DIN 18025 Stufenlosigkeit, Rampen, Türschwelle
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DIN 18025-1/2 Rampen

 

Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung

Stufenlosigkeit, Rampen


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



Stufenlosigkeit

stufenlose Erreichbarkeit des Hauses und einer Wohnungsebene, gegebenenfalls über Rampe oder Aufzug
Möglichkeit zum nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzuges oder von Rampen für stufenlose Erreichbarkeit anderer Geschosse, aller Räume in der Wohnung sowie der Gemeinschaftsanlagen
keine unteren Türanschläge und -schwellen, soweit technisch unvermeidbar höchstens 2 cm
Empfehlung: Alle Wohnungen einer Wohnanlage sollen stufenlos erreichbar sein.

Rampen

ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung
Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten
beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend

Rampen lassen sich ansprechend gestalten. Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung zu überwinden. Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.
Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung. Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden.

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