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DIN 18024 -2 Aufzug

 

Aufzug

Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm

Bedienungstableau und Haltestangen nach DIN 18025-1. Für ein zusätzliches senkrechtes Bedienungstableau gilt DIN 15325, ausgenommen 5.2 von DIN 15325: 1990-12.

Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss so groß sein wie die Grundfläche des Aufzugsfahrkorbs, mindestens aber 150 cm breit und mindestens 150 cm tief. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern. Lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm.

Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenstangen auszustatten.

Bewegungsfläche vor dem Aufzug

Empfehlung: Im Fahrkorb sollte ein Klappsitz und gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren angebracht werden. Die Forderungen gelten für jeden Aufzug, auch wenn mehrere nebeneinander angeordnet sind.

Treppenlift

Der Treppenlift ist eigentlich kein Punkt der DIN- Vorschrift, denn er ist kein Aufzug im Rechtsinne, sondern eine Maschine im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.


Durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.01 (BGBl. I S. 1149 ff.) und das Gleichstellungsgesetz wird der Treppenlift jedoch zunehmende Verbreitung finden.


Beispiel:

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, haben Sie Anspruch darauf einen Treppenlift in das Treppenhaus einbauen zu lassen, wenn Sie oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger, oder Lebenspartner) anders Ihre Wohnung nicht erreichen können und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind.


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