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Wohnflächen - Wohnungsgrößen

 

Bedarfsermittlung von Wohnflächen nach VDI 6000 Blatt 1, DIN 18025-1 und DIN 18025-2


Die angemessene Grundfläche einer Wohnung oder eines Einfamilien-Hauses

orientiert sich an den Kriterien der Förderwürdigkeit im sozialen Wohnungsbau entsprechend den Verwaltungsvorschriften der Länder zum Wohnungsbindungsgesetz.

Die Wohnungsgröße ist danach in der Regel angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse des Wohnberechtigten und seiner Angehörigen sowie der nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu berücksichtigen. Im Durchschnitt können dabei die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:

  • 1 Person ca. 45 - 50 qm
  • 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
  • 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
  • 4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume

sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.


[Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II]

Die angegebene Anzahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche und Nebenräume unabhängig von der Wohnfläche zu verstehen. Die angegebene Quadratmeterzahl schließt Küche und Nebenräume ein.

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung - Auszug

WoFG § 1 Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe

(1) Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum, einschließlich genossenschaftlich genutzten Wohnraums, und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (soziale Wohnraumförderung).

(2) Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt

  1. die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen,
  2. die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

WoFG § 10 Wohnungsgrößen

(1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  1. Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein.
  2. Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen.

(2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden.( WoFG § 19 Wohnfläche, Betriebskosten)


Richtgrößen für Wohnungen - Wohnfläche in qm

[ Bedarfsermittlung nullbarriere.de, unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1: Ausstattung von und mit Sanitärräumen Wohnungen]


  1
 Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
6
Personen
 
Wohnraum   18,00 18,00 20,00 22,00 22,00
Wohnschlafraum [25,00]          
Wohnraum+Esspl. 20,00 [20,00] [22,00] [25,00]    
Essplatz   5,00 6,00 10,00 10,00 12,00
Arbeitsplatz     3,00 6,00 8,00 8,00
Schlafraum 10,00 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00
KiZi-1-Bett   8,50 8,50 8,50 8,50
KiZi-1-Bett     8,50   8,50
KiZi-2-Betten     [14,00] 14,00 14,00
Küche 8,00 9,00 9,00 9,00 10,00 10,00
Kochecke [5,50]        
Hausarbeitsraum     [6,00] [6,00] 6,00 6,00
Bad 4,50 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Stellplatz WM 1,00 1,00 1,00 1,00    
Bad (Dusche)         4,00 4,00
Flur 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 8,00
Abstellraum 1,00 1,00 1,50 2,00 [3,50] [3,50]
Wohnfläche        
Summe   62,00 76,00 95,00 113,50 124,00
Wohnschlafraum [48,50]          
Wohnraum+Esspl. 48,50 [59,00] [74,00] [90,00]
Freisitz 4,00 4,00 5,00 7,00 8,00 10,00
Abstellfl./ Keller 8,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00


Wohnraum für Rollstuhlbenutzer/-innen

Bei der Planung von Wohnraum für Rollstuhlbenutzer/-innen ist die
DIN 18025 Teil 1: Barrierefreie Wohnungen, Planungsunterlagen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (Ausgabe 1992) zu beachten.

In der Norm sind keine Raumgrößen enthalten. Angaben zu Bewegungsflächen bestimmen den erforderlichen Platzbedarf. Es wurde u.a. auch der Platzbedarf für Elektro-Rollstühle berücksichtigt.

Richtgrößen für Wohnungen mit 1 Rollstuhlfahrer - Wohnfläche in qm

[ Bedarfsermittlung nullbarriere.de, unter Einbeziehung der DIN 18025/1]


1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
6
Personen
 
Wohnraum  20,00 20,00 22,00 22,00 24,00 24,00
Essplatz 6,00 6,00 10,00 10,00 12,00 12,00
Arbeitsplatz     3,00 6,00 8,00 8,00
Schlafraum 16,00 16,00 16,00 16,00
SchlafraumRollstuhlfahrer 16,00 24,00 24,00 24,00 24,00 24,00
KiZi-1-Bett   8,50 8,50 8,50 8,50
KiZi-1-BettRollstuhlfahrer   [14,00] [14,00] [14,00] [14,00]
KiZi-1-Bett     8,50 8,50  
KiZi-2-Betten     [14,00] 14,00 14,00
Küche 8,00 9,00 9,00 9,00 10,00 10,00
Hausarbeitsraum     [8,50] [8,50] 8,50 8,50
Bad 6,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Stellplatz WM 1,00 1,00 1,00 1,00    
Bad (Dusche)         6,00 6,00
Flur 5,00 6,00 6,00 7,00 8,00 8,00
Abstellraum 1,00 1,00 1,50 2,00 [3,50] [3,50]
Abstellraum (E-Rolli) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
Wohnfläche        
SchlafraumRollstuhlfahrer 69,00 80,00 98,00 111,00  130,50 136,00
KiZi-1-BettRollstuhlfaher     [95,50] [110,50] [130,50] [136,00]
Freisitz 4,50 4,50 6,00 8,00 9,00 11,00
Abstellfl./ Keller 8,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00

Weiterer Raumbedarf kann notwendig sein:

Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).

Vorraussetzung:
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit GdB 30% oder 40%, Wohnberechtigungsschein

Mehrfläche für einen Pkw- Stellplatz von +5 qm

Aufzugsgrundfläche ca. 2,5 qm je Etage.

Wenn ein besonderer Raum als Schlafraum für eine Pflegeperson benötigt wird (vgl. § 41 Abs. 3 SGB VII), sind ca. weitere 15 qm erforderlich.



Wohnraum für alte und behinderte Menschen (u.a. Blinde und stark sehbehinderte Menschen)

Bei der Planung und Ausstattung von Wohnungen für alte und behinderte Menschen ist die
DIN 18025 Teil 2. Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen (Ausgabe 1992) zu beachten

Richtgrößen für Wohnungen für behinderte Menschen - Wohnfläche in qm

[ Bedarfsermittlung nullbarriere.de, unter Einbeziehung der DIN 18025/2]


 

1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5
Personen
6
Personen
 
Wohnraum  20,00 22,00 22,00 22,00 22,00 22,00
Essplatz  5,00 5,00 6,00 10,00 10,00 12,00
Arbeitsplatz     3,00 6,00 8,00 8,00
Schlafraum 10,00 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00
KiZi-1-Bett   8,50 8,50 8,50 8,50
KiZi-1-Bett (b)    [14,00] [14,00]  [14,00] [14,00]
KiZi-1-Bett     8,50   8,50
KiZi-2-Betten     [14,00] 14,00 14,00
Küche 9,00 9,00 9,00 9,00 10,00 10,00
Hausarbeitsraum     [6,00] [6,00] 6,00 6,00
Bad 4,50 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Stellplatz WM 1,00 1,00 1,00 1,00    
Bad (Dusche)         4,00 4,00
Flur 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 8,00
Abstellraum 1,00 1,00 1,50 2,00 [3,50] [3,50]
Wohnfläche        
Erwachsener blind  54,50 66,00 80,00 97,00 114,00 124,50
Kind blind      [85,50]  [102,50]  [119,50] [130,00] 
Freisitz 4,50 5,00 6,00 8,00 9,00 11,00
Abstellfl./ Keller 8,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00

Aus der Aufstellung ergibt sich folgender Bedarf an Grundflächen.Wohnflächen in qm


  angemessene Grundfläche  DIN 18022 RollstuhlfahrerDIN 18025/1 DIN 18025/2
 
1 Person    45,00-50,00 48,50 69,00 54,50
2 Personen 60,00 62,00 80,00 66,00
3 Personen 70,00 76,00 98,00 (95,50) 80 (85,50)
4 Personen 85,00-90,00 95,00 111,00 (110,50) 97,00 (102,50)
5 Personen 100,00 113,50 130,50 114,00 (119,50)
6 Personen 110,00 124,00 136,00 124,50 (130,00)

Neu gebaute Wohnungen oder Einfamilienhäuser sollten so gestaltet werden, dass ihrer Nutzung keine Hindernisse oder Barrieren für ältere oder behinderte Menschen entgegenstehen. Die Standards des barrierefreien Bauens sind in der DIN-Norm 18025 Teil 1 und Teil 2 festgeschrieben und umfassen im Wesentlichen Empfehlungen zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Wohnflächen barrierefreier Wohnungen sind, wie aus der Aufstellung ersichtlich, von den unterschiedlichsten spezifischen Faktoren der Behinderung abhängig.



Wohnraumanpassung

Hierbei geht es um die Anpassung der bestehenden Wohnungen an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen, wobei die Standards der Barrierefreiheit als Orientierung dienen. Es ist zu prüfen, ob die vertraute Wohnung so umgebaut oder umgestaltet werden kann, dass möglichst keine Gefahrenquellen die Nutzung einschränken.

Durch eine angepasste Wohnung kann häufig eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Für eine individuelle Wohnraumanpassung ist eine Wohnberatung zu empfehlen.


Anforderungen an den künftigen Wohnungsneubau
zur Sicherung eines lebenslangen unabhängigen Wohnens - Ausführungslösungen

Zusatzinfo

Die DIN 18022 Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau, Planungsgrundlagen wurde 2007 zurückgezogen.

Sanitärräume Wohnungen, Richtlinie VDI 6000 Blatt 1

Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Wohnungen. Ausgabe: 2002
beschäftigt sich mit der Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen, wie Bad, Gäste-WC, Küche, Waschküche und Hausarbeitsräume in Wohnungen. Es gilt dabei für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Appartements in Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung


13. September 2001 BGBl I 2001, 2376 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14. G v. 5. 7.2004 I 1427


WoFlV § 2

Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen


(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.


(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.


(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3. Geschäftsräume.



Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraum- förderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.



maßstabsgerechte Symbole zum Ausdrucken:

Bewegungsfläche Rollstuhlfahrer

Symbole zum ausdrucken

Beispiele

Schlafzimmer

Bewegungsfläche im Schlafzimmer

Bad

Bewegungsfläche im Bad

Tipps

Generationenbad
GenerationenbadDieses Bad braucht im Alter nicht durch bauliche Eingriffe angepasst werden.
Behinderungsbedingter Mehrbedarf BMB
Behinderungsbedingter Mehrbedarf BMBAbleitungsmodell für Bewertungs-Sachverständige im Arbeitsfeld des Barrierefreien Bauen. Wesensmerkmale der besonderen Bedürfnisse des behinderungs-spezifischen Wohnens.

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