Barrierereduzierender oder barrierefreier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden
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Sehr viele neue Normen und Verordnungen haben die bautechnische Entwicklung in den zurückliegenden 2 Jahren gravierend verändert. Dieses Standardwerk enthält eine umfassende Zusammenstellung ...

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Seitentext:

Wohnraum Modernisieren mit KfW-Fördermitteln

 

ALTERSGERECHTES UMBAUEN - Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.

Kerninformationen:

Die Bundesregierung hat für 2009 - ohne die Konjunkturpakete - 1,5 Milliarden zusätzlich für die energetische Sanierung bereit gestellt. Damit wurde das CO2 Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt, aber auch neue Schwerpunkte gesetzt. Ein solcher Schwerpunkt ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung. Gefördert wird ab 2009 mit einem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse des Alters (Volumen: 80 Millionen / Jahr; Ausgabe über zinsverbilligte Kredite der KfW).

Hintergrund:

Die künftige Altersstruktur unserer Gesellschaft ist bekannt. Unsere Bevölkerungsprognosen sind sehr verlässlich. Danach wird sich die Zahl der Menschen über 65 von heute 16,7 Mio. innerhalb von 30 Jahren auf 23,7 Mio. erhöhen. Gesundheitsvorsorge und gute medizinische Versorgung bescheren uns ein langes Leben. Die Zahl der über 80 Jährigen wird sich in den 30 Jahren mit dann 7,5 Mio. nahezu verdoppelt haben. Die Mehrzahl älterer Menschen wird aktiv bleiben - und in ihrer Heimat, ihrer eigenen Wohnung bleiben wollen.

Von den knapp 37 Mio. bewohnten Wohnungen in Deutschland werden 41 % von den Eigentümern selbst bewohnt (mehrheitlich im Ein- oder Zweifamilienhäuser). Etwa jeder zweite Seniorenhaushalt lebt heute im Wohneigentum.

36 % des Bestandes werden von privaten Vermietern vermietet, 23% von institutionellen Anbietern bewirtschaftet (Gesellschaften und Genossenschaften).

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Damit wird eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleistet. Die Förderbausteine sind selbstverständlich einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig. Förderbaustein bedeutet.: Bündelung von Einzelmaßnahmen.
Also: Der Austausch der alten Wanne mit einer bodengleichen Dusche allein ist nicht förderfähig, aber in Verbindung mit der Schaffung eines insgesamt barrierefreien Bades durchaus.

Gefördert wird/werden:

Barrierereduzierende oder barrierefreie Anpassung des Wohnumfeldes

Finanziert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, z. B.

Informationen anfordern

Lassen Sie Sich von Anbietern förderfähiger Baumaßnahmen Infomaterial zusenden.

Bitte wählen Sie nur die Förderbausteine aus, die Sie für Ihre Modernisierung benötigen.

Wohnumfeldverbesserung




Umbau Wohngebäude, außerhalb der Wohnung




Maßnahmen im Innern der Wohnung




Sanitärräume



Sonstiges




Gemeinschaftsräume



Anbieter entsprechender Baumaßnahmen werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

  • Förderbaustein Äußere Erschließung:
    Herstellung von barrierereduzierten oder barrierefreien Wegen und Plätzen, Wetterschutz, barrierereduziert oder barrierefrei erreichbare Entsorgungseinrichtungen. Sie sollen schwellen- und stufenlos sein. Ist dies nicht möglich, so sollen Niveauunterschiede über Rampen (s. Förderbaustein Rampen) oder Aufzüge (s. Förderbaustein Aufzugsanlagen) zu überwinden sein. Ausnahmsweise sind Hebebühnen oder Treppenlifte zulässig und förderfähig.
  • Förderbaustein Stellplätze:
    mind. 3,50 m breit und mind. 5,00 m tief in unmittelbarer Nähe des Zugangs
  • Förderbaustein Gebäudezugang:
    Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür, z.B. Hebebühne, Treppenplattformlift
    Treppen mit beidseitigen Handläufen

Barrierereduzierender oder barrierefreier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden / Schaffung von Bewegungsflächen

außerhalb von Wohnungen:

  • Förderbaustein Gebäudeinterne Erschließung
    Wegesystem vom Gebäudezugang bis zur Wohnungseingangstüre
    Ebenen sollen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Niveauunterschiede sollen mit Hilfe von Rampen (s. Förderbaustein Rampen) oder Aufzügen (s. Förderbaustein Aufzugsanlagen) überwunden werden können. Ausnahmsweise sind Hebebühnen und Treppenlifte zulässig und förderfähig.
  • Förderbaustein Aufzugsanlagen:
    Aufzugsanlage,
    Bei fehlendem Aufzug ist der Einbau eines Treppenliftes förderfähig.
  • Förderbaustein Treppenanlagen:
    beidseitiger Handlauf, kontrastierende Stufenmarkierungen, Stufenausleuchtungen
  • Förderbaustein Rampen:
    Rampen sollen höchstens 6 %, ausnahmsweise höchstens 8 % Neigung haben.
    beidseitiger Handlauf

im Inneren der Wohnung

In sämtlichen Räumen einer Wohnung muss ausreichend Bewegungsfläche für die Mobilität zur Nutzung sämtlicher Ausstattungen und Einrichtungen oder zur Erreichbarkeit von Bedienelementen vorhanden sein.

  • Förderbaustein Flure innerhalb von Wohnungen, Förderbaustein Wohn- und Schlafräume, Förderbaustein Küche
    Anpassungen des Wohnungsgrundrisses
  • Förderbaustein Türen:
    Verbreiterung der Innentüröffnungen, Schiebetüren, Raumspartüren
  • Förderbaustein Fenster:
    Komfortfenster, Fenster Öffnungs- und Schließsystem
  • Förderbaustein Erschließung bestehender Freisitze:
    Überbrückung bzw. Abbau von Schwellen, Durchsichten ab einer Höhe von 60 cm

Sanitärräume

  • Förderbaustein Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie:
    Umbau von Sanitärräumen
  • Förderbaustein Sanitärobjekte:
    Waschtisch, WC, Dusch-WC, bodengleicher Duschplatz, Badewannen mit seitlichem Türeinstieg, Einhebelmischarmaturen, hoher Spiegel
  • Förderbaustein Sicherheitssysteme und -vorkehrungen:
    Sicherheitssysteme wie Stütz- und Haltegriffe, Rundumlaufgriffe, bewegliche Stützklappgriffe usw. zur Nutzung der Sanitärobjekte

Sonstiges

  • Förderbaustein Bedienelemente:
    Der Einbau von Bedienelementen ist förderfähig, wenn diese visuell kontrastreich, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sind.
    z.B. Schalter, Anschlüsse, Bedienungseinrichtungen
  • Förderbaustein Kommunikationsanlagen:
    Gegensprechanlagen mit optischer und akustischer Anzeige. Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe
  • Förderbaustein Schriften, Informationen und Beleuchtung

Schaffung von Gemeinschaftsräumen

Gemeinschaftsräume sind Räume, die den Bewohnern einer Wohnanlage als Kommunikationszonen dienen. Sie stehen nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung. Die Schaffung barrierereduzierter Gemeinschaftsräume ist förderfähig.

  • Förderbaustein Gemeinschaftsräume:
    stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit.
  • Sanitärraum von Gemeinschaftsräumen:
    mindestens ein WC und ein Waschtisch mit ausreichender Bewegungsfläche

Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung:

In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN kann der Anbau von Aufzugstürmen sowie die Erweiterung von Wohnflächen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau mitfinanziert werden, insbesondere wenn der neu geschaffene Wohnraum zur Einrichtung von generationenübergreifendem Wohnen oder Gemeinschaftswohnungen genutzt wird. Gefördert werden dabei alle im Rahmen der Erweiterung anfallenden Maßnahmen, sofern dabei ein Maß an Barrierefreiheit/Barrierereduzierung hergestellt wird, das der Umsetzung der in der Anlage Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHTES UMBAUEN definierten relevanten Förderbausteine entspricht.


Wie sind die Konditionen?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Kreditbetrag:

(unabhängig vom Alter) ALTERSGERECHT UMBAUEN: max. 50.000 Euro pro Wohneinheit

mehr Informationen zu Kreditlaufzeit, Zinssätzen und Förderbausteinen

KfW-Förderbank


Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: z. B. Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Förderung von Contracting-Maßnahmen ist möglich.


Informationsmaterial für die Planung geförderter Umbaumaßnahmen

Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise von Anbietern. Nach Erhalt der Informationsunterlagen, sprechen Sie unsere Anbieter direkt wegen eines Angebotes an.


mehr Informationen zu den Förderbausteinen mit Erläuterungen

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Bitte wählen Sie nur die Förderbausteine aus, die Sie für Ihre Modernisierung benötigen.

Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.

Infomaterial: Prospekte, Kataloge, Preisangaben

Wohnumfeldverbesserung

Sanitärräume

   
   
 

Sonstiges

Umbau Wohngebäude, außerhalb der Wohnung

 
   
   
 

Maßnahmen im Innern der Wohnung

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Bemerkungen

 

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Zusatzinfo

ALTERSGERECHTES UMBAUEN

Investitionszuschuss Programmnummer 155 und 455

Mindestanforderungen für Förderbausteine

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