwellen, Durchsichten ab einer Höhe von 60 cm
Sanitärräume
- Förderbaustein Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie:
Umbau von Sanitärräumen
- Förderbaustein Sanitärobjekte:
Waschtisch, WC, Dusch-WC, bodengleicher Duschplatz, Badewannen mit seitlichem Türeinstieg, Einhebelmischarmaturen, hoher Spiegel
- Förderbaustein Sicherheitssysteme und -vorkehrungen:
Sicherheitssysteme wie Stütz- und Haltegriffe, Rundumlaufgriffe, bewegliche Stützklappgriffe usw. zur Nutzung der Sanitärobjekte
Sonstiges
- Förderbaustein Bedienelemente:
Der Einbau von Bedienelementen ist förderfähig, wenn diese visuell kontrastreich, tastbar wahrzunehmen
und in ihrer Funktion erkennbar sind.
z.B. Schalter, Anschlüsse, Bedienungseinrichtungen
- Förderbaustein Kommunikationsanlagen:
Gegensprechanlagen mit optischer und akustischer Anzeige. Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe - Förderbaustein Schriften, Informationen und Beleuchtung
Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Gemeinschaftsräume sind Räume, die den Bewohnern einer Wohnanlage als Kommunikationszonen
dienen. Sie stehen nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung. Die Schaffung barrierereduzierter
Gemeinschaftsräume ist förderfähig.
- Förderbaustein Gemeinschaftsräume:
stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit.
- Sanitärraum von Gemeinschaftsräumen:
mindestens ein WC und ein Waschtisch mit ausreichender Bewegungsfläche
Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung:
In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN kann der Anbau von Aufzugstürmen sowie die Erweiterung von Wohnflächen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau mitfinanziert werden, insbesondere wenn der neu geschaffene Wohnraum zur Einrichtung von generationenübergreifendem Wohnen oder Gemeinschaftswohnungen genutzt wird. Gefördert werden dabei alle im Rahmen der Erweiterung anfallenden Maßnahmen, sofern dabei ein Maß an Barrierefreiheit/Barrierereduzierung hergestellt wird, das der Umsetzung der in der Anlage Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHTES UMBAUEN definierten relevanten Förderbausteine entspricht.
Wie sind die Konditionen?
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag:
(unabhängig vom Alter) ALTERSGERECHT UMBAUEN: max. 50.000 Euro pro Wohneinheit
mehr Informationen zu Kreditlaufzeit, Zinssätzen und Förderbausteinen
KfW-Förderbank
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: z. B. Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Eine Förderung von Contracting-Maßnahmen ist möglich.
Informationsmaterial für die Planung geförderter Umbaumaßnahmen
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