Bedienungsvorrichtungen
Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, Taster,
Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel,
Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit
eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe
anzubringen. Sie dürfen nicht versenkt und scharfkantig sein. Für
Sehbehinderte und Blinde müssen Bedienungselemente durch kontrastreiche und
taktil erfassbare Gestaltung leicht erkennbar sein.
Die Tür des Sanitärraumes und/oder der
Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.
Schalter für kraftbetätigte Türen sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150cm vor der Tür anzubringen.
Bedienungsvorrichtungen müssen einen seitlichen Abstand zur Wand oder zu
bauseits einzubringenden Einrichtungen von mindestens 50cm haben.
Sanitärarmaturen mit Warmwasseranschluss sind mit Einhebelmischbatterien oder berührungslose
Armaturen und mit schwenkbarem Auslauf vorzusehen; die Wassertemperatur darf an
der Auslaufarmatur maximal 45°C betragen.
Notrufschalter in Sanitärräumen oder Toilettenräumen müssen zusätzlich
vom Boden aus (z. B. Zugschnur) erreichbar sein.
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