nullbarriere und das Rollisymbol sind markenrechtlich geschützt
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DPMA Markenanmeldung nullbarriere als Wort-/Bildmarke

 

Wortmarke "nullbarriere"

Das Wort "nullbarriere" ist seit 2005 beim DPMA als deutsche Wortmarke eingetragen.

Allgemeine Markenrecherche auf der Webseite des DPMA

Markenrecherche "nullbarriere"

Die Marke wurde eingetragen für die Klassen 35, 36 und 42 (Dienstleitungen):

Klasse 35

  • Werbung
  • Geschäftsführung
  • Unternehmensverwaltung
  • Büroarbeiten

Klasse 36

  • Versicherungswesen
  • Finanzwesen
  • Geldgeschäfte
  • Immobilienwesen

Klasse 42

  • Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen
  • industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen
  • Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software

Die vollständige Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen.

Die noch vollständigere Liste der Waren geordnet nach Klassen.

Bildmarke "Rollisymbol"

Grafik Rollisymbol dunkelgrau

Mit Wirkung vom 02.Juni 2010 erfolgte die Markeneintragung unseres Rollilogos als Bildmarke in den Klassen 35, 36 und 42.

Markeneintragung Rollisymbol beim DPMA

Eine Verwendung des Rollstuhlsymboles in jeglicher Form darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Hyperjoint GmbH erfolgen. Hierzu bedarf es einer vorhergehenden Absprache über Form und Inhalt der Darstellung. Wir erwarten in jedem Fall eine Angabe der Markenrechte mit Link zu nullbarriere.de.

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