Barrierefrei bauen
 Planungsgrundlagen und Praxisbeispiele - Text mit Zeichnungen
Herausgeber: Land Salzburg - Abteilung Soziales
Text/Zeichnungen: Mag. Franz Erwin Eiersebner
Seiten: 72, Ausgabe: April 2008
"Diese Broschüre unterstützt alle, die als Profis mit dem Hochbau zu tun
haben: Architekturbüros, Bauträger, Bauherrn, Fertighausbauer, Wohnbaugenossenschaften,
Verkehrsplaner, Sanitärhandel, ...
Die Broschüre konzentriert sich auf die Grundzüge und zeigt, was man tun
kann und wie es geht, ohne die Kreativität der PlanerInnen einzuschränken."
barrierefrei bauen (7 MB)
Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen - Planungsgrundlagen (Dez. 2006)
 Stadtbaudirektion Graz Referat Barrierefreies Bauen
Das Handbuch gliedert sich in vier Bereiche, baulich ergonomische Grundlagen,
allgemeine Bauteile, öffentliche Bereiche und den anpassbaren Wohnbau. Es
werden die wichtigsten Planungsgrundsätze für eine barrierefreie Gestaltung
von Gebäuden erläutert, kommentiert und mit zusätzlichen Planungshinweisen
ergänzt. Bei der Erstellung wurde auf einen klaren gut stukturierten Aufbau
geachtet, sowie auf praxisnahe Handhabung. Das Nachschlagewerk soll mithelfen,
Gebäude für ALLE Menschen nutzbar zu machen.
Handbuch (1,6 MB)
Anpassbarer Wohnbau
Informationsblatt
Eine vorausschauende Planung und die Vermeidung baulicher Barrieren schaffen bereits die Basis für eine gute Erschließung des Wohngebäudes. Dadurch können Menschen die durch Alter, Unfall oder Erkrankung stark gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die Wohnung eingeschränkt nutzen. Durch bedarfsgerechte Anpassung ist ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung möglich.
Anpassbarer Wohnbau (1,4 MB)
Überblick Normen zum Barrierefrei Bauen in Österreich
 Credit: ASI prm
Die aktuelle Neuausgabe der ÖNORM B 1600 liefert umfassende Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden.
Barrierefreies Bauen - das bedeutet Eigenständigkeit und höhere Lebensqualität für Alle. Es ermöglicht jedem die sichere Nutzung von Gebäuden und Anlagen - weitgehend ohne fremde Hilfe. Oft ein Wunschtraum für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Verletzte mit Krücken.
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden!2007 unterzeichnete Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2008 in Kraft getreten ist. Seit 1. April 2011 liegt die ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen", deren Ursprung bereits in den späten 1970er Jahren lag, in einer vollständig überarbeiteten Fassung vor.
Soziale Nachhaltigkeit am Bau
Die demographische Entwicklung der Bevölkerung zeigt klar den Bedarf nach sozialer Nachhaltigkeit des Bauens, nach Wohnungen, Büros oder öffentlichen Gebäuden, die bereits bei der Errichtung grundsätzlichen Anforderungen entsprechen (keine Stufen innerhalb der Wohnung, ausreichende Tür- und Wegbreiten usw.), aber auch im Bedarfsfall durch geringe Umbauten individuell angepasst werden können.
"Wichtig ist, bereits früh im Planungsprozess Barrierefreiheit zu berücksichtigen, denn nachträgliche Adaptierungen erhöhen die Kosten beträchtlich", sagt Ing. Hans Wiesinger, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Barrierefreies Planen und Bauen" bei Austrian Standards Institute. "Die Einhaltung der Bestimmungen schafft die Voraussetzungen für eine Betreuung bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden - ein volkswirtschaftlicher Aspekt, der immer noch viel zu wenig berücksichtigt wird", so der Experte.
Glastüren, Kontraste und AltbestandGlastüren bzw. Glasflächen und ihre Kennzeichnung, Rutschfestigkeit von Bodenbelägen im Außen- wie im Innenbereich, Farbkontraste bei Sicherungsmarkierungen, Warnungen und Orientierungshilfen bei Sehbehinderungen, aber auch das gesamte Kapitel der Aufzüge wurde in der Ausgabe 2011 vollständig überarbeitet.
Die Norm wurde auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch neu strukturiert, um zahlreiche Illustrationen und Grafiken erweitert und nicht zuletzt an die Festlegungen der OIB-Richtlinie 4 "Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit" angepasst, um eine möglichst breite Umsetzung zu gewährleisten.
Die ÖNORM B 1600 befasst sich primär mit Neubauten, gilt aber genauso für Zu- und Umbauten. Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass es dabei oft zu Problemen kommt. Deshalb wurden mögliche Erleichterungen bei der barrierefreien Gestaltung bestehender Baulichkeiten "unter erschwerten Bedingungen" definiert, um auch hier Planungssicherheit zu geben. Dies ist vor allem für eine künftige freiwillige Zertifizierung auf Barrierefreiheit wichtig
medieninformation 4.Mai 2011
ÖNORM B 1600: 2011-04-01 Barrierefreies Bauen - Planungs-
grundlagen |
Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Basis für die Normen ÖNORM B 1601, 1602, 1603, 1610 mit Planungsgrundsätzen für spezielle Baulichkeiten, die derzeit überarbeitet werden.
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| ÖNORM B 1601: 2003-12-01 |
Spezielle Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen - Planungsgrundsätze z.B. Wohnungen. |
| ÖNORM B 1602: 2001-06-01 |
Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen. Ergänzung
zur ÖNORM B 1600 |
| ÖNORM B 1603: 2005-02-01 |
Barrierefreie Tourismuseinrichtungen - Planungsgrundlagen |
| ÖNORM B 1610: 2008-02-01 |
Barrierefreie Gebäude und Anlagen - Anforderungen für die Beurteilung der Barrierefreiheit |
Ergänzungen findet man in folgenden Normen. |
| ÖNORM B 2457 |
Schrägaufzüge für behinderte Personen - Bauvorschriften. Sie wurde als
VORNORM herausgegeben und enthält die technischen Bestimmungen für den Bau
eines Schrägaufzugs. |
| ÖNORM A 3011-3: 1982-06-01 |
Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation Sie enthält
grafische Symbole zur Kennzeichnung behindertengerechter Einrichtungen und
Anlagen. Symbole 53 bis 76 |
| ÖNORM A 3011, Teil 62000-11-01 |
"Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation" (Graphic
symbols for public information)Anforderungen an graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation,
die in Außen- und Innenräumen, an öffentlich zugänglichen Orten, in
Druckwerken oder in Bereichen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport,
der Touristik oder dgl. dienen, zum Zweck der Information vorgesehen sind. Die
Verwendung der Symbole ist auf Bereiche beschränkt, die nicht als Arbeitsstätten
im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gelten. Die Verwendung von Symbolen
und Kennzeichnungen im Bereich von Arbeitsstätten ist in der
Kennzeichnungsverordnung (BGBl. II, 101/97) geregelt. (Zuständig: FNA
133-Graphische Öffentlichkeitsinformation) |
| ÖNORM A 3012: 1994-04-01 |
Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation - Regeln zur
Gestaltung von Informationselementen. Orientierung mit Hilfe von
Richtungspfeilen, graphischen Symbolen, Text, Licht und Farbe |
| ÖNORM B 2608: 2006-04-01 |
Sporthallen - Richtlinien für Planung und Bau |
| ÖNORM B 5330-1: 2002-11-01 |
Türen - Teil 1: Allgemeines |
| ÖNORM B 5371: 2000-12-01 |
Gebäudetreppen - Abmessungen |
| ÖNORM B 5410:1998-04-01 |
Sanitärräume im Wohnbereich - Planungsgrundlagen |
| ÖNORM B 8115-3: 2005-11-01 |
Schallschutz und Raumakustik im Hochbau - Raumakustik |
| ÖNORM EN 81-70: 2005-05-01 |
Sicherheit für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 70:
Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Zugängigkeit von Aufzügen
für Personen, einschließlich Personen mit Behinderung |
| ÖNORM EN 1154: 2003-06-01 |
Schlösser und Baubeschläge - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf
- Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1154:1996 + A1:2002) |
| ÖNORM EN 12464-1: 2003-04-01 |
Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten
in Innenräumen |
| ÖNORM V 2100: 2003-09-01 |
Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen - Taktile
Markierungen an Anmeldetableaus für Fußgänger |
| ÖNORM V 2102-1: 2003-06-01 |
Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, Taktile
Bodeninformation - enthält die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wegen und
Hindernissen mit taktilen Bodeninformationen. Teil 1: Für Wege in Baulichkeiten
und im öffentlichen Raum bei Fahrgeschwindigkeiten bis max. 80 km/h |
| ÖNORM V 2104: 2000-05-01 |
Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte
Menschen - Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen |
| ÖNORM V 2105:2000-06-01 |
Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen - Tastbare
Beschriftungen |
| ÖVE EN 60118-4: 1998-10-02 |
Hörgeräte - Teil 4: Magnetische Feldstärke in
Sprechfrequenz-Induktionsschleifen für Hörgeräte ÖVE EN
60118-4/A1:1998-10-02 Hörgeräte - Teil 4: Magnetische Feldstärke in
Sprechfrequenz-Induktionsschleifen für Hörgeräte |
| ÖVE EN 60849:1998-05-19 |
Tonsysteme für Notrufzwecke |
| OENORM EN ISO 24502:2009 08 15 Normenentwurf |
Ergonomie - Zugängliche Gestaltung - Leitlinien für die Spezifikation des altersbezogenen Leuchtdichte-Kontrastes von optischen Zeichen und Anzeigen (ISO/DIS 24502:2009) |
ÖNORM B: Diese Normen werden vom Österreichische Normungsinstitut erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.
Hinweis: B ist ein vom Normungsinstitut verwendetes internes Kürzel und bezeichnet die Zugehörigkeit zum Bauwesen.
ÖNORM CEN/TS 15209 Taktile Bodenindikatoren gefertigt aus Beton, Ton und Stein 2008-08-01
Für sehbehinderte und blinde Menschen sind tastbare Informationen und Leitsysteme im Boden eine wichtige Hilfe, um sich auf Gehwegen, im Stationsbereich von Verkehrsmitteln oder in Gebäuden zu orientieren. Wurden dafür früher Bodenmarkierungen speziell aufgebracht, geht heute der Trend mehr zu fertigen Steinen oder Betonelementen, die in den Boden eingelassen werden.
Sie regelt die Nennmaße der Elemente von Oberflächenprofilen und der Oberflächenmuster von vorgefertigten Profilplatten (Straßenplatten) für Fußgängerbereiche, die als Information von sehbehinderten Menschen benutzt werden. Es werden keine Anforderungen an die Sichtbarkeit (Farbe, Leuchtdichtekontrast oder Umriss) festgelegt, es sei denn, die Sichtbarkeit wird durch den taktilen Bodenindikator sichergestellt. Es werden keine Materialkennwerte festgelegt.
Inhalt
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